Eigenbau: Generator an vorhandener Stromleitung

  • Oder du nimmst eben 230, weil du weißt das die Wurzel 3 da schon drin ist (über Toleranzen brauchen wir deswegen nicht weiter diskutieren).

    Du bringst mich hier in eine arge Zwickmühle, einerseits mein Ego der Rechthaber an sich zu sein, nur leb ich das
    jetzt aus versteht am Schluß gar keiner mehr um was es ging.


    Oder langsam sollten wir das zu Bildschirm bringen um was es geht :-)/)


    Unser Studiosus hat ja seinen Beitrag von beginnender Einsicht zu wenn man Gras über die Sache
    wachsen läßt kommt hoffentlich kein Kamel das selbiges...... Modifiziert,
    tja leider gibts in Bayern Kamele http://www.bayern-kamele.de/


    Also Angebot statt den Faßel Freibier schreibst des mal so ordentlich hin, als Strafarbeit
    einmal mit der Generatorspannung und einmal mit der Spannung die über die Sicherung läuft
    und weist dann drauf hin das es 3 Phasen gibt was eine Gesamtleistung von gibt.


    Das würd Holzgasneuling mal helfen zu sehen was mit den alten Sicherungen Möglich ist,
    wie aber auch schon in den Ganzen Durcheinander angeführt wurde


    Generator an vorhandener Stromleitung


    wenn er dort bei den EVU anruft könnt ein bisserl mehr für Ihn drinn sein :pfeifen:

  • Moin Mädelz,


    man merkt schon das Frühling wird und die Hormone schiessen - deshalb raus mit Euch in die Natur Holzhacken, Garten umgraben oder Glocken Läuten.


    Für den Fragesteller hab ich noch nen Tipp.


    Kuck einfach auf die Internetseite deines EVU und such nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) in diesem Zusammenhang gibt es in der regel eine Aufstellung bis zu welcher Leistung welcher Hausanschluss geht auch ist meist ein Preisblatt mit angaben zum BKZ (Baukostenzuschuss) für erweiterungen verfügbar.


    Das schaut dann Beispielsweise so aus. http://www.suec.de/pdf/strom/Netz/BKZ_HAS.pdf


    mfg


  • man merkt schon das Frühling wird und die Hormone schiessen - deshalb raus mit Euch in die Natur Holzhacken, Garten umgraben oder Glocken Läuten.


    Heut Vormittag sogar im T-Shirt nach Abwasserleitungen gebuddelt. :thumbup:



    mfg JAU

  • Hi,


    also ich hab mal auf der seite meines EVU´s gesucht aber leider nichts gefunden. Ihr könnt ja auch mal schauen ob ichs einfach nur übersehen hab? ---> http://www.stadtwerke-giessen.de


    Ich suche im moment noch einen passenden Motor. Zurzeit habe ich einen chevrolet 2,8L V6 mit 98KW im Auge. Die Anlage soll wie bereits vermutet mit Holzgas laufen. Wärme wird noch an unsere Nachbarn abgegeben.


    Ich blicke bei den ganzen vergütungssätzen nicht durch. Wir haben eine schreinerei und hacken unsere Holzabfälle zu hackschnitzeln. Das sind im Jahr ca. 30 m³. Ich hatte eine Jährliche Elektrische Einspeisung von 40.000 Kw/h eingeplant. Also etwa 140m³ Hackschnitzel werden benötigt. Wie siehts da mit der Einspeisung aus? 30m³ hätten wir schon und rund 110 m³ müssten nachgekauft werden. Die 30 sind aber aus Holzabfällen und da gelten andere Vergütungen wie ich gelesen habe. Zumindest nennt es sich "Holzabfälle aus der Industrie". Aber gilt eine 3 Personen Schreinerei als Industrie??? Wie würde man das Trennen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ahh okay


    also für die 30m³ wird die Qualität dann aufjedenfall passen schön trocken, wahrscheinlich meist hartholz. PERFEKT vorallem könnt ihr eure Materialgröße so ein stellen wie ihr das wollt.


