moin,moin
würde mir gerne eine kleine pv anlage auf das dach machen. Jetzt darf ich den strom für den eigenverbrauch selbst verwenden. Leider konnte mir bis jetzt noch niemand sagen, wie sich die ganze sache mit meinem "eigenverbrauch bhkw" verträgt. Hatte vielleicht jemand das thema schon mal?
Gruß
winfried
BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?
-
-
-
Hallo PWL,
Bei ein BHKW mach es Sinn den produzierten Strom selbst zu verbrauchen, da die Einspeisevergütung unter den Bezugspreis liegt. Bei einer PW Anlage ist das nicht so, da liegt die Einspeisevergütung z.Z. über den Bezugspreis. Die Vergütung ist auf 20 festgelegt, wenn der Strompreis einmal so steigen wird, dass sich das Verhältniss ändert, könnte man den Strom auch vor ablauf der 20 Jahre schon selbst nutzen.
Momentan ist es aber so, man für eine PV Anlage einen extra Zähler einbaut, an dem nur die PV Anlag angeschlossen ist und somit den gesamten Strom einspiest und sich vergüten läst. Und an der Installation und Abrechnung für das BHKW wird nichts geändert.
gruß
Mofaklaus -
Na ja, das Problem haben wir bereits erkannt und eine Anfrage an mein EVU hab ich auch schon mal gestellt. Nur haben die mir bis heute noch keine Lösung präsentiert. Es gibt einen von uns hier erarbeiteten Vorschlag, da muss das EVU jedoch akzeptieren, dass man einen Zählerstand aus 2 anderen errechnet.
Grüße
Bruno
-
Bei einer PW Anlage ist das nicht so, da liegt die Einspeisevergütung z.Z. über den Bezugspreis.
Hallo Mofaklaus,
da liegst Du falsch. Seit diesem Jahr kann man den Strom auch selbst verbrauchen. Dieser muss wie beim BHKW extra gezählt werden und dann bekommt man für den selbstverbrauchten PV-Strom eine Vergütung, die zusammen mit der Ersparnis knapp über der aktuellen Vergütung für PV-Einspeisung liegt.
Grüße
Bruno
-
Hallo Bruno,
mag sein, dass ich bei der PV gerade nicht auf den aktuellsten Stand binn. Kann ich denn da wählen, oder ist diese Variante jetzt der neue Standard?
Denn dann kommt es ja wieder auf die Eigennutzung an. Wenn ich also wenig Strom selbst nutzen kann, weil ich tagsüber nicht zuhause binn oder die Anlage auf eine Scheune steht wo es keine Verbraucher gibt, dann würde ich weniger bekommen als bissher.
wei ich eine geringe Eingennutzung habe.
Versteh ich das richtig?Mofaklaus
-
-
Hi,
ich hatte hierzu schon mal ein Thema aufgemacht. Ich spiele auch mit dem Gedanken die letzten m² zuzupflastern und den Strom selbst zu verbrauchen. Seit 1.1.09 ist es so, das du den Strom selbst nutzen darfst. Hier werden dann von der aktuellen Vergütung (43,01Cent/kWh) 18Cent abgezogen. Wenn dein Strompreis also über den 18Cent liegt, machst du zusätzlich Gewinn. Wenn der Strompreis weiter steigt (wovon auszugehen ist) steigt auch dein Gewinn weiter
Nun gibt es aber das Problem wenn man ein BHKW hat. Es ist messtechnisch nicht möglich zu erfassen wieviel % der eingespeisten Strommenge bei gleichzeitigem Betrieb des BHKW und der PV wem zuzuordnen ist. Ich habe da mit meinem EVU gesprochen und die haben auch keine Lösung parat.
Ich habe daraufhin Kontakt mit der Clearingstelle EEG in Berlin aufgenommen. Es wird darauf hinauslaufen das es ein Einigungsverfahren geben wird. Mein EVU hat zugesagt daran teilzunehmen. Ich warte aber jetzt bestimmt schon 2 Monate auf den Rückruf der Clearingstelle (gesagt wurde 3 Wochen und auch ein Anruf meinerseits brachte nichts -> ich werde zurückgerufen). Die Mühlen malen scheinbar in Berlin etwas sehr langsam, ob deshalb unsere Regierung dorthin gezogen istGruß
Tom -
Hallo Mofaklaus,
nur nochmal zur Klarstellung:
den Eingespeisten Strom kriegt man mit dem hohen Preis vergütet, und den nicht eingespeisten, weil selbst verbraucht mit dem um 18ct verminderten. Deshalb ist ja auch da ein zusätzlicher Zähler erforderlich. Nur eben mit der Problematik die Tom ausführlich geschildert hat.Grüße
Bruno
-
Guten morgen,
was habt ihr da für einen "erarbeiteten vorschlag"? Gestern sollte mein insallateur kommen mit dem
kostenvoranschlag. Vielleich kann ich ihm was zum nachdenken mitgeben.
gruß
winfried
PS: Meine nachfrage bei der EVU blieb bis heute ohne antwort. Sie wollten sich wieder bei mir melden,
das war 2008! -
Moin,
Zitatwas habt ihr da für einen "erarbeiteten vorschlag"?
weiß nicht ob Bruno den meint. Ich könnte das softwaremässig machen indem man einen virtuellen Zähler schafft. Dieser ist natürlich nicht geeicht und das gefällt den Herren EVU halt nicht.
Gruß
Tom -
-
-
Moin moin,
danke für die Aufklärung, das kann natürlich sehr interesant werden. Ist das auch für bestants Anlagen möglich?
Meine PV ist von 2001 und ich bekomme 99Pf als rund 52ct.
Und ich zahle z.Z. 20,19ct incl MwSt. Das wurde sich ja schon lohnen, und besonders interesant ist das ich das Geld sozusagen monatlich bekommen würde, und ich erst am jahres ende.Selbst wenn das nicht für bestands Anlage möglich ist, sollte ich über eine kleine 1KW Anlage nachdenken um den Strombezug weiter zu senken. Da zähler problem wird ja wohl gelöst werden müssen.
Gruß
Mofaklaus -
Moin Mofaklaus,
das gilt leider nur für Anlagen die ab 01.01.2009 installiert werden.
Grüße
Bruno
-
An Mofaklaus:
letzte woche hatte ich besuch von der eon. Der war der meinung, dass das mit dem eigenverbrauch
auch mit den altanlagen funktioniert. Vielleicht fragst du mal nach....mich hat es nicht weiter
interessiert, weil ich noch dachfläche frei habe.
Gruß winfried -
Moin,
nach meinem Verständniss des EEG2009 muß die Vergütung für selbstverbrauchten PV Strom auch für Altanlagen gelten.
@ Mofaclaus - Du würdest also 52-18Cent = 34Cent (+19% Mwst) für die selbstverbrauchte kWh bekommen.
Zur Umsatzsteuerproblematik gab es schon eine Zusammenkunft der obersten Finanzbehörden, deren Ausgang ich aber nicht kenne. Die Frage stand, ob auf diese 18Cent MwSt abzuführen ist oder nicht.
mfg