BHKW mit Photovoltaikanlage kombinieren -> Schaltung Zähler?

  • Das einzige was nicht zum durchsetzen war, war die bilanzielle Durchleitung für einen Mieter der nicht anschließen wollte :bomb: , hier musste ich extra ein Kabel verlegen. Allerdings auch nur weil ich eben zwei Erzeugungsanlagen habe, nur bei BHKW wäre es kein Thema gewesen.


    §4(3b) Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht:
    Anschlussnehmer im Sinne des § 1 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung, in deren elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, haben Anspruch auf einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt gegenüber dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre elektrische Anlage angeschlossen ist. Bei Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.


    Frage 1:
    Liegt ein Anschluss im Sinne der NAV §1(2) vor?
    NAV §1(2): Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.


    Frage 2:
    Wird in die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung Strom aus KWK-Anlagen eingespeist?


    Frage 3:
    Werden einzelne Letztverbraucher durch externe Energielieferanten versorgt?


    Dann sollte nach meinem Gesetzesverständnis auch die Verrechnung mit Unterzählern (kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung durch die Kundenanlage mit virtuellem Zählpunkt) möglich sein - auch wenn das momentan bei den meisten Netzbetreibern noch nicht automatisiert in der EDV handhabbar ist, das ist dann halt manuell auf einem Excel-Sheet auszurechnen. Bis die Softwarebuden die Abrechnungsprogramme angepasst haben, muss die Verrechnung mit Unterzählern erst ein oft nachgefragter Geschäftsvorfall sein.


    Allerdings gibt es die kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung auch schon beim EEG, hier steht in §8 Abnahme, Übertragung und Verteilung:
    (1) Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen.
    (2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen auch, wenn die Anlage an das Netz der Anlagenbetreiberin, des Anlagenbetreibers oder einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber im Sinne von § 3 Nr. 8 ist, angeschlossen ist und der Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe durch dieses Netz in ein Netz nach § 3 Nr. 7 angeboten wird.


    Wenn also eine EEG-Anlage nicht direkt am öffentlichen Netz, sondern an einem Objektnetz aka geschlossenes Verteilnetz oder einer größeren Kundenanlage (z.B. PV-Anlage auf einer Schule) angeschlossen ist, dann geht das in Ordnung mit der Durchleitung des Stromes. Das Anlegen von virtuellen Zählpunkten (Kap 1.2.2) sollte damit kein prinzipielles Problem darstellen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ich berichte mal, wenn die Schaltung abgesegnet wurde.

    Hallo,


    ich habe heute Post von der ovag bekommen, aber von wegen Genehmigung...:


    Zitat

    "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß ein Aufbau in dieser Konstellation nicht möglich ist. Auch wir haben versucht, eine geeignete Lösung zu finden, die meßtechnisch umgesetzt werden kann. Eine sachgerechte Zuordnung der eingespeisten Energiemengen am Netzverknüpfungspunkt erscheint uns [...] hier nicht möglich zu sein."

    :schimpf:


    Ich habe das Schreiben mal als Anhang beigefügt.


    Die ovag nimmt hier überwiegend Bezug auf meine erste Skizze (hier waren die beiden Erzeuger noch gegeneinander vertauscht) - und schreibt nur in einem Beisatz, daß die später eingereichte Skizze (hier auch nochmal als Anhang beigefügt) dieselbe Problematik aufweist.


    Grundsätzlich stimmt die Kritik, daß bei Betrachtung dieser ersten Skizze ein ggf. nicht unerheblicher Standby-Verlust sowie Energiemengen für die Pumpen beim BHKW anfallen können, die vom Wechselrichter kommend nicht eindeutig zugeordnet werden können bzw. schon als eingespeist gezählt worden sind, dann aber im BHKW verbraten werden.


    Das war aber unter anderem auch ein Grund für das Vertauschen der Stromerzeuger in meiner aktuellen Skizze (als Anhang anbei).