    Zur Vergütung kann ich leider nix sagen, aber EEG und alikante das sollte langen :D


    Hmm der Motor erscheint mir mit 2,8L Hubraum für 30kW zu klein, da Holzgas einen langsame Flammgeschwindigkeit hat und man den Motor nur mit 1500 Umdrehungen laufen lässt hat man großen Verluste. Bei dieser Leistung laufen viele Anlagen mit V8 mit 5,7L Hubraum damit man auch genug Leistung auf die Welle bringt.


    Schau dir aber mal diese formeln an, ich finde die sehr hilfreich und Super zum Dimensionieren.


    http://www.woodgas.nl/D/selbstbau.html#Berechnungen


    Dann siehst du gleich was du an Leistung rausbekommst aus dienem Motor.


    Oder einfach von deiner Leistung zurückrechnen dann siehst du wieviel Hubraum du brauchst.



    http://www.fao.org/docrep/t051…20producer%20gas%20engine


    in dieser Rechnung hat der Motor schon 3,5L Hubraum und es kommen 22kW raus.


    in diese Werte sind auch viele Erfahrungswerte eingeflossen, daher lässt sich die ganze Rechnerei nicht ganz nachvollziehen.


    ein Mathefreak meinte er müsse es selbst dimensionieren. Am Ende lief sein Vergaser doch am besten, wie er es bei FAO aus der Tabelle bzw nach diesen Formeln gerechnet hat ^^|__|


    einfach mal FAO durchlesen da kann man viel mitnehmen.
    und dieses Holzvergaserforum: holzgibtgas.com besuchen da sind alle Holzvergaser von hier und noch viel mehr die auch die Fragen fachmännisch beantworten können.


    MFG Robin -> Mein Meister wird aber auch noch was dazu zu sagen haben. Mal sehen was ich jetzt schon wieder falsches gesagt habe.
    )))) )))) )))) )))) )))) ))))

  • Moin,


    Deine Stadtwerke haben echt nix zum download - Hustensafttruppe ^^|__| Da wirst Du wirklich telefonieren oder das Service Zentrum stürmen müssen :ninja:


    Also Zur Vergütung:


    - Grundvergütung bis 150KW 11,55Cent
    - Tech.Bonus 1,98Cent
    - NaWaRo ( nicht für Altholzanteil !!! ) 5,94Cent
    - KWK bis 200kWh/Jahr/m² Nutzfläche 3 Cent


    Zur Erlangung des NaWaRo und KWK Bonus sind jährlich Gutachten notwendig, der Anteil 30m³ Altholz ist nicht NaWaRo fähig die restlichen 110m³ benötigen einen NaWaRo Herkunftsnachweis/Zertifikat. Zur Nachweisfürung ist ein Einsatzstoffbuch notwendig.


    mfg


  • Also Zur Vergütung:


    - Grundvergütung bis 150KW 11,55Cent

    Das vergiß mal ganz schell, inclusive das Führen eines Einsatstagebuches
    das bezieht sich auf Biogas,


    Hier gehts um Festebrennstoffe da könnts noch angehen das Einsatztagebuch führst wenn
    z.B. Hackschnitzel Sägewerk was gerade noch Grundvergütung Strom gibt aber ohne NAVARO
    mit Hackschnitzel Wald mit NAVARO Bonus mischt.


