BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?

  • Der Schritt von der Volleinspeisung in Form der 100% bilanziellen Durchleitung bis zur teilweisen Durchleitung aufgrund des Eigenverbrauches ist IMHO nicht so groß.

    Hm - das ist wohl dann für einen "Nichtfachmann der Stromvermarktung" doch etwas näher erläuterungsbedürftig !?! Was heißt IMHO ?


    Gruß, pamiru48

  • Die Vereinbarung (=Tarif) kann erst einmal so bestehen bleiben, bzw. die variable Komponente der EEG-Umlage sollte da noch mit rein, um das Risiko des Lieferanten zu decken. Die Umsatzsteuer ist ein weiteres Thema, dass ich persönlich - sofern Wahlfreiheit aufgrund zu geringer Umsätze besteht - nicht anpacken würde. Der Verwaltungsaufwand wäre mir zu hoch, nur um beim Einkauf von Anlage und Gas/Reststrom einen Steuerstundungseffekt über die Vorsteuererstattung zu erzielen.


    Eine andere Möglichkeit, den Strom an die Mieter zu liefern, wäre das Abschließen von Mietverträgen bei denen nicht nur die Heizung, sondern auch der Strom in der Warmmiete mit drin ist, welche dann pauschal vergütet wird. Was nicht heisst, dass nicht gemessen wird, sondern die Pauschale würde dann gemäß des Verbrauches im letzten Jahr angepasst werden. Sollte bei langfristigen Mietverhältnissen auch machbar sein. Bei Wohnheimen ist es ja z.B. gang und gäbe, dass alle Energiekosten mit drin sind.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin Pamiru,


    wie Gunnar schon schreibt kannste den PV Erzeugerzähler erstmal zur 100% Volleinspeisung nutzen, insofern wäre dort kein Umbauaufwand notwendig. Grundsätzlich könntest Du das gleiche Zählerschema wie Tom nehmen (ohne PV Bestand) und dort wo Tom seine beiden Verbrauchszähler hat kommen bei Dir einfach paar mehr Mieterzähler dran.


    Habe heute ein Schreiben der BNetz A. bekommen das unsere Unterschriftenaktion in Bearbeitung gegangen ist - also es tut sich was.


    Kannst Du mir evt. den Schriftverkehr mit Deinem EVU bezüglich PV Anlage zur Verfügung stellen?? Momentan will die BNetz A. Fallbeispiele mit Begründungen der EVU sehen!!


    mfg Marcus

  • wie Gunnar schon schreibt kannste den PV Erzeugerzähler erstmal zur 100% Volleinspeisung nutzen, insofern wäre dort kein Umbauaufwand notwendig. Grundsätzlich könntest Du das gleiche Zählerschema wie Tom nehmen (ohne PV Bestand) und dort wo Tom seine beiden Verbrauchszähler hat kommen bei Dir einfach paar mehr Mieterzähler dran.


    Die Zählerkaskade habe ich noch mal abgemalt und auf beliebige viele Einspeiser (n-Stück) erweitert.


    Gruß,
    Gunnar

  • Moin,


    das von Gunnar angehangene Shema unterliegt jedoch einer Einschränkung - die EA dürfen über Ihren zugeordneten Produktionszähler keinen Eigenverbrauch decken!! Eigenverbräuche würden unwillkührlich zu Rechenfehlern führen und müssen daher über die VZ erfasst werden.


    mfg Alikante

  • Die EA dürfen über Ihren zugeordneten Produktionszähler keinen Eigenverbrauch decken!


    Mit Eigenverbrauch ist hier der elektrische Stand-By-Verbrauch der Erzeugungsanlage gemeint? Das sollte nicht allzuviel sein, aber man kann natürlich auch als Produktionszähler einen Zweirichtungszähler setzen.


    Rechenfehler und Rundungsfehler entstehen auch durch Messungenauigkeiten und Verluste auf den Leitungen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • ui,
    na immerhin


    ich mag mir nicht zuviel versprechen,
    aber das ist ja schonmal mehr als die alten, plumpen Äußerung, dass sie zuviel Baustellen haben und da erstmal keine Kapazitäten haben

  • Hallo zusammen,


    Ich habe ein brief vom Bundesnetzangentur, bekommen
    " Ihre Anfrage wurde der Fachabteilung übergeben. Die Fachabteilung befindet sich derzeit in der Abstimmung Hinsichtlich der Beantwortung.
    sobald uns die Antwort vorliegt werden wir sie Ihnen umgehend zukommen lassen.
    "


    Gruß

  • Moin,


    hab gleiches Standardschreiben bekommen :glaskugel:


    Gruß
    Tom