Bhkw-Planung

  • du vergisst einen kleinen aber feinen unterschied: einspeisung nach eeg....alsö blök weiter..

    Hallo bambam,
    hab `ne ganze Weile überlegt, ob ich nach solch einer Reaktion noch was dazu gebe...
    Aber zur Sache:
    Ich kann nicht ganz mit deiner MFH-Größe mithalten, weshalb ich auch nur einen ecopower 4.7 G eingebaut habe. Jedoch nach ca. 2.010 Betriebsstunden rd. 6.000 kWh an die Mieter geliefert (Abrechnung erfolgt jährlich) - und trotzdem noch über 2.000 kWh eingespeist zu haben, sollte sich sehen lassen können, ist aber noch "Winterbetrieb". Der Laufzeitraum war seit 29.01.2010.
    Zwischen den Zeilen könnte man Unsicherheiten in deinen steuerlichen Überlegungen herauslesen. Wie Herzogsweg16 andeutete, ist die momentane Praxis vieler FA, ebend auch nicht nach der Stromkennzahl die Bescheide auszurichten - sondern noch darunter. Dagegen hilft nur Widerspruch und die Inanspruchnahme der Finanzgerichtsbarkeit...
    Der Gestaltungsweg über eine GbR ist auch nicht unbedingt erforderlich. U.U. kann die Unternehmereigenschaft mit Verzicht auf die Kleinunter-nehmerregelung schon dann ausreichen, wenn das BHKW in's BV genommen wird und eine Strom- und Wärmeliefervereinbarung mit den Eigentümern getroffen werden kann. Dann wird nicht Heizgas der Betrachtungspunkt - sondern ein Wärmepreis. Weiter darf nicht ausgeführt werden - sonst gibt's "berufsständigen Ärger". Frag deinen StB - oder überlege selbst, was denn bei der V + V überhaupt steuerfrei "zu sein hat". Zweifelsfrei die Wohnraumvermietung - jedoch nicht deren Nutzungskosten bei entsprechender Anwendung. Mir ist kein Vermieter bekannt - gleich welcher Rechtsform - der die MwSt.-behaftete Heizgas-Rechnung als Netto in die Mieterabrechnung einstellt... Hier besteht Klärungsbedarf bei den Finanzbehörden !!! Das solle soweit genügen können - auch wenn ich ebenfalls nur eine "sinnfreie Bemerkung in den Raum stelle". Du kannst hier keine steuerliche Beratung erwarten - schon gleich nicht dann mit solchen Bemerkungen kontern.


    Gruß, pamiru48

  • du vergisst einen kleinen aber feinen unterschied: einspeisung nach eeg....alsö blök weiter..


    @ bambam,


    in diesem Forum ist die Konversation wie unter erwachsenen Menschen üblich, sachlich und konstruktiv. Daran solltest auch Du Dich halten !!! :offtopic:


    Zweitens hat die Wahl der Einspeisevergütung in keiner Weise etwas mit der steuerlichen Betrachtung durch die Finanzämter zu tun. Das Eine sind Äpfel und das Andere sind Birnen. Also immer schön auseinanderhalten.

  • @ firestarter


    10 cent Biogas... da bin ich schon deutlich drunter! Telefon und verhandeln.... Momentane Kosten KWH Fernwärme 12 cent !!!
    Einspeiseerlös 1 cent höher, (T)Rechnologiebonus wird weitergegeben.


    Steueliche Aspekte: Da ich nach EEG einspeise,geht es wohl nur über Gewerbe. Entsprechend werde ich als Betreiber die Wärme an Vermieter-->Mieter mit MWST weiter verkaufen. Entsprechend sollte es mit dem FA kein Theater geben und man kann alles register ziehen:
    Abschreibung, Vorsteuererstattung.


    Du hast jetzt viel geschrieben...aber eine Kennzahl bist Du schuldig geblieben: wie hoch sollte der gewinn pro kwh sein um betriebswirtschaftlch pari zu fahren.


    Was die Spizenlast betrifft, gebe ich Dir recht: Jede KWH Biogas, die so verfeuert wird kostet Geld. Entsprechend muß die Größe und Anzahl der BHK gewählt werden.


    Deshalb such ich einen Fachman, der entsprechend planen kann und nicht auf einen Hersteller festgenagelt ist...


    so long


    bambam

  • Moin,


    100% BioErdGas unter 10Cent brutto?? Das würd mich auch locken - gib mal bitte den Anbieter durch.


    Du schreibst 22,67Cent Stromerlös ?? Das kann schonmal nicht stimmen weil diese Zahlen aus 2009 stammen und wir leben in 2010 damit mußt Du die Degression wegrechnen, ausserdem kenne ich nur nen Technologiebonus von 2Cent.
    Schlüssel doch mal bitte die vermeintliche Einspeisevergütung auf.
    EEG geht auch ohne Gewerbe - ist aber Wurscht kommt aufs selbe raus.


    Zu Deiner Frage an fire. Wir leben im Kapitalismus , das heißt der Gewinn kann nie groß genug sein. Welche Einnahmen Du allerdings haben mußt um Gewinn zu machen kann fire nicht wissen - er kennt ja Deine Ausgaben nicht. (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn :glaskugel: )


    mfg

  • @ ali 11,55 grund 6,93 bio-nawaro-2,97 kwk-2cent inno


    bei 10 cent brutto bin ich noch nicht (hab ich auch nicht behauptet) .. aber unter 9 netto.... wiviel KWH würdest Du nehmen? Könnten dann gemeinsam auftreten..


    Gruß


    Bambam

  • Naja,


    bis auf die Grundvergütung bist Du voll auf Zertifikate/Nachweise des Gasversorgers angewiesen - heikle Sache wenn sich dann herausstellt das seine Angaben nix taugen!!Und für den KWK Bonus ist Dir schon klar das Du jedes Jahr Gutachten beibringen mußt??


    Also ich würde ca. 30.000 - 35.000kWh BioErdGas benötigen - habe mir aber ausgerechnet das der break even meiner Anlage bei 8cent brutto liegt.


    mfg