    Aber ich kenn die Abfälle von Holzgasneuling im günstigsten Fall A1 wahrscheinlich sogar noch A2
    und wenn A3 nachgewiesen wird :rtfm:


    http://www.nrw-spart-energie.d…/datainfopool/eeg2009.pdf


    Ist der Nawarobonuns wegen der Ausschließligkeitsbestimmung Rückwirken weg ( Geld wieder rausrücken )
    und zukünftig und auch die Grunvergütung würde in den Keller fallen


    Holzganeuling mußt also schon Seine Abfälle genauer definieren ob Ökoschreinerei oder
    Beschichtete Spannplatte ;(

  • Das vergiß mal ganz schell, inclusive das Führen eines Einsatstagebuches
    das bezieht sich auf Biogas,

    aha Einsatzstofftagebuch bei Biogas @:pille dann mach ich mir die Mühe bei PÖL wohl auch Umsonst???


    sorry Manfred - ich wiederspreche ungern, aber hin und wieder muß ich über meine Schatten springen ||_


    EEG 2009
    § 27 Biomasse
    (1) Für Strom aus Biomasse im Sinne der nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erlassenen Biomasseverordnung beträgt die Vergütung
    1.bis einschließlich einer Anlagenleistung von 150 Kilowatt 11,67 Cent pro Kilowattstunde


    BioMasseV
    § 2 Anerkannte Biomasse
    (1) Biomasse im Sinne dieser Verordnung sind Energieträger aus Phyto- und Zoomasse. Hierzu gehören auch aus Phyto- und Zoomasse resultierende Folge- und Nebenprodukte, Rückstände und Abfälle, deren Energiegehalt aus Phyto- und Zoomasse stammt.


    (3) Unbeschadet von Absatz 1 gelten als Biomasse im Sinne dieser Verordnung:
    1.Altholz, bestehend aus Gebrauchtholz (gebrauchte Erzeugnisse aus Holz, Holzwerkstoffe oder Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil) oder Industrierestholz (in Betrieben der Holzbe- oder -verarbeitung anfallende Holzreste sowie in Betrieben der Holzwerkstoffindustrie anfallende Holzwerkstoffreste), das als Abfall anfällt,


    2.aus Altholz im Sinne von Nummer 1 erzeugtes Gas, sofern nicht Satz 3 entgegensteht oder das Altholz gemäß § 3 Nr. 4 von der Anerkennung als Biomasse ausgeschlossen ist,


    Sonst noch fragen??


    mfg

  • Tja solltest Du aber das Pech haben das


    "das Altholz gemäß § 3 Nr. 4 von der Anerkennung als Biomasse ausgeschlossen ist,"


    befürchtet oder gar nachgewissen wird ( Auch in Schreinerei fällt AIII an ) so verfällt der Anspruch für
    NVARO Bonus Rückwirkend ( Zurückbezahlen ) und Voraus für alle EEGzeiten.



    Auch jetzt ist es noch so das zwar alles schön im Text steht glaubt man im Detail ist noch lang
    nicht alles so Klar Beispiel Pferdemist, es sind jetzt alle Pferde im NAVARO-Bonus ( :walklike: )
    aber das Wort Pferdemist kommt nicht vor sonder PerdeGülle ( das ist das selbe Mist wennst reinstfällst
    meint der Laie, es ist bäh aber Geld stinkt eben nicht ) Gülle kannst aber nicht Thermisch sinnvoll aufarbeiten
    Mist schon, in der Gülle iit es aber egal ob Stro oder Sägemehl, beides behindert die Biogasanlge,
    der Beteiber muß mit den Gutachter nur noch klären wievil Reitperde reingeschißen haben, den das
    macht den Anteil des Güllebonus aus.


    Würde man Pferdemist Thermisch aufarbeiten, würde ein Sägemehl anteil ein Energetischen Vorteil ergeben
    der nicht auf NAVARUbonusfähigesmaterial berucht, kann schon wieder zum Verlust des NAVARObonuses
    führen, die Verwendung von Material das Konträr zum NAVARbonus läuft ist eine sehr heiße Kiste.


    Der NAVARObonus wird sehr Rigoros in Detailt behandelt, murkst Dein Liferant velriert
    trotzdem der Beterieber den NAVARObonus, einzig die Möglichkeit den Lieferanten zu verklagen bleibt
    dann und Schadenersatz Fordern, Beispielrechnung 150 kW Anlage Jahresproduktion 1.180.000 mal 6 Cent
    macht in 20 Jahren 1.419.120 € wenst von kleineren Bauern bekommst siehst das Geld nie.


