Ecopower (endlich) in Betrieb gegangen

  • @ alikante,

    habe das KWK-Gestz nicht buchstabengetreu gelesen, aber Eigenverbrauch der KWK-Anlage bedeutet ja der Stromverbrauch des BHKW für seine Steuerung, Startvorgänge usw. Das wird ja auch nicht angetastet, meine Aussage Zugriff auf die Generatorklemmen ist so nicht richtig. Der Zähler im BHKW misst ja auch erst hinter dem Eigenverbrauch des Gerätes, also dort wird abgegriffen.

    Die anderen vom BHKW versorgten Verbraucher wie Pumpen, Reglung, Mischer betreffen das KWK-Gesetz ja nicht. Außerdem ist bei der dzt. Schaltung der Stromverbrauch der Pumpen usw. nicht messbar und für die Heizkostenabrechnung nicht nachweisbar.

    In Bezug auf die Gewährleistung gibt es auch keine Probleme, da die Leitungen aus dem BHKW auf eine Stockklemmenschiene vom HB verlegt werden. Erst ab da arbeitet der Elektriker nach Abstimmung mit dem HB weiter.

  • meine Aussage Zugriff auf die Generatorklemmen ist so nicht richtig.

    Na dann lass uns - respektive die anderen Ecopoer User - teilhaben und erklär mal (Bilder??) wo abgegriffen werden kann. :thumbup:


    mfg

  • Das wäre in der Tat sehr interessant. Ich habe zwar derzeit noch nicht mal einen Erzeugerzähler (die Lieferzeiten für geeichte, rücklaufgesperrte Zähler sind unglaublich... |:-( ), d.h. ich produziere allen Strom derzeit komplett ohne KWK Bonus, aber was solls. Die Bude muss warm werden.... :wacko:
    Wenn der Elektriker dann den Zähler setzt, kann er dann gleich noch die Pumpen umklemmen. :D

