erste Info Schritte Mehrfamilienmietshaus mit BHKW ausrüsten sinnvoll?

  • Hallo,
    bei unsere Vorhaben eines Mehrfamilienmietshaus handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude (1908) das von uns voll saniert werden soll.
    Wir überlegen, ob es nicht sinnvoll ist ein BHKW einzubauen. Es muß sich natürlich rechnen, da es als Mietobjekt sich selbst tragen muß!
    Eckdaten: Sechs WE von 45-104qm insgesmat 480 qm Wohnfläche. Der Warmwasserbedarf soll auch dadurch gedeckt werden. Eine Solarkopplung ist nicht möglich. (Süddachfläche denmalgeschützt)
    Wichtig ist für uns, nicht nur ob überhaupt, sondern auch wie wartungsintensiv das wäre. Denn wir können nicht alle
    Was wären die nächsten Schritte, um sich umfassend zu informiern. Wo steht ein BHKW in LU/Ma das man sich mal ansehen und mit den Besitzern infos austauschen kann. Oder wer kann mich umfassend am Objekt in Lu informieren?
    Für jeden Anhaltspunkt dankbar

  • Habe ich vergessen,
    wären entweder an Pelets oder da Gas im Haus liegt an einer Gasvariante interessiert.
    LG

  • Moin sososo und herzlich Willkommen im Forum.


    in dem Objekt sollte sich sehr wohl ein BHKW rechnen. Zumal Du ja bei Sanierung vermieteter Objekte gezwungen bist regenerative Energien einzusetzen bzw. als Ersatz ein BHKW einzubauen.


    Um eine einigermaßen genaue Abschätzung hinzubekommen benötigen wir noch Daten.


    Momentaner Öl/Gasverbrauch, größe und alter des Heizkessels sowie den Stromverbrauch der Mieter. Beim Stromverbrauch könnte man auch schätzen.


    mfg

  • Hallo,
    danke für die schnelle Nachfrage.
    Nun, den aktuelle Verbrauch könnt ich zwar ermitteln, aber er ist ohne jeden Aussagewert, da das Haus komplett saniert wird. Zur Zeit wird es von einem Architekten durchgerechnet. Richtig "einpacken" können wir es wegen dem Denkmalschutzes nicht. Das Dachgeschoss wird auf jeden Fall gedämmt und die Fenster auf den K-Wert 1,1 gebracht. Da aber die Fensterflächen relativ groß sind, wird wahrscheinlich sich nicht einmal eine Innendämmung rechnen.
    Ist es denn nicht eh so, desto höher der Verbrauch, desto besser rechnet sich die Anlage, überspitzt gesagt.


    Was ist mit der Anfälligkeit einer solchen Anlage?


    schöne Grüße
    Sososo

  • Ist es denn nicht eh so, desto höher der Verbrauch, desto besser rechnet sich die Anlage

    Nein und ja,


    der Wärmebedarf des Gebäudes ist eine der wichtigsten Rechengrößen für die BHKW auslegung. Das BHKW stellt aus der Primärenergie Gas ca. 60% Wärme und 30% Strom bereit.
    Wenn der Wärmebedarf klar ist steht also auch die Menge an hergestellten Strom fest.
    Damit kann nun berechnet werden wieviel Strom selbst verbraucht bzw. an die Mieter verkauft werden kann - diese Summe stellt den Hauptnutzen ( größte Einnahme ) des BHKW dar.
    Wann bekommst Du die Daten vom Architekt??


    mfg

  • Hoffentlich bald, werde sie dann hier einstellen.


