BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?

  • ..ach das sind alles Tränentiere. Mein EVU wollte plötzlich nichts mehr von einem Einigungsverfahren wissen und lieber ein Votumsverfahren anstreben. Ich sollte dann eine techn. Lösung als Diskussionsgrundlage bringen @:pille
    Mir ist das alles zu blöd mit denen, bin doch nicht deren D...p. Ich habe das Projekt eingestampft und baue keine PV-Anlage mehr. Um trotzdem meine Stromkosten zu drücken, bin ich zu einem anderen Stromanbieter gewechselt (läuft gerade noch) und spare so 200€/a und es ist 100% Ökostrom ;)


    Der Knabe von der Clearingstelle hat mich noch mal angerufen wie der Stand ist und er wollte noch dafür sorgen das mich einer aus der technischen Abteilung kontaktiert, da er nur Anwalt sei und sich mit der technischen Seite nicht auskennt. Das wars dann bis heute. Dachte eigentlich man kann das auf kurzem Wege untereinander klären, was aber in Deutschland auf Grund der Bürokratie und dem Abwehrverhalten der EVU nicht möglich ist.


    Gruß
    Tom

  • Hallo BHKW/PV Freunde,
    ich habe ja letztes Jahr eine PV Anlage 10,2 kWp gebaut, da ich den höheren Vergütungssatz mitnehmen wollte. Es geht rechtlich auch nur Volleinspeisung. Wirtschaftlicher wäre es gewesen in 2009 zu bauen, da die Anlagenpreise um 20% gefallen sind, während die Vergütung nur um 8%. Ich habe auch vor, dieses Jahr noch eine Anlage auf dem Haus meines Vaters zu bauen (um 5 kWp). Auch Volleispeisung ist z.Zt. sehr lukrativ. Der gleichzeitige Eigenverbrauch von PV- und BHKW- Strom ist nicht vernünftig abrechenbar, da nicht zu ermitteln ist, welche Quelle welchen Anteil geliefert hat. Das ist meiner Meinung nach diesmal ausnahmsweise keine Schikane der EVU.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)

  • Ich hatte mich mich im februar bei der EVU erkundigt, weil die kleine anlage nur dem zweck dient ein bisschen mit dem eigenverbrauch zu spielen. *grins* Hätte der EVU nicht gesagt es ginge, hätte ich
    mir keine aufs dach gemacht. Hätte das geld lieber in ein neues E-auto oder in ein bhkw investiert.
    Mich mit meinem energieversorger zu streiten hab ich keine lust. Es fehlt mir der nerv,mich um kleinlichkeiten zu kümmern. Im moment fahre ich mit der einspeisung eh besser.
    gruß winfried

  • Hätte das geld lieber in ein neues E-auto oder in ein bhkw investiert.


    PV harmoniert hervorragend zu einem BHKW und einem E-Mobil.


    Scheint die Sonne stark, kann automatisch das E-Mobil geladen werden und das BHKW nimmt sich zurück und macht dann eher nachts Strom. Das lässt sich halbwegs gut mit der Spannungsanhebung durch die Einspeisung bzw. bei hoher Last durch ein Einsinken der Netzspannung erkennen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo zusammen,


    stelle hier mal ein Thema zur Diskussion für die Experten:


    Das Problem: Wir erzeugen mit einem Dachs eigenen Strom und verbrauchen ihn selbst. Überschuss wird eingespeist, also alles normal. In 2009 habe ich zusätzlich eine 10 kwp Fotovoltaikanlage installiert. Jetzt bestünde ja nach EEG auch die Möglichkeit, diesen Strom zunächst selbst zu verbrauchen und den Überschuss einzuspeisen.


    Frage: Ließe sich die Kombination von Solar und Dachs überhaupt differenziert zählen und abrechnen? :@@-(


    Gruß


    Frank

  • Hallo zusammen,
    Ließe sich die Kombination von Solar und Dachs überhaupt differenziert zählen und abrechnen?