  • Hallo Herzogsweg16 - meinen herzlichsten Glückwunsch :zocken: :tanz: :-@
    Endlich hat sich mal ein "Stromkundiger" diesem äußerst leidigem Problem angenommen, da vermutlich an der Berufsehre gekitzelt... :sehrgut:
    Nachdem alikante seine Bedenken relativiert hat, scheint sich hier eine saubere Lösung anzukündigen. Jedoch gibt mir das Problem an sich viel mehr zu denken :
    Sachlich scheint das Ganze ein rein schaltungstechnisches Problem zu sein, was dann eindeutig auf eine - vorsichtig ausgedrückt - nicht ausgereifte Konstruktion hindeutet. Es kann mir keiner (auch nicht als Nicht-Strom-Schwimmer ;) ) plausibel darlegen, das beim BHKW eine die Leistung beeinträchtigende Verdrahtung technisch erforderlich sein solle. Bei einem "normalen" Heizkessel funktionieren die gleichen Zusatzelemente ja auch - und der produziert nun wahrlich keinen Strom... Man muß bzw. braucht sich ebend nur mal etwas weiterführende Gedanken machen - wer das fachlich kann. Und das verwundert mich nun doch etwas, das da noch nicht eher jemandem die letztlich als Verschleierung zu bezeichnende Konstruktion und Publikation aufgefallen ist. :-)/)
    Ich selbst bin reihenfolglich wie folgt drauf gekommen:
    1. Die kontrahären Darstellung zu geeichtem oder BHKW-Zähler, warum bestehen die EVU darauf ? ----> Konnte ich mir nicht erklären
    2. Welchen Unterschied gibt es nun zwischen beiden ? ----> weder Dokumentation, Elt-Fa. noch "Bereits-Betreiber" konnten mich aufklären
    3. Optisch konnte ich hinter der Frontplatte des Gerätes gar nix feststellen :@@-( , kein Zählwerk oder sonstig auf einen Zähler hindeutendes...
    4. ecoHome zeigte mir dann den Unterschied: Im Februar (1. Betriebsmonat) eine Differenz zwischen den beiden "Zählwerten" von 313 kWh -----> Warum ???
    5. Im Forum die Frage aufgeworfen ----> Eigenbedarf der Pumpen etc.pp., hm - warum muß das beim BHKW so sein, was beim Spitzenlastkessel nicht so war ???
    6. Anfrage bei der Elt-Fa.: Tja, es mußte lt. Planungsrichtlinie S.36 alles auf das BHKW umgeklemmt werden, da von dort angesteuert !???
    7. Wie wurde das vom Spitzenlastkessel bewerkstelligt ? Die Stromversorgung kam ja dort vom Allg.-Strom des Gebäudes, sprich sog. Hauslichtzähler !
    ------> und das solle bei BHKW-Einbringung derart geändert werden müssen, das die vom Hersteller angegebene (und in allen Wirtschaftlichkeitsprognosen verwendete) Aus-legungsleistung von 4,7 kW (ecopower) um rd. 8% verringert nutzbar wird ?!? Ich wollte und will es nicht glauben, der Beweis sollte mit o.g. Beitrag von Herzogsweg 16 er-bracht sein...
    Nun setzt mein "Hirnrechenwerk" ein: 10.200 BHKW-Förderanträge harren der Bearbeitung (ca. 4.400 sollen positiv beschieden sein in 2009), mal o.g. rd. 3.000 kWh p.a. ergibt stolze 30.600.000 kWh oder 30,6 GWh - wieviel produziert ein Großkraftwerk ??? (oder rechne ich falsch ?)
    Da diese Summe von den EVU'n nun bei den "kleinen Kabelverklemmern" nicht vergütet werden muß, kann man ja den Klein-Betreibern ja vielleicht einen kleinen Bonus oder Zuschuss geben, sparen die ja immer noch... Jedoch anders herum gesehen - dieser Strom (im Gegensatz zum Spitzenlastkessel) wird selbst produziert - muß also nicht bezo-gen werden !!! Das dies in der Wirtschaftlichkeit verlorengeht, wäre eine andere zu betrachtende Seite - mit u.U. verheerenden Auswirkungen...
    Beispiel:
    4,7 kW x aus dem Gebäudebedarf errechnete Vollast-Stundenzahl 5.100 = rd. 24.000 kWh.
    100% Einspeisung entspr. x 5,11 = 1.226,40 Nettoerlös - die anderen Quellen lasse ich mal weg. ./. 8% w.o.b verbleiben 1.129 € Nettoerlös
    mögl. 75% Eigenverbrauch x (angenommen) 18,5 = 2.960 + 25% x 5,11 = 408,80; Summe = rd. 3.370 Nettoerlös verbleiben 3.100 € Nettoerlös
    Meiner Bank dürfte ich nicht offerieren, das ich mtl. 22,50 € weniger Bonität erzielen kann wegen einer falschen Herstellerangabe !!!
    Da bekäme ich lt. Finanzierungsmodell glatt 0,2% Zinspunkte draufgeschlagen ----> Rendite/Amortisation sinkt, Kreditlaufzeit verlängert sich :rtfm:
    Diese 22,50 jedoch in den parallelen BSV, wäre das ggfls. kompensierbar ----> so ist's zusätzlicher Verlust !!! :diablo:
    Wenn ich das nun alles mal aufsaldiere, die o.g. anderen "Quellen" (HZA, vNNE, EEX) noch mit einbeziehe und das nur bis zum ersten Motorwechsel aufrechne, wäre mindestens dieser bereits umsonst !!!
    Man möge mich für krümelkackerisch halten, es geht aber noch weiter :
    FA-Bescheid für 12/2009 besagt, der Vorsteuerabzug wird auf das Verhältnis 4,7/12,5 Leistungsparameter gekürzt - die Stromkennzahl interessiert nicht, anderes Thema...
    Nun erziele ich aber nur effektiv 4,3 kW; also sinkt dieses Verhältnis von 27,33% noch auf 25% ----> Vorsteuer aus den Anschaffungskosten, in Folge Erdgaseinsatz usw.usf.
    Alles in Allem berücksichtigt, vermindern sich die Erlöse über die (erwartbare) Lebensdauer fast um die komplette Ersatzinvestitionssumme... :daddeln: :diablo:
    Nun kommt ja - gaaaanz beruhigend - noch der evtl. Verlust von 7.212 BAFA-Förderung hinzu - da solle mir einer noch sagen, ich liebe die Umwelt...