    Aber um zu wissen, ob es sinnvoll ist den Gedanken überhaupt weiterzuverfolgen stelle ich mal folgende Wärmebedarfsrechnung auf.
    Nach normaler Dämmung und Tausch der Fenster, Beseitigung der Wärmebrücken wird das alte Haus wahrscheinlich einen durchschnittlichen Verbrauch von 90 W/qm haben bei 480qm sind wir bei 43,2 kW. Veranschlagen wir weiter dass ca 14 Pers. in Frage kommen, wären das zusätzliche 3,5 kW damit sind wir bei einem Gesamtwärmebedarf von 50 kW. Kann man mit der Zahl was anfangen? Ein Vierpersonenhaushalt hat ungefähr einen Stromverbrauch von 4-4,4 kW/a bei 14 Pers. sind das auch 15,4 kW Strom. Das wäre genau das richtige Verhältnis (30%) Und die Zahlen finde ich sind realistisch.


    LG
    Sososo

  • Hallo sososo


    und Herzlich Willkommen im Forum.


    Ich geh mal als erstes auf den letzten Beitrag von Dir ein,
    denn hier gibt es Klärungbedarf.


    Du wirfst hier verschiedene Ding ein den Topf.
    - dass eine ist die Leistung...halt in W, kw oder was auch immer angegeben
    - dass andere halt die Arbeit in Wh, kwh oder was auch immer


    das ganze kann man auch spezifisch betrachten, z.B. in "pro m²"


    Deine Rechnung mit 90W/m² ist halt Deine erwartete Leistung....und das wäre als durchschnittliche Leistung sehr hoch,
    Du meinst sicherlich die Spitzenlast, und das wiederum läge in einem plausiblen Rahmen.


    Ich mach mal eine andere Rechnung auf ;)
    und gehe auf den erwarteten, spezifischen Wärmebedarf....also dass, wass das Objekt pro m² im Jahr an Energie benötigen wird.


    Hier sind grobe Richtwerte,
    - z.B. 40 oder 60 für Niedrigenergiehäuser....in kwh/m² und Jahr...gut zu merken, da es ja auch die KfW 40 bzw 60 Häuser gab ;)
    - die alte Energieeinsparverordnung sah werte von grob 100kwh/m²a vor
    - ältere Häuser liegen auch gerne bei 200kwh/m²a oder auch drüber,
    wobei manchmal zitierte Werte über 300 für mich überhaupt nicht nachvollziehbar sind...meine Eltern haben eine Hütte BJ30, komplett unisoliert...und die liegen da deutlich drunter. Wenn ein Wert so hoch liegt, dann muss m.E. schon was viel derberes vorliegen


    okay,
    nun also mal zu einer Grobabschätzung
    Nehmen wir mal an, Dachdämmung und die neuen Fenster (und da Denkmalschutz evt. halbwegs dickes Gemäuer) schaffen es, den Jahresbedarf für Heizung und WW auf 180kwh/m²a zu drücken.
    dann brächtest Du 180kwh/m²a * 480m² * 1a = 86.400 kwh
    Ein Wert, wo sich BHKWs so un dem Dreh 15-20kw recht wohl fühlen.


    Nun haben wir auch die Stromseite....6 Wohnungen,
    okay....pi mal Daumen kann man von einer Grundlast von 400W pro Wohnung ausgehen...also wäre was in dem Dreh von 2,4kw wohl zu erwarten. Das wären so grob 50% von dem, was ein BHKW mit o.g. Leistung hinbekommt. 50% Stromeigennutzung wird man somit wohl auch zu ungünstigsten Zeiten (Nachts) schaffen. Da man natürlich versucht die Laufzeiten so zu optimieren, dass es dann läuft wenn auch der Strombedarf höher liegt, wird man die Eigennutzung ausserhalb des winters (wo es 24h läuft) deutlich steigenr können.


    Also kurzum,
    bei DIESER überschlägigen Rechnung sollte etwas wie Dachs, ecopower oder sontiges in dem Dreh mit 5kw el und 15kw th passen


    und ja

    Zitat

    Aber um zu wissen, ob es sinnvoll ist den Gedanken überhaupt weiterzuverfolgen stelle ich mal folgende Wärmebedarfsrechnung auf.


    wenn ein BHKW passt, dann sollte es sich auch lohnen ;)



    Zitat

    Was ist mit der Anfälligkeit einer solchen Anlage?