    Den Güllebonus wenst Du verlierst weil Du in einen Jahr drunter warst der ist halt für das Jahr weg
    auch Gülle aber Du kannst es im nächsten Jahr besser machen, beim NAVARObonus versiebt
    nur die Anlage verkaufen |:-(

  • Moin Manfred,


    also ich konstatiere erstmal das wir im Punkt Grundvergütung konform sind.


    Zum Punkt "nicht annnerkennung als Biomasse" folgendes aus der BioMasseV


    § 3 Nicht als Biomasse anerkannte Stoffe


    Altholz
    a)mit einem Gehalt an polychlorierten Biphenylen (PCB) oder polychlorierten Terphenylen (PCT) in Höhe von mehr als 0,005 Gewichtsprozent entsprechend der PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932),


    b)mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0001 Gewichtsprozent,


    c)sonstiger Beschaffenheit, wenn dessen energetische Nutzung als Abfall zur Verwertung auf Grund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ausgeschlossen worden ist,



    Also der Fragesteller müsste sein Altholz in der Tischlerei mutwillig verseuchen um den Status BIOMASSE zu verlieren!!!


    Zum Thema Altholzkategorie:


    http://www.maerkisch-oderland.…d/Flyer_2008_AltholzV.pdf


    Noch eine Anmerkung: Warum unbedingt per EEG Einspeisen??? Würde es sich bei einer Tischlerei nicht lohnen den Strom selbst zu nutzen also per KWKG einzuspeisen???


    mfg

  • aha Einsatzstofftagebuch bei Biogas @:pille dann mach ich mir die Mühe bei PÖL wohl auch Umsonst???


    sorry Manfred - ich wiederspreche ungern, aber hin und wieder muß ich über meine Schatten springen ||_

    Nun das ist bei mir anders, frag Bernd ich Widerspreche sehr gern da kann man :-)_:-)


    Gleich bekomm ich Mitleid mit Dir ( ich füll aber auch sowas aus :beaengstigend: )

    Zitat


    aha aha Einsatzstofftagebuch bei Biogas @:pille dann mach ich mir die Mühe bei PÖL wohl auch Umsonst??? bei Biogas @:pille dann mach ich mir die Mühe bei PÖL wohl auch Umsonst???

    Einsatzstofftagebuch


    Klingt ja nach was was man täglich führen muß ( ist auch bei manchen Biogasanlagen so )


    Das machst Du aber 100%ig nicht ( ich auch nicht weil die Anlage noch nicht 24 Stunden läuft )
    Du füllst ein so ähnliches Blatt aus


    http://www.eon-bayern.com/page…/Einsatzstofftagebuch.pdf


    so je nanch Tank wirst Du bei Anlieferung einen Eintrag machen, entschuldige wenn ich Dein Anlage
    in der größe Unterschätzt habe und Täglich 30.000 Liter kommen :-(|__|


    Solang in den Formblatt oder Tagebuch auch wenig Kritisches steht ( Rapsöl oder Waldhackschnitzel sind brav :walklike:
    der ders Blatt annimmt kann also weiter ~:-) ) steht eventuelle Bhä Ware drauf, sortiert der Blattsortierer das da


    :bomb:


    einordnen, kann dann noch ein Blindgänger sein, aber Er hat aufgepasst :aberglaube:



    Das die Anlage sowas führt ( Du hast keinen Fackelbetrieb und Asche ) das ist gerade als Lastenheft in konzeption
    aber noch lang nicht Realität, wobei ich sehr dafür bin, Bürokratie bekämpft man am besten mit Papier in Massen
    solang man es nicht Ausfüllen muß.