    Und hier wäre doch einzig und allein der (StandBy-)Verbrauch des Wechselrichters ein Diskussionspunkt. Wenn hierfür anstelle von Z3 ein Zweirichtungszähler eingebaut würde, wären für dessen Betrachtung 2 Extremfälle und 1 Mischfall denkbar:


    - Der Strom für den Wechselrichter, der vom Netz aus bezogen wird, kommt nicht vom BHKW => kein Problem, dann ist er ja vom Netzbezugszähler Z1 gezählt
    - Der Strom für den Wechselrichter, der vom Netz aus bezogen wird, kommt aus dem BHKW => Dieser Zählerstand müßte vom BHKW-Einspeisezähler abgezogen werden
    - Ein Teil des Stroms für den Wechselrichter, der vom Netz aus bezogen wird, kommt aus dem BHKW, ein Teil aus dem Netz => Wenn hier Zugeständnisse derart gemacht werden, daß der Zählerstand trotzdem vom BHKW-Einspeisezähler abgezogen wird, dann kann es für die ovag ja nicht von Nachteil sein, da der über Z1 bezogene Strom dann trotzdem zu meinem Nachteil den eingespeisten KWK-Strom mindert.


    Aber betrachte ich diesen kritisierten Strombezug einmal näher:


    Ich habe gerade mal auf der Homepage von SMA in die techn. Daten meines Wechselrichters geschaut.


    Hier steht: Eigenverbrauch (Nacht): < 0,5W


    Wenn ich jetzt mal von dem Extremfall ausgehe, daß im ganzen Jahr niemals die Sonne scheint und es immer Nacht wäre, dann wären das ganze 4,38kWh im ganzen Jahr!


    Wenn dazu dann noch das BHKW rund um die Uhr liefe und damit der ungünstige Fall einträte, daß als eingespeist gezählter KWK-Überschuß-Strom des BHKWs nicht ins Netz des EVUs gelangt, sondern im Wechselrichter 'verbraten' würde, dann sprechen wir bei der aktuellen Einspeisevergütung nach EEX im ganzen Jahr von einer Riesensumme von vielleicht 20ct! Im ganzen Jahr! Und dementsprechend weniger, wenn ich mal die Sonnenstunden rausrechne. Und dann auch noch die nächtlichen Stillstandszeiten des BHKWs rausrechne.


    Da ist ja wahrscheinlich die Zählertoleranz selbst bei geeichten Zählern größer...


    @:pille


    Ich bin mal gespannt, was daraus noch wird.


    Hatte nicht schon mal jemand Kontakt zur Bundesnetzagentur? Gunnar? Sollte man das ablehnende Schreiben mal an die BNetzA weitergeben, wenn die ovag sich trotz des inzwischen allg. anerkannten Schemas hier auf die sturen Beine stellt? Daß diese hier dann vielleicht doch den Regulierungsbedarf erkennen?


    Eine solche Verschaltung mit bilanzieller Trennung von Eingenverbrauch und Einspeisung mit unterschiedlichen Vergütungssätzen müsste doch öfter vorkommen:


    jede zu einem späteren Zeitpunkt erweiterte PV-Anlage
    PV mit BHKW
    und vielleicht noch ein Windrad dazu
    Oder eine Kombination aus mehreren PV-Anlagen, BHKW, Windkraft und Wasserkraft...


    André

  • Moin Doc,


    die Begründung ist Käse. Allerdings zeigt sich hier das Dein EVU tatsächlich Fähige Leute hat die auch rechnen können.
    Ich habe von Anfang an darauf hingewiesen das diese "Zählerkaskade" nur dann möglich ist wenn der dem Netz am nächsten liegende Eigenerzeuger keinen Eigenverbrauch hat!!! Ja es ist ein "Schönheitsfehler" aber er führt im Endeffekt zu einer Ungleichung und das darf nicht sein!!
    Wenn Du einen WR einsetzen würdest der keinen Standby-Verbrauch hat - wie mein Solarmax - könntest Du die Anlage so durchboxen.


