BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?

  • Aber nicht, wenn die Anlagen vor, "ich glaube vor 2004 installiert wurden. Da habe ich jahrelang mit auch der Clearingstelle gestritten.


    Das wage ich zu bezweifeln. Mit der Clearingstelle kann man sich nicht streiten, denn gegen die hast Du keinen Anspruch. Und wenn ein Einigungs- oder Votumsverfahren eröffnet wurde, sollte dieses relativ schnell zum Abschluss kommen - zumal bei einer so eindeutigen Rechtslage wie hier beschrieben. Ich vermute eher, dass kein Verfahren eingeleitet wurde, sondern dir lediglich ein Hinweis zur Rechtslage erteilt wurde.


    Und in der Praxis sieht alles immer ganz anders aus. Man hat immer mit dem Widerstand des Netzbetreibers zu kämpfen.
    Dieses KWK ist eine einzige Farce!


    Mit dem Netzbetreiber hat man sich mit einer Erzeugungsanlage immer auseinanderzusetzen. Die Regelungen des KWKG sind insgesamt übersichtlicher und einfacher anzuwenden als solche beispielsweise des EEG. Zu behaupten das KWKG sei eine "Farce" entbehrt bisher jedwedem Argument. Das die darin enthaltene "Förderung" leider eher ein Placebo und teilweise nicht sehr substanziiert ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Bei einem meiner Verfahren mit der Clearingstelle, wurde mir der Eigenverbrauch des PV Stroms nicht erlaubt, da meine PV aus dem Jahr 2000 stammt.


    Das wirst Du vermutlich falsch verstanden haben. Die Nutzung ist soweit mir bekannt durchaus möglich, es erfolgt jedoch keine Vergütung. Da die Einspeisevergütung höher als der aktuelle Strompreis ist, sehe ich keinen Sinn in einem Eigenverbrauch aus einer 2000er Anlage.


    Darf ich jetzt auch den PV Strom selbst verbrauchen? und die von BHKW-Forum entwickelte Zählerkaskade verwenden?


    Theoretisch ja, praktisch jedoch wie erläutert finanziell sinnfrei.


    Dies wurde mir immer verweigert. Dann habe ich noch ein Problem. Der Netzbetreiber hatte vor 20 Jahren den Zählerkasten vor die Haustür
    gesetzt. Darin habe ich nur 2 Zählerplätze und 1 Platz für Rundsteuerempfänger (HT NT Umschaltung)
    Passt Eure Zählerkaskade da rein?


    Rücklaufgesperrten Bezugszähler des VNB und betreibereigenen Einspeisezähler (alternativ einen Z-2RH des VNB oder eines MSB) dort in die Säule setzen. Z-ZW, Z-PV und Z-BHKW werden dann im Haus installiert.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Zu behaupten das KWKG sei eine "Farce" entbehrt bisher jedwedem Argument.



    Es scheint das man in Oberbayern die Franken doch besser versteht als kurz vorm Deich


    Natürlich ist das Gesetz für die KWK juristisch mit Inhalt erfullt und solang man die Anlage
    nicht länger als 10 Jahre hat auch so das manche zuminderstet das Gefühl haben es geht auf.


    Sind aber die 10 Jahr rum bekommt man einen tritt in den Arsch sitzt vor der Tür und aus dem
    Blickwinkel sieht das Gesetz dann schon anders aus.


    Jetzt gibts so wenn man das von außen Betrachtet ( Theoretisch bin ich das da derzeit im EEG angesiedelt )
    zwei Lager bei den BHKWbetreiber die einen die Predigen von der PVlernen heißt verdienen lernen,
    die andern die Ihren Strom liefer Selbst vermarkten wollen, was Arbeit ist und von Seiten
    des Gesetzgebers keinerlei Förderung erfährt ( eher das gegenteil, eventuell sind Leute die
    Arbeiten für ihr Geld wollen und Selbstverantwortung anstreben, Generalverdächtig ) und vom EVU
    sowieso als potentieler Feind.


    Wenn die Leut dann noch hier für ihre Langjährige Bemühungen KWK zu etablieren hier so
    von oben Herab behandelt werden, find ich das etwas zum ;(


    Ich bin mit Fitz nicht immer einer Meinung Saldierende Zähler so wie Fritz es sieht
    können so nicht gehen, weil ich kann nicht auf EVUs schimpfen sie aber dann zum eigen
    Vorteil gebrauchen. Aber Bilanzierend Zähler im Niederspannungsnetz um an den Nachbarn
    zu liefern Zeitgenau, das ginge, wird aber weder von Teilen der Führungsriege hier unterstützt
    noch gibt es derzeit ein Politische Lobby dafür, aber es gibt ein Akademische und die gilt es
    breiter zu machen, denn klappts auch mit der Politik, das ist aber Arbeit vor Ort und nicht
    Protokolle schreiben.


    Das wirst Du vermutlich falsch verstanden haben. Die Nutzung ist soweit mir bekannt durchaus möglich, es erfolgt jedoch keine Vergütung. Da die Einspeisevergütung höher als der aktuelle Strompreis ist, sehe ich keinen Sinn in einem Eigenverbrauch aus einer 2000er Anlage.


    Also wenn ich Fritz wär, wär ich Stinkesauer über so na ja sagen wir mal fast Juristische Formulierung.


    Fritz hat in der Sache Recht ( keiner der Denken kann wird Solarstrom selber verbrauchen,
    wenn Verkaufen fast des doppelte bringt, nannte sich früher gesunder Menschenverstand,
    etwas was immer weniger zu finden, weil der nicht Zertifizierbar ( Such das Stöckchen OFFTOPIC))
    wird aber aufgeklärt ( obwohl die meisten in Seinen Alter Aufgeklärt sind ) das Er es evetuell Juristisch
    falsch darstellt ( die Kritik stimmt zwar ist aber so als wenn ein Jurist meint Ehebruch ist nicht Strafbar,
    egal was Ihre Frau dazu sagt )



    Zitat von »Energiepionier«
    Darf ich jetzt auch den PV Strom selbst verbrauchen? und die von BHKW-Forum entwickelte Zählerkaskade verwenden?



    Theoretisch ja, praktisch jedoch wie erläutert finanziell sinnfrei.


    Theoretisch kann ich mir ins Knie ein Loch Bohren


    Es ist nicht Sinnfrei, sonder verursacht Kosten im Fall von Fritz da Seine Anlage vor
    der Neufassung des EEG ans Netz ging die PV Eigenstrom durch Zuzahlung von EEG Geldern
    als Zweiten Weg ermöglichte um Kosten im EEG zu reduzieren, wie immer ging der Schuß nach
    hinten los, den es setzte eine Flucht der Kellerkinder des EEG ( Klär/Grubengase und Wasserkraft
    teilweise Landwind ) ein was dessen Kosten steigen läst, aber das ist ein fast Randthema, zeigt
    aber das Gesetzt auch anders Ausgelegt werden können als von Juristen gedacht.


    Aktuell ist es leider so das Fritz außer moralischen Zuspruch am Stammtisch


    6. BHKW-Forum Bayernstammtisch am 18.05.2012 in Erlangen


    in Sachen Rentabilität Seiner BHKWs kaum zu helfen ( leider ist in gewissen
    Altersgruppen wenig sensibiltät dafür anscheind vorhanden, das überhaupt
    zu Überdenken was Fritz will, sondern nur zu belehren was der eigene natürlich
    besser Standpunkt ist ) nur wer Fritz nicht hilft vergißt das Er und sein BHKW
    älter werden, Bedeutet wenn das BHKW 10 Jahr rum hatt lebts von Seiner
    Rente und die ist nicht so Sicher wie Blümchen meinte :whistling:

  • Manni was soll der Blödsinn????


    Erstmal hat Fritz fachliche Fragen gestellt die in jeder hinsicht korrekt und in keinster Weise herablassend beantwortet sind. Der Hinweis das er keine Vergütung für Eigenverbrauch bekommt ist ebenfalls klar.


    Also wenn Du unbedingt granteln willst geh raus in die Natur und verwickel unbeteiligte Wanderer in ein Gespräch, alternativ kannst auch in die Kirch gehen und granteln, dort ist wenigstens schön kühl und der Herr wiederspricht auch nicht!!

    Es ist nicht Sinnfrei, sonder verursacht Kosten im Fall von Fritz

    Wenn Du dich etwas abreagiert hast sage uns doch welche kosten es Fritz verursacht seinen PV Strom selbst zu verbrauchen??? Die Anlage sollte nach 13?? Jahren abgeschrieben und bezahlt sein!!
    Ja er hat weniger Einnahmen aber bei vielen Gelegenheiten hat er selbst gesagt er möchte seinen EE Strom verbrauchen - die Vergütung ist Ihm Wurscht!! Das es wirtschaftlich Sinnfrei ist steht ausser Frage. Andererseits ist das gejammer groß das man an Stromeinspeisung nix verdient - also könnten sich die Herren aus Bayern mal einig werden über was Sie granteln??


    Strom einspeisen und viel Geld verdienen - also von der PV Lobby lernen??
    Oder doch ungeachtet wirtschaftlicher Interessen Strom produzieren und selbst verbrauchen einfach weils "grün" ist??


    Deine verbale Inkontinenz * bezüglich Altersgruppen und damit verbundenen Verständnissproblemen übergehe ich mal großzügig - es ist recht warm drausen und mit vorrückendem Alter trinkt der Mensch zu wenig was im Zusammenspiel zur einen oder anderen Fehlfunktion führen kann.


    mfg


    * für Dich zum googeln -> Wernicke-Aphasie

  • Die Anlage sollte nach 13?? Jahren abgeschrieben und bezahlt sein!!



    Ich kenn einen Arzt aus München dessen Anlage ist 16 Jahr und hat am Anfang 2 Mark je kWh bekommen
    trotztdem verbraucht der das heut noch nicht selber, weil unrentabel


    es ist recht warm drausen und mit vorrückendem Alter trinkt der Mensch zu wenig was im Zusammenspiel zur einen oder anderen Fehlfunktion führen kann.



    Stimmt hier sinds auch über 30° und das es am Anfang der Woch noch geschneit hat macht
    es für den Kreislauf nicht einfacher, nix desto Trotz hab ich bis jetzt in den Thread wenig geschrieben
    wobei mich die Änderung der Überschrift schon gewurmt hat


    Zitat

    BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?


    es wurde zwar hin und wieder Festgestellt das es nur Neuanlagen nach 2009 ( soweit man sich in meinen Alter
    auf das Gedächtnis verlassen kann ) aber das in die Überschrift zu manifestieren das hat man trotz Änderung nicht geschafft.


    könnten sich die Herren aus Bayern mal einig werden über was Sie granteln??


    Nein weil das eine ein Franke und der andere aus de Berg, das respektiert sich, kann sich
    auch Einig sein, muß aber nicht wie ich geschrieben


    ch bin mit Fitz nicht immer einer Meinung Saldierende Zähler so wie Fritz es sieht
    können so nicht gehen,


    Wenn Du dich etwas abreagiert hast sage uns doch welche kosten es Fritz verursacht seinen PV Strom selbst zu verbrauchen???


    Auch da ist es immer hilfreich eine Diskussion im Zusammenhang zu betrachten und nicht
    aus diesen zu Reisen


    Zitat von »Energiepionier«
    Darf ich jetzt auch den PV Strom selbst verbrauchen? und die von BHKW-Forum entwickelte Zählerkaskade verwenden?



    Theoretisch ja, praktisch jedoch wie erläutert finanziell sinnfrei.


    wen Fritz seine Zähler umbaut sinds Kosten, soweit müßt auch wenns 40° hätt Einigkeit herrschen :freunde:



    Deine verbale Inkontinenz * bezüglich Altersgruppen und damit verbundenen Verständnissproblemen übergehe ich mal großzügig -


    ach da siehst Du da jünger etwas anders als ich |__|:-)


    Auch wenn was nicht Verstanden wird, kann in dem Fall einer beteiligten Verstanden
    haben in wie weit der Andere bereit/Willens oder eventuell nur nicht Verstehen kann.


    Je nach dem wieß der Andere nicht versteht kann man die Brücke schlagen, wen
    der Wille von Beiden Seiten da, wenn nicht ist es ein fruchtloses unterfangen.


    Aber da ich ja bald 50 Jahr am Bau weiß ich das man Fundamente nur dort hinstellt
    wo tragfähig und diese Fundamentprüfung wird oft falsch Verstanden von einer Seite,
    macht aber nix damit kann man Sinnlose Beschäftigung vermeiden :~~


    alternativ kannst auch in die Kirch gehen und granteln, dort ist wenigstens schön kühl und der Herr wiederspricht auch nicht!!


    Theoretisch kein schlechter Vorschlag allein ich sitz darüber


    http://www.uni-saarland.de/fak7/fze/ThOptHeizen.htm


    denn da kamm ein Mail aus Sachsen

    Zitat


    Schauen Sie bitte bei der Gelegenheit mal mit auf das
    Gegeneinanderstellen von Wärmpumpen und KWK?


    Da liegt der gute Mann m.E. falsch. Ich habe ihm das auch schon vor 2
    Monate geschrieben, aber noch keine Antwort bekommen.


    und da ich mich eigentlich mit Sachsen gut versteh, bin ich da halt dran :wissenschaftler:
    und de Kirch muß noch etwas warten auf mich ||_

  • Warum so hochschaukeln ?
    Konkretes Fallbeispiel für 01.07.2010 (da kenn ich mich aus):
    6.000 kWh benötigter Strom für 0,26 Cent Brutto = 1.560,00 Euronen senkt Otto Normalo mit Hilfe einer PV-Anlage (vermietetes ZFH) auf 3.500 kWh Erzeugung, davon verbraucht er 1.500 kWh selbst (wegen der 30%-Vereinfachung...)
    Er bekommt also für 2.000 kWh x 0,3405 = 681,00 € und für 1.500 kWh x 0,1767 = 265,05 €. Für die noch fehlenden 4.500 kWh muß er wieder x 0,26 = 1.170,00 € löhnen. Abzgl. der Vergütung bleiben ihm Kosten von 904,95 €.
    Da er nun ein Schlitzohr ist, verkauft er aber die gesamten 6.000 kWh x 0,21 Netto an die beiden Mieter = 1.260,00 €. Ihm bleiben also 355,05 € in seiner Tasche. Kann man beliebig verändern, auch noch EEG-Umlage drauf... :rolleyes: Beachte : Jede Fallkonstellation ist anders zu rechnen !!! :wissenschaftler:

  • Hallo zusammen,


    hat jemand bzgl. der Zählerkaskade schon Erfahrungen gemacht mit RWE Westfalen Weser Ems? Wie seid Ihr vorgegange? Ich will das jetzt angehen und PV- und Dachsstrom selbst verbrauchen.


    franky

  • Leider hast Du dein BHKW Typ nicht angegeben. Wenn es ein Dachs ist, schreib mir eine PN. Im zuständigen Center hat eine Mitarbeiterin das schon für 6 Kunden geregelt...


    RWE Westfalen Weser Ems war der einzige Netzbetreiber, der sich zuletzt gewehrt hatte. Da lief sogar ein besonderes Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Nachdem die Clearingstelle Ihre Empfehlung 2011/2/2 veröffentlich hatte, ist RWE aber kleinlaut eingeknickt und hat in allen mir bekannten Fällen die Zählerkaskade akzeptiert.


    Siehe dazu:
    http://www.bhkw-forum.info/nac…t-wegweisende-empfehlung/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Leider hast Du dein BHKW Typ nicht angegeben.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ....... :pfeifen:
    denn

    Dachsstrom


    franky1981 Bei Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH (die heißen jetzt nicht mehr RWE) habe ich bisher immer eine zufriedenstellende Lösung hin bekommen. Liegt wohl am Sachbearbeiter.
    Sonst übernimmt BUZZN auch alle Formalitäten, wenn man den Strom an denen verkauft und auch den Bezug über die bekommt.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil ....... :pfeifen:


    Wer den Wink mit dem Zaunpfahl zum Ergänzen des Profils nicht versteht :pfeifen:


    Liegt wohl am Sachbearbeiter.


    Das lag bei RWE Weser-Ems eher am zuständigen Prokuristen und der Geschäftsführung. Der Sachbearbeiter vertritt die RWE nicht im Besonderen Missbrauchsverfahren nach EnWG bei den Beschlusskammern der BNetzA ;)


    Sonst übernimmt BUZZN auch alle Formalitäten, wenn man den Strom an denen verkauft und auch den Bezug über die bekommt.


    Und verlangt dann eine Grundgebühr, die sich gewaschen hat. Allein die Grundgebühr für die Stromdirektvermarktung lässt diesen Geschäftsteil erst ab etwa 10.000 kWh Einspeisung wirtschaftlich erscheinen. Von den Preisvorstellungen beim Messstellenbetrieb von buzzn will ich garnicht reden. Das hatte ich schonmal angefragt, die dafür veranschlagten Preise zielen eher auf Windkraftanlagen oder BHKW > 50 kW. Vielleicht kommen da ja zukünftig mal brauchbare Angebote von der buzzn GmbH für Nano- und Mikro-BHKW Betreiber... im Gespräch war das ja vor Urzeiten schon mal.


    Wie gesagt, das SenerTec Center Hagen hat bei der Vertretung seiner anderen Kunden eine gute Figur gemacht und konnte RWE in die Knie zwingen. Die wissen wie das im Netzgebiet von (heute) Weser-Ems Verteilnetz (morgen dann Westnetz) läuft. Das sind die richtigen Ansprechpartner für franky!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wer den Wink mit dem Zaunpfahl zum Ergänzen des Profils nicht versteht :pfeifen:


    Hat ich schon gesehen aber soviel ich weiß ist das keine Pflichtangabe, oder :?:
    Trotzdem gebe ich Dir recht, dass der Kollege das mal ergänzen sollte. :offtopic:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Hat ich schon gesehen aber soviel ich weiß ist das keine Pflichtangabe, oder :?:


    Nö, aber wie man sieht ist die Angabe sehr hilfreich :)
    Schluss mit :offtopic::D
    Mal schauen wie sich RWE jetzt bei franky gibt... vermutlich kommt erst "geht nicht" und nach Hinweis auf Missbrauchsverfahren bei der BNetzA und Empfehlung der Clearingstelle setzt ein langsames erwachen ein... verbunden mit dem Gedanken "Mist, schon wieder einer der sich vorher informiert hat und den wir nicht mehr billig abspeisen können".


    -> Das BHKW-Forum lohnt sich halt :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Informationen hier im Forum zu diesem Thema. Bei uns wurde im März 2012 zu einem bestehenden BHKW(Gas-Dachs) eine kleine PV-Anlage mit 2.88 kWp installiert. Wir haben einen Eigenstromanteil von ca 60%. Nun erwarte ich in den nächsten Tagen die erste Abrechnung meinen EVU.


    Hat schon jemand Erfahrung bezüglich der bilanziellen Durchleitung durch die Kundenanlage zum Letztverbraucher gemäß KWKG §4(3b) und EEG §33(1) bzw. (2)?


    Mein EVU würde für diesen Fall eine Lastgangmessung verlangen. Ist dies korrekt?


    Mit freundlichen Grüßen


    Neudachser2008


  • vielen Dank für die Informationen hier im Forum zu diesem Thema. Bei uns wurde im März 2012 zu einem bestehenden BHKW(Gas-Dachs) eine kleine PV-Anlage mit 2.88 kWp installiert. Wir haben einen Eigenstromanteil von ca 60%. Nun erwarte ich in den nächsten Tagen die erste Abrechnung meinen EVU.


    Hat schon jemand Erfahrung bezüglich der bilanziellen Durchleitung durch die Kundenanlage zum Letztverbraucher gemäß KWKG §4(3b) und EEG §33(1) bzw. (2)?


    Mein EVU würde für diesen Fall eine Lastgangmessung verlangen. Ist dies korrekt?


    a) Die bilanzille Durchleitung betrifft im EEG üblicherweise die Durchleitung von der Anlage durch eine Kundenlange (z.B. ein größeres Gewerbeobjekt) ins Netz der öffentlichen Versorgung zur Volleinspeisung (siehe EEG 8(3)). Im KWKG 4(3b) geht es um die Versorgung von Letztverbrauchern mit Netzstrom durch dritte Stromlieferanten. Der nur mit dem Marktwert zu vergütende PV-Anteil (-> entweder Vermarktung über das Netz, Eigenverbrauch, oder Einspeisung) wird gemäß Anlage 4, Absatz 2.4. "Referenzmarktwert bei Strom aus solarer Strahlungsenergie nach den §§ 32 und 33" berechnet. Das betrifft aber kleinste PV-Anlagen bis 10 kW nicht, da diese von dieser 90% Energiemengenregelung nicht betroffen sind.


    b) Im Energiewirtschaftsgesetz findet sich zum Zählerwesen bzgl. der virtuellen Durchleitung in §21 ebenfalls eine Klausel, die nach dem Vorbild des KWKG 4(3b) geschaffen wurde. Dies Bestimmung ist IMHO noch wichtiger (das EnWG gilt als "Grundgesetz" der Elektriziätswirtschaft).

    Zitat

    (1d) Der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage oder Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung angeschlossen ist, hat die erforderlichen Zählpunkte zu stellen. Bei der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet erforderlichenfalls eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.


    Damit ist also klargestellt, dass eine Kundenanlage (bzw. Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung) in Summe mit einem Hauptzählpunkt erfasst werden darf und dass Letztverbraucher innerhalb dieser Kundenanlage über Unterzähler, d.h. virtuelle Zählpunkte und kaufmännisch-bilanzieller Durchleitung zu erfassen sind.


    Das ist also ein Zählpunkt wie jeder andere auch. Wenn der einzelne Abnehmer bzw. Letztverbraucher unter 100.000 kWh pro Jahr bezieht und einem Standardlastprofil z.B. dem H0 der Haushaltskunden zuzuordnen ist, dann kann man das durchaus mit einfacher Arbeitszählung so machen. Eine Lastgangmessung ist erst dann notwendig, wenn mehr als 100.000 kWh p.a. über den Zählpunkt gehen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)