    Jein. Wenn eine zeitscharfe Erfassung von Solar- und KWK-Stromerzeugung plus der Rückspeisung existiert, dann könnte man das machen. Wenn man nur am Ende des Jahres auf die Zähler schaut, könnte man quasi selber entscheiden, ob der eigenverbrauchte Strom KWK- oder PV-Strom ist.


    Erzeugung
    10.000 kWh BHKW-Strom
    10.000 kWh Solarstrom


    Einspeisezähler (dank des hohen Eigenverbrauchs) 5.000
    Kommen die nun aus der Solaranlage oder aus dem BHKW?


    Das ist IHMO Deklarationssache: Ich verbrauche lieber zuerst den BHKW-Strom, also kommt PV erst danach. Die 10 MWh BHKW und 5 MWh Solarstrom sind selbstverbraucht, die Einspeisung wären dann 5.000 kWh PV-Strom.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Also klar,
    bei exakter Erfassung könnt man da was machen
    ...aber mir ist kein einziger praktischer Fall bekannt (ist ja auch noch nicht soo lang aktuell)


    Ich vermute, es gäbe auf jedenfall Auseinandersetzungen mit den Versorgern,
    und da PV-Eigennutzung noch nicht so lukrativ ist, würd ich dort doch erstmal bei reiner Volleinspeisung bleiben


  • Ich vermute, es gäbe auf jedenfall Auseinandersetzungen mit den Versorgern,
    und da PV-Eigennutzung noch nicht so lukrativ ist, würd ich dort doch erstmal bei reiner Volleinspeisung bleiben


    Ich seh da kein Problem, mit dem Eigenstromlabel. Ich kann doch auch Ökostrom mit 100% Strom aus frischen EEG-Anlagen bei Grünfrieden kaufen, warum soll ich meinem Kühlschrank nicht befehlen können, den BHKW-Strom zu nehmen und den PV-Strom durchlassen bis zum Einspeisezähler. Kaufleute können das nachvollziehen - genauso wie mit der buchhalterisch bilanziellen Durchleitung des Fremdstromes durch die Kundenanlage bis zum nicht gefangenen Kunden.


    Eckpunktepapier für die PV-Vergütung:
    4. Eigenverbrauch von Solarstrom stärken:
    Die einmalige Absenkung wird auf den Eigenverbrauch nicht angewendet. Außerdem wird der Anreiz für die Bürger, auf den Eigenverbrauch umzusteigen, durch eine höhere Vergütung gestärkt: Bisher profitieren sie rd. 4 Cent pro KWh gegenüber der Einspeisung, demnächst sollen es rd. 10 Cent pro KWh sein. Die Vergütung deckt in etwa zusätzliche Investitionen ab, die mit dem Direktverbrauch verbunden sind. Die Regelung hat positive Effekte, da sie die Stromnetze entlastet und den Stromverbrauch mit der Stromproduktion ausbalanciert.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hi Gunnar,


    hier liegen Theorie und Praxis wieder mal weit auseinander _()_


    Es gibt zu diesem Thema schon mehrere Beiträge (wo war doch gleich die Suchfunktion, ahhh da oben links :@@-(:P )


    Probierts mal damit, hat sich bis heute nichts dran geändert ;(



    Paralellbetrieb mit Eigennutzung BHKW und PV Anlage - wie geht das?


    PV und BHKW



    Gruß
    Tom

  • ein guten Abend an die BHKW-Umtreiber
    mich beschäftigt gerade folgende Frage und hab nix gefunden dazu:


    Ich betreibe auf einem Grundstück mit Mehrfamilienhaus (4 Mietparteien) ein BHKW mit einem "Eigennetz": zwischen öffentlichem Stromnetz und Netz auf dem Grundstück sitzt ein Zweirichtungszähler, BHKW speist zunächst ins Eigennetz, was dort nicht verbraucht wird, fließt ab ins öffentliche Netz. Direkt am BHKW natürlich auch der Gesamterzeugungszähler (das begreift der örtliche Stromnetzbetreiber, die ENSO, leider seit 12 Monaten nicht, aber das ist eine andere Baustelle...).


    Im Eigennetz sind geeichte Verrechnungszähler für die einzelnen Mietparteien und das Hauslicht (ich bin "Gesamtlieferant" mit einem festen Preis, der etwas unterhalb des örtlich üblichen Preises liegt, und liefere den "fehlenden" Strom, z.B. im Sommer, wenn das BHKW kaum läuft, vom örtlichen Stromanbieter an die Mieter weiter, alles mit einfachem Vertrag geregelt und funktioniert wunderbar. Im Sommer eben ein wenig Verlust, im Winter Gewinn mit jeder kWh, die auf dem Grundstück verbleibt, im Moment erziele ich mit diesem Konstrukt 58% Eigenabdeckung des auf dem Grundstück verbrauchten Stromes).


    mein Problem:


    Will jetzt eine Photovoltaikanlage aufs Dach klatschen und die vom Gesetzgeber angebotene Variante nutzen, den Strom teilweise im "Hausnetz" zu nutzen und an Mieters weiterverkaufen zu denselben Bedingungen wie bisher schon mit dem BHKW-Strom, dazu müßte ich aber die oben beschriebene Zählerkonstruktion kopieren: Gesamterzeugungszähler gleich nach der Solaranlage, Hausnetz, zwischen Hausnetz und öffentlichem Netz ein Zweirichtungszähler, wohin der überschüssige Strom, nach EEG gezählt, abfließen kann.


    Wie könnte ich nun beide "Stromerzeuger" an mein Hausnetz anschließen, damit trotzdem die unterschiedlichen Vergütungen erfaßt werden können? Hat da zufällig jemand eine Idee? Denn sobald der Solarstrom das Hausnetz erreicht, vermischt er sich ja mit dem BHKW-Strom und kann abrechnungstechnisch für die Solar-Einspeisevergütung nicht mehr separat erfaßt werden für den Teil, der auf dem Grundstück gerade nicht benötigt wird und ins öffentliche Netz fließt.


    Vielleicht hat jemand eine Lösung....

  • Moin Kalydon,


    es gibt momentan keine offiziell bestätigte Lösung!!


    Aber in einem anderen tread hab ich mal 3 Varinaten entwickelt
    http://www.bhkw-forum.de/forum…izkraftwerk-und-pv-in-meh


    Druck die letzte Variante mit Erklärungen aus und stell sie Deinem VNB vor, bin gespannt was der dazu sagt.


    mfg

  • moin alicante,
    da hab ich wohl die Abhandlung verpaßt, die da für mein Problem relevant gewesen wäre, Asche auf mein Haupt, aber natürlich vielen Dank für diesen freundlichen Hinweis....


    2 Fragen:


    1. da ich von Elektrotechnik nur sehr bescheidene Ahnung hab, versteh ich höchstwahrscheinlich einige basics in Deinem Schaltplan nicht:



    die beiden Schütze K1 werden jeweils in etwa gleichzeitig bewegt (wie in der von Dir zitierten Abhandlung beschrieben, nachhinkend wegen Vermeidung von Lichtbogen...)? Verstehe ich die Zeichnung richtig, daß der Schütz direkt rechts bei K1 in beiden Stellungen eine leitende Verbindung gewährleistet?


    Meine zukünftige PV-Anlage könnte recht leistungsintensiv werden (wird gerade ermittelt), denn es stehen 250qm Dach zur Vefügung in brauchbarer Ausrichtung.
    BHKW ist dagegen recht "schwach" (ecopower 4.7), bei Vollast erreiche ich lt. Anzeige max. 4,4 kW. Das heißt ich hab selbst bei Vollast-Lauf schon minutenweise Stromzukauf, wenn nur 2 Elektroherde im Hause parallel laufen, was sich sehr schön am derzeit vorhandenen Zweirichtungszähler beobachten läßt.


    D.H. es wird häufig der Fall eintreten, daß PV-Strom sowohl im Hausnetz benötigt wird als auch eingespeist wird, und das bei gleichzeitigem Lauf des (natürlich wärmebedarfsgeführten) BHKW , z.B. an einem sonnigen, aber kalten Wintertag. Wäre das mit Deinem Schaltungsvorschlag realisierbar?


    Wenn ich die Schaltung richtig verstehe, kann entweder PV-Strom oder BHKW-Strom im Hausnetz verbraucht werden, nicht parallel Strom aus beiden Quellen, oder hab ich es nicht begriffen?


    2. Realisierungsfragen: vom BHKW zusätzliche Steuerleitung an Z2 und an K1, angesteuert über Stromabgabe Generator?


    was hab ich mir da wieder vorgenommen.....


    kalydon

  • Wenn ich die Schaltung richtig verstehe, kann entweder PV-Strom oder BHKW-Strom im Hausnetz verbraucht werden, nicht parallel Strom aus beiden Quellen, oder hab ich es nicht begriffen?

    Genau das ist das Hauptproblem und dieses wird momentan als "Unlösbar" deklariert. Ganz einfach weil der Zweirichtungszähler nicht unterscheiden kann ob er es gerade mit PV oder BHKW Strom zu tun hat.
    Deshalb hab ich die Schaltung als "Krücke" entworfen. Die Schaltung kannst Du auch abändern und der PV Anlage Vorrang geben, das ist aber m.E. nicht Sinnvoll.


    mfg

  • Genau das ist das Hauptproblem und dieses wir momentan als "Unlösbar" deklariert.


    Hier ist mein Lösungsvorschlag, der das juristische Instrument der Willenserklärung nutzt:


    Bei einem gebäudeintegrierten Blockheizkraftwerk hat man die Wahl, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen oder in ein Netz der öffentlichen Versorgung einzuspeisen. Gleiches gilt für den Strom aus einer am Gebäude angebrachten Photovoltaikanlage.


    Damit hat man eine Gleichung mit vier Variablen, eine 2x2 Matrix aus Erzeugung in KWK/PV mal Verbrauch im Netz/Kundenanlage (KWK-netz, KWK-ka, PV-netz, PV-ka). Gemessen wird aber nur an drei Stellen: die beiden Produktionszähler (PV-PZ, KWK-PZ) und der abrechnungsrelevante Zählpunkt (aZP) am Hausanschluss.


    Es stellt sich nun die Frage, ob der Strom im Falle der Rückspeisung aus der PV- oder KWK-Anlage kommt. Dies hat Auswirkungen auf eine Vergütung nach EEG §33(1) bzw. (2) und auf eine Stromherkunftsbezeichnung des eingespeisten Stroms.


    Eine sehr einfache Möglichkeit, diese Unklarheit zu beseitigen, besteht in der Methode der Willenserklärung durch den Betreiber von Kundenanlage incl. der daran angeschlossenen PV- und KWK-Erzeugungseinheiten. Der Betreiber erklärt, dass er beispielsweise bevorzugt PV-Strom einspeisen will und KWK-Strom bevorzugt selber verbrauchen will. Bei 4.000 kWh PV-Stromerzeugung und 10.000 kWh KWK-Stromerzeugung erhält er bei einem Eigenverbrauch von 8.000 kWh somit eine Rückspeisung von insgesamt 6.000 kWh = 4000 kWh (PV) + 2000 kWh (KWK) - im Beispiel wurde auf die Angabe eines Strombezugs aus dem Netz aus Vereinfachungsgründen verzichtet.


    Es ist eine Analogie zu KWKG §4(3b), in dem die bilanzielle Durchleitung durch die Kundenanlage zum Letztverbraucher geregelt ist. Hier wird der Strom vom aZP zu einem Unterzähler durchgeleitet, um eine Versorgung durch Dritte auch ohne Umbaumaßnahmen in der Hausverteilung bewerkstelligen zu können. Im Hybrid-Strom-Fall würde eine Durchleitung in umgekehrter Richtung vom Unterzähler (PV-PZ bzw. KWK-PZ) zum aZP erfolgen. Wir sollten hier Fallbeispiele sammeln, um damit ein Empfehlungsverfahren vor der Clearingstelle zu starten. http://www.clearingstelle-eeg.…nserlaeuterung/empfehlung


    Gruß,
    Gunnar


    PS. Kann den obigen Vorschlag jemand mal im Photovoltaikforum zur Diskussion stellen?

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)