    Wir stehen immernoch mit der BnetzA in Kontakt, diese hat jedoch signalisiert das Sie erstmal die gesetzgebenden Organe des BDEW arbeiten lässt. Gunnar ist da auch dran.


    Also abwarten.


    mfg

  • Hallo,
    den Einwand mit dem Eigenverbrauch hatte ich auch von meinen Stadtwerken bekommen.
    Auch bei mir ist der erste Erzeuger der dem Netzbezugspunkt am nächsten liegt ein bzw. mehrere Wechselrichter.
    Da man hier den Standbybetrieb sowieso vernachlässigen kann, habe ich mich mit den Stadtwerken darauf geeinigt, daß der Erzeugungszähler ein Zweirichtungszähler wird.
    Die kW die die Wechselrichter beziehen werden bei mir vom Einspeisestrom des BHKW abgezogen. Damit hat sich die Sache für die Stadtwerke erledigt und mir ist es auch egal, weil sowieso nichts dabei rauskommt :)


    Eine andere Möglichkeit wäre ein nicht rücklaufgesperrter Zähler, dann wäre der Eigenverbrauch von der PV-Erzeugung abgezogen...


    mfg
    Solardachs

  • Wir stehen immernoch mit der BnetzA in Kontakt, diese hat jedoch signalisiert das Sie erstmal die gesetzgebenden Organe des BDEW arbeiten lässt. Gunnar ist da auch dran.


    Die gesetzgebenden Organe des BDEW haben nur noch empfehlenden Charakter (-> Umsetzungshilfe). Nichts desto weniger hilft es ungemein, wenn da eine vernünftige Lösung vorgeschlagen wird. Ich hatte das Gefühl, dass das Bewusstsein, die Bundesnetzagentur beobachte den Fall bereits, geholfen hat, auch andere außerhalb der BDEW-Kreise mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Danke, Alikante!


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • ...was Gunnar damit sagen wollte


    auch wenn unsere Unterschriftenaktion vielleicht nicht ursächlich für die Behandlung des Themas beim bdew war,
    so war es doch flankierend sehr hilfreich, denn man wusste, dass diese Problematik bereits bei der BNA Thema ist ;)


    Also Männers
    (und Frauens wenn wohl auch in der Miderheit hier vertreten)


    Unsere Aktion hat durchaus ihren -wenn auch wohl geringen- Beitrag dazu geleistet,
    dass es in Bälde eine sinnvollere Lösung geben wird.

  • Ich bin mal gespannt, was daraus noch wird.


    Hallo,


    so, ich hatte versprochen, nochmal kurz eine Info zu schreiben, wenn sich das mit der zuerst vom EVU kritisierten Zählerschaltung geklärt hat:


    Inzwischen habe ich die Zustimmung zu der Zählerkaskade erhalten :)


    Eine Kopie des Schreibens findet Ihr anbei.


    Viele Grüße


    André

  • HAllo, has heißt also, dass es grundsätzlich möglich ist,
    Photovoltaikanlage und BHKW mit Eigenverbrauch zu betreiben!?


    Mein Netzbetreiber hat das immer bestritten.... Falls das doch
    möglich ist, wer konstruiert denn solch einen Schaltplan? Kann ich
    den oben angehefteten Schaltplan an meinen Netzbetreiber schicken,
    um zu zeigen, dass es geht?? Blöde oder gute Idee?

  • Das sit für mich kein Thema. Ich bin dann bis auf wenige KWH in meinem Mietshaus
    unabhängig und muss mir keine Gedanken machen wo ich den Strom günstig dazu
    kaufe.


    Auf dem Schaltbild ist ein Heizstab, den habe ich aber nicht. Ich weise darauf in meinem
    Schreiben hin. Soll ich noch auf etwas anderes hinweisen???


    Danke für die Antwort!!!!

  • In der letzten Skizze von Doc ist kein Heizstab.


    Wenn Du was neutrales - ohne ovg logo - möchtest gibts den "original" Schaltplan auch in der Downloadbase.


    http://www.bhkw-forum.de/index…DownloadDBData&dataID=163