    BHKWs sind deutlich komplexer, als normale Brenner...und somit Störungen wahrscheinlicher,
    aber....gerade die Gasmaschinen gelten doch als recht zuverlässig.
    Weiterhin, ist ein BHKW wirtschafltich, wenn es nur die Grundlast bereitstellt...deshlab wird es i.d.R. in Kombination mit einem Spitzenlastbrenner betriueben. Das berihigt das Gewissen, denn falls widererwartend das BHKW doch mal zickt und ein ganz spezielles Ersatzteil erst rangeschafft werden muss, kann der Spitzenlastbrenner weiterhin für Wärme im Objekt sorgen.



    Wie von alikante angedeutet, der Weitere weg ist
    - Zahlen vom Architekten zum künfitgt erwarteten Energiebedarf (Heiz und Warmwasser) zum Objekt
    - Stromverbräuche der Mietpartein ergründen
    - gerne uns wieder interviewen, was dort passen könnte
    - 2-3 Hersteller Angebote machen lassen
    - Mieter überzeugen, dass sie von Dir Strom kaufen
    - einabun, fertig

  • Guten Morgen Firestar,
    Mensch herzlichen Dank, das ist für den Anfang viel brauchbare und klare Information. Chapeau.
    Entschuldige, dass ich die Werte durcheinander gebracht habe. Physik ist schon so lange her.


    Das mit der Anfälligkeit kann man wahrscheinlich am Besten mit einem Wartungsvertrag lösen.


    Wie funktioniert das mit der Abrechung für die Mieter? Muß ich als Zwischenhändler auftreten und Ihnen dann Strom und Wärmeenergie verkaufen? Ist das nicht hoch komplex und wahrscheinlich noch störanfälliger als die Anlage?
    Wie ich gesehen habe, hast Du mal eine Umfrage gestartet über den Verkauf des Stroms an Dritte. Habe aber leider kein Ergebnis gefunden.


    Ich gehe mal davon aus, dass bei einer Störung zwar nicht die Lichter ausgehen, weil ja das Haus weiterhin am Netz hängt, aber wie wird denn dann abgerechnet und ist nicht der Fremdstrom nur theoretisch da, aber er liegt nicht an, weil die Elektronen andere Namensschilder mit sich herumtragen? DH. man sitzt nicht nur im Kalten sondern auch im Dunkeln und ein heißes Bad geht auch nicht. Hoffentlich haben die Mieter dann wenigstens einen Gasherd.


    Gibt es hier im Forum, Anwender mit Erfahrung in einem Mietshaus?


    Ohhhh, das stelle ich mir gerade alles sehr kompliziert und "gefährlich" an.
    Naja kann auch an der Urzeit liegen :)


    Für weiter Hilfestellungen danke.

  • Gibt es hier im Forum, Anwender mit Erfahrung in einem Mietshaus?

    Hallo sososo, und auch von mir ein Willkommen im Forum!


    ich bin so einer dieser Anwender, wohne aber auch selbst mit in dem Haus.


    Zu deinen Fragen:
    Abrechnung Mieter:


    Die Wärme wird wie immer abgerechnet Grundkosten/Verbrauchskosten du musst nur von deiner Jahresendgasrechnung den Teil an Euronen abziehen, die ausschließlich für die Stromerzeugung angefallen sind (Berechnung über den Wirkungsgrad). Genau so verhält sich das mit den Wartungskosten. Du musst nur zusehen, dass du alle Kosten die du fürs BHKW hast immer aufschlüsseln musst nach Anteile für Strom/Wärme.


    Den Anteil der Kosten für Stromerzeugung darfst du nicht an deine Mieter in der NBK weitergeben, kannst ihn aber steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
    Du kannst auch Wärme an andere Häuser verkaufen, vorausgesetzt du hast eine entsprechende Leitung, aber ich denke man sollte bei seinem Objekt bleiben, wenn das genug verbraucht.



