BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?

  • Ich überlege gerade, einen Mieter in ein bisher komplett privat genutztes Gebäude zu nehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich also über einen Summenzählpunkt analog dem Vortrag von Herr Stahl bei den 6. BHKW-Info-Tagen 2010 (https://www.youtube.com/watch?…M&feature=player_embedded) einen Mieter sowohl mit BHKW-Strom als auch mit Strom aus einer PV-Solaranlage beliefern also auch mit Strom von einem EVU. Der Eigenstromanteil würde also hoch bleiben. Der Mieter bezahlt seinen Strom gemäß seines Verbrauches dann bei einem Energieversorger seiner Wahl. Wie würde sich eine solche Abrechnung auf meine bishere Abrechnung auswirken?


    Mit freundlichen grüßen


    Neudachser 2008

  • einen Mieter sowohl mit BHKW-Strom als auch mit Strom aus einer PV-Solaranlage beliefern also auch mit Strom von einem EVU. Der Eigenstromanteil würde also hoch bleiben. Der Mieter bezahlt seinen Strom gemäß seines Verbrauches dann bei einem Energieversorger seiner Wahl. Wie würde sich eine solche Abrechnung auf meine bishere Abrechnung auswirken?


    Nein, du willst den Mieter nicht mit Strom beliefern (Ware gegen Geld), weil dann aufgrund der Lieferung an Letztverbraucher die EEG-Umlage abgeführt werden muss. Am simpelsten schließt man einen Mietvertrag ab, bei dem wie im Studentenwohnheim eine Warmmiete vereinbart wird, die nicht nur Wasser und Heizung, sondern auch die Stromversorgung mit einbeschließt.


    Das kann man auch so flexibel gestalten, dass die Pauschale für den Strom regelmäßig (jährlich oder quartalsweise) anpassbar ist, wenn der Verbrauch stark nach oben oder unten wegläuft. Allerdings sollte man aufpassen, dass kein Letztverbraucher in der Kundenanlage gefangen ist, d.h. die Option, dass jemand sagt: nein ich will lieber bei EVU XYZ Kunde werden und meinen eigenen Strom von da beziehen muss offen bleiben. In der Regel ist die überzeugung nicht allzu schwer, durch eine attraktive Gestaltung der Pauschale den Mieter bei der Stange zu halten.


    In München wurde ein solches All-Inclusive-Haus bspw. schon realisiert. Das spart insbesondere bei der Heizkostenerfassung (Verhältnis des Messaufwands zum Energieverbrauch in Niedrigenergiehäusern) auch viel Geld durch eine schlanke Abrechnung mit wenig Overhead - schaut mal die Kosten von Techem und Co an, wenn da nur 2€ Nebenkosten p.a. und m² verteilt werden müssen und nicht 10-20 Euro.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ich habe mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Wie würde sich die bilanzielle Durchleitung, wenn der Mieter sich für die Versorgung durch einen Dritten entscheiden sollte, auf meine Abrechnung auswirken? Wenn ich den folgenden Beitrag richtig verstanden habe, würde sich die bezogene Strommenge vom EVU am 4-Quadrantenzähler um die Strommenge des Mieter reduzieren.


    BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?


    Mich interessiert vorallem die Option, dass jemand sagt: nein ich will lieber bei EVU XYZ Kunde werden und meinen eigenen Strom von da beziehen. Und ich möchte dann nicht bei einem Mieterwechsel die Verdrahtungen ändern müssen. Dies scheint mir rechtlich/technisch möglich, aber wie sich dies abrechnungstechnisch auswirkt, ist mir noch nicht 100% klar.


    Mit freundlichen Grüßen


    Neudachser 2008

  • aber wie sich dies abrechnungstechnisch auswirkt, ist mir noch nicht 100% klar.


    Der Bezug des Mieters wird von Deinem Bezug abgezogen.


    Ist Dein Bezug höher so bleibt für Dich ein kleinerer Bezug. Beispiel: Dein Bezug 10.000 kWh am Übergabezähler, der Mieter hat 4000 kWh, bleibt für Dich noch 6000 kWh.


    Ist Dein Bezug niedriger so Deine Einspeißung entsprechend erhöht. Beispiel: Dein Bezug 2000 kWh am Übergabezähler, der Mieter hat 4000 kWh, bleibt für Dich noch 0 kWh Bezug und eine Erhöhung Deiner Einspeißung um 2000 kWh.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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