Ich überlege gerade, einen Mieter in ein bisher komplett privat genutztes Gebäude zu nehmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich also über einen Summenzählpunkt analog dem Vortrag von Herr Stahl bei den 6. BHKW-Info-Tagen 2010 (https://www.youtube.com/watch?…M&feature=player_embedded) einen Mieter sowohl mit BHKW-Strom als auch mit Strom aus einer PV-Solaranlage beliefern also auch mit Strom von einem EVU. Der Eigenstromanteil würde also hoch bleiben. Der Mieter bezahlt seinen Strom gemäß seines Verbrauches dann bei einem Energieversorger seiner Wahl. Wie würde sich eine solche Abrechnung auf meine bishere Abrechnung auswirken?
Mit freundlichen grüßen
Neudachser 2008