    Die Stromsache ist ein bischen anders. Ich habe die Variante mit der GbR gewählt. Das heißt, alle Mieter die von mir den Strom haben möchten, haben sich in eine GbR eingetragen. Geschäftsführer bin ich. BHKW Betreiber bin ich auch, aber ist nicht Eigentum der GbR, sondern nutzt nur den daraus gewonnen Strom in der GbR.
    Somit verkaufe ich den Strom nicht an meine Mieter, sondern das Ganze wird in Form eines Nutzungsvertrages abgerechnet.
    Klingt kompliziert ist aber sehr einfach. Die beste Adresse dafür ist energie-consultin Christian Mayer, der Macht dir auch ein Rundum-Sorglospaket.


    Beste Grüße


    mpoehl


    ach so noch zum Strom:


    das Licht geht nicht aus. Wenn das Kraftwerk läuft produzierst du Strom welche in deinem Netz vorzugsweise verbraucht wird. Übersteigt der Energiebedarf die erzeugte Strommenge wird aus dem Netz des EVU zugekauft. Produzierst du mehr als du verbrauchst, dann speist du den Überschuss ins öffentliche Netz und bekommst ein paar Euronen vom EVU dafür.


    Gegenüber der EVU steht die GbR als Kunde und sie kauft und verkauft den Strom auf deutsch gesagt.


    Die Abrechnung mit dem EVU erfolgt über einen Zweirichtungszähler, dahinter hast du deine eigenen für die jeweiligen Wohnungen zur eigenen Abrechnung. Beispielsschema mit Mietern die nicht in der GbR sind und Mietern die in der GbR sind(siehe Anhang)


    Zu meinem Objekt: 7WE; ca 600m²; Bj 1730; Laufzeit mit Dachs MSR2 Gas ca 6000Bh/a; Energiebedarf Wärme 100.000kWh/a, Strom 30.000kWh/a; habe nur 3 von 6 Mietern in der GbR, die Anderen wollten nicht

  • Erstmal Danke für die ausführliche Antwort. Werde mich morgen genauer melden.
    Schöne Grüße
    :sehrgut:

  • Ein kleiner Punkt wäre da noch, der mich stutzig mach....

    Zitat

    ...bei unserem Vorhaben eines Mehrfamilienmietshaus handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude 1908....


    und


    Nach normaler Dämmung und Tausch der Fenster...

    Hast du über diese Pläne schon mit dem Denkmalamt gesprochen ? Dämmung und Fenstertausch sind zwei Punkte, bei denen sich dort üblicherweise die Nackenhaare aufstellen. Du kannst ganz sicher nicht die Dämmwerte eines heutigen Neubaus als Ziel ansetzen !
    Dafür gibt es für Einzeldenkmale (nicht für Ensembleschutz) noch die steuerliche Abschreibung...für nicht selbst genutztes Wohneigentum sind das 100%, was in eine BHKW Berechnung mit einfliessen sollte. Ist dir sicher bekannt...?

  • Den Anteil der Kosten für Stromerzeugung darfst du nicht an deine Mieter in der NBK weitergeben, kannst ihn aber steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

    Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, alles was den Stromanteil betrifft geht doch in den Topf der GBR!!


    Auf Deinem Schema hängt der Allgemeinzähler im EVU Schrank (wie die bockigen Mieter) warum nicht im GBR Schrank?? Würde doch noch ein paar kWh Eigenverbrauch bringen.


    mfg

  • alikante,


    Ja, alles was mit dem Strom zu tun hat ist Sache der GbR, da habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt. Die Werbungskosten beziehen sich auf die GbR.
    Sorry!


    Richtig, der Allgemeinzähler ist noch im EVU-Kasten, Du hast völlig recht der kommt auch bald da weg!
    Ich hatte mich damals nicht für den Umbau des Allgemeinzählers entschieden, da der Verbrauch im Jahr sehr übersichtlich ist. Ein weiterer Mieter wäre mir da lieber, deshalb auch das eine Leerfeld im GbR-Kasten.


    Meine Güte, das hast du gut gesehen!!! Hätte nicht jeder gleich bemerkt.