    Es ist alles etwas überspitzt - aber versucht, verdeutlichend dargestellt. Wenn nun das Impuls-Programm wirklich auch noch gekürzt werden sollte - nicht auszudenken.
    Jetzt stellt sich die Frage, wie weiter :
    Da ich selbst rd. 20 Jahre in einem Großkraftwerk und zuletzt bei Vattenfall in leitender Position tätig war -eigentlich wollte ich meinen Rentnerfrieden haben -, glaube ich, die "Stromlobbyisten" etwas beurteilen zu können. Es wird auch von da Einfluss auf die Hersteller (nicht nur auf die Politik !) genommen !!! Wer merkt denn da schon einen solchen "kleinen Verdrahtungsfehler" in einem Produkt, was schwer zu verhindern ist ? Ein Schelm, wer arges denkt - aber das gab und gibt es !


    Ich habe nunmehr einen RA mit der Prüfung einer Schadensersatzklage gegen ecopower beauftragt - ein rennomierter Kenner der Branche aus den Aachener Raum. Dabei geh es eindeutig um einen Fehler nach PHG und § 823 BGB in adäquater Auslegung - und das mit allen Folgekosten. Ein Vergleich käme ecopower weit billiger - schade das in D keine Sammelklagen zugelassen sind. Mal sehen, was er herausfinden wird.
    Zum Zweiten habe ich einen Steuerfachanwalt arrangiert zwecks Prüfung der Frage, ob Erdgas- gleich Wärmelieferung eine steuerfreie Nebenleistung sein kann. Hier liegt ein entscheidenter Knackpunkt in dem Finanzverwaltungsgebaren : Die Vermietung von Wohnraum ist steuerfrei, die Kosten dafür auch ???
    ad 1.) Was besagt die Betriebskostenumlageverordnung ? Es werden alle (umlagefähigen) Kosten Brutto an den Mieter weitergegeben - also nicht steuerfrei !!!
    ad 2.) Es muß eine beheizbare - nicht beheizte Wohnung - zur Verfügung gestellt werden. Analog der Strommarktliberalisierung steht es dem Mieter offen, seine Wohnung von den ach so kostengünstigen Stromgeräten beheizen zu lassen oder (bei gegebenen Voraussetzungen) sich eine Kaminheizung auf seine Kosten einbauen zu lassen...
    Wenn der Mieter nachweisen kann, das dies für ihn kostengünstiger sein könnte - stehen die Vermieterchancen schlecht. Genausowenig, wie ich ihm beim BHKW-Stromverkauf den Anbieterwechsel verwehren darf...
    ab 3.) Muß aus Gas zwangsläufig nur Wärme produziert werden ? Die technisch zwangsläufige Abwärme aus der Stromproduktion ist doch wohl gewünschtes Nebenprodukt, welches aus einem "nicht steuerfreiem Eingangsprodukt" resultiert - respektive "nicht steuerfrei", d.h. Brutto in die Betriebskostenabrechnung eingestellt wird.
    Mir ist in meiner 22-jährigen (Klein-) Hausverwalterpraxis noch kein Beispiel - geschweige denn aus der Rechtssprechung - untergekommen, wo die Heizkostenabrechnung auf Nettobasis durchgeführt geschweige denn begehrt worden ist. Aber das ist die Argumentation der Finanzverwaltung der angeblich steuerfreien (Kosten-)Vermietung...


    Tja- ich glaube fast, als Rentner habe ich jetzt zu viel Zeit... Deshalb bin ich auch an der Lösung der Ölwechselpraxis im Rahmen der sog. Vollwartungsverträge äußerst skeptisch interessiert - da sind selbst Ölsorten aus der Formel 1 billiger zu erwerben, als dies der Wartungspreis der Hersteller hergibt !


    Auf denn - es gibt zu tun, damit die BHKW'e kostengünstiger, populärer, verbreiteter und einfacher handhabbar werden :lokomotive: Vielleicht konnte ich hiermit ein paar konstruktive - oder auch falsche bzw. gar vernichtende - Diskussionspunkte liefern @:pille


    Gruß, pamiru48


    PS: Werde versuchen, am 18.3. beim B.KHK zum Parlamentarischen Abend in Berlin noch einen Platz zu bekommen - Anmeldefrist leider schon verstrichen.

  • Hallo pamiru48,


    wie kommst Du darauf, dass mit BHKW die Wärmekosten nicht meht brutto den Mietern berechnet werden kann?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs,


    diese "Auslegung der Netto"-Berechnung ist nicht meine, sondern die des FA Görlitz. Die wollen strikt unterschieden haben in Erdgas- