Der HAK gehört noch dem Netzbetreiber. Alles ab HAK ist Kundeneigentum also auch der komplette Zählerschrank.
Ich habe nirgends geschrieben das der Zählerschrank dem EVU gehört!!
Aber bis Zählerabgangsklemmen ist alles ungezählter Strom - deshalb darf/muß das EVU über Sammelschienen und Zähler Plomben setzen.
Wenn jemand unbefugt diese Plomben öffnet isser dran. Punkt
Über den oberen Bereich hat das EVU diese Hoheit ebend nicht - deshalb haben die sich mit verplomben dieses Bereiches lullig.
mfg