  • Von Mutwillig ist garnicht die Rede, nur Unkenntniss wird genauso gehandhabt


    Eingangs untescheidet Holzgasneuling zwischen Industrie Altholz und ob ein 3 Mannbetrieb auch drunter fällt.
    Bei Altholz entscheit aber nicht die Größe des Betriebs sonder die Art der Belastung des Holzes, auch wenn
    es A1 Holz gibt das völlig unbelastet, würd im Offen garnicht auffallen, juristisch darfst es nicht im Offen verheizen.


    Zukaufen von Altholz von andern ganz heiße Kiste Müllverbrennung, Hackschnitzel oder Spreisel vom Sägewerk
    bilden da ein Ausnahme weil kein Abfall sondern Sekundärrohstoff ( deshalb kein NAVARObonus obwohl zu 100%
    gleicher einsatzstoff wie Waldhackschnitzel )



    Stimmt Eigenverbrauch wär möglich, allein viel zu unregelmäßig bei einen 3 Mann betrieb, ohne Holzgasneuling
    zu nahe tretten zu wollen teilweise Montage und null Verbrauch in der Werkstadt.

  • Einspruch Euer Ehren


    jo, das Einsatzstofftagebuch beinhaltet alle Treibstofflieferungen und muß zusammen mit dem NaWaRo Nachweis der Jährlichen Abrechnung beigelegt werden.


    Anspruchsvoraussetzungen1.
    Der Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen besteht, wenn


    die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber durch ein Einsatzstoff-Tagebuch mit Angaben und Belegen über Art, Menge und Einheit sowie Herkunft der eingesetzten Stoffe nachweist, dass keine anderen Stoffe eingesetzt werden
    Ausserdem fordert der Zoll ebenfalls diesen Nachweis zwecks Energiesteuervergütung.


    Insofernist das Einsatzstofftagebuch keineswegs ein Konzept sondern gelebte Bürokratie.


    mfg


    PS : er will ja kein Altholz zukaufen sondern Waldhackschnitzel mit NaWaRo Zertifikat, insofern muß er nur den Nachweis (Gutachter) erbringen das sein Altholz den Voraussetzungen der BiomasseV entspricht.


    Ich bin ebenfalls der Meinung das er sein Holz lieber durch nen normalen Ofen schieben sollte, denn der Aufwand für ein Holzgas BHKW ist enorm. Aber er wollte ja nur wissen was er beachten muß - nach unserer Meinung obs was bringt wurde nicht gefragt oder??

  • Einspruch Euer Ehren

    Wer hat hier gepetzt und mein Namen verraten :diablo:


    Zitat

    Ausserdem fordert der Zoll ebenfalls diesen Nachweis zwecks Energiesteuervergütung.

    ist bei flüssiger Biomasse so, bei fester kann Dich die der Zoll, das ließ bei Gothe nach steht in dem
    Dingsda mit dem Götz drin :pfeifen:

    Zitat


    Insofernist das Einsatzstofftagebuch keineswegs ein Konzept sondern gelebte Bürokratie.

    Richtig aber die geht Dir momentan tierisch auf den Senkel ( mir auch nur das die bei Holz mehr wollen,
    nicht das EVU sondern andere Aufsichtsbehörden ) und so Sinn ich nach Abhilfe.



    Zitat

    Ich bin ebenfalls der Meinung das er sein Holz lieber durch nen normalen Ofen schieben sollte, denn der Aufwand für ein
    Holzvergaser ist enorm





    Dem stimm ich zu 40.000 Kilowattstunden können nach |__|:-) unmöglich den Aufwand rechtfertigen, es sei denn
    es spielt noch ein Hobbybonus von gefühlten 50 Cent mit, das würde den Technischen Teil deken, für den Bürokrastische
    müßte der aber dann minderstens 5 € sein :crygirl:


    Zitat

    Aber er wollte ja nur wissen was er beachten muß

    Tja und da war es mir wichtig Ihm zu sagen so Fähst Du mit den NAVARObonus eine ganz heiße Kiste :blush2: