Aber nicht, wenn die Anlagen vor, "ich glaube vor 2004 installiert wurden. Da habe ich jahrelang mit auch der Clearingstelle gestritten.
Das wage ich zu bezweifeln. Mit der Clearingstelle kann man sich nicht streiten, denn gegen die hast Du keinen Anspruch. Und wenn ein Einigungs- oder Votumsverfahren eröffnet wurde, sollte dieses relativ schnell zum Abschluss kommen - zumal bei einer so eindeutigen Rechtslage wie hier beschrieben. Ich vermute eher, dass kein Verfahren eingeleitet wurde, sondern dir lediglich ein Hinweis zur Rechtslage erteilt wurde.
Und in der Praxis sieht alles immer ganz anders aus. Man hat immer mit dem Widerstand des Netzbetreibers zu kämpfen.
Dieses KWK ist eine einzige Farce!
Mit dem Netzbetreiber hat man sich mit einer Erzeugungsanlage immer auseinanderzusetzen. Die Regelungen des KWKG sind insgesamt übersichtlicher und einfacher anzuwenden als solche beispielsweise des EEG. Zu behaupten das KWKG sei eine "Farce" entbehrt bisher jedwedem Argument. Das die darin enthaltene "Förderung" leider eher ein Placebo und teilweise nicht sehr substanziiert ist, steht auf einem anderen Blatt.
Bei einem meiner Verfahren mit der Clearingstelle, wurde mir der Eigenverbrauch des PV Stroms nicht erlaubt, da meine PV aus dem Jahr 2000 stammt.
Das wirst Du vermutlich falsch verstanden haben. Die Nutzung ist soweit mir bekannt durchaus möglich, es erfolgt jedoch keine Vergütung. Da die Einspeisevergütung höher als der aktuelle Strompreis ist, sehe ich keinen Sinn in einem Eigenverbrauch aus einer 2000er Anlage.
Darf ich jetzt auch den PV Strom selbst verbrauchen? und die von BHKW-Forum entwickelte Zählerkaskade verwenden?
Theoretisch ja, praktisch jedoch wie erläutert finanziell sinnfrei.
Dies wurde mir immer verweigert. Dann habe ich noch ein Problem. Der Netzbetreiber hatte vor 20 Jahren den Zählerkasten vor die Haustür
gesetzt. Darin habe ich nur 2 Zählerplätze und 1 Platz für Rundsteuerempfänger (HT NT Umschaltung)
Passt Eure Zählerkaskade da rein?
Rücklaufgesperrten Bezugszähler des VNB und betreibereigenen Einspeisezähler (alternativ einen Z-2RH des VNB oder eines MSB) dort in die Säule setzen. Z-ZW, Z-PV und Z-BHKW werden dann im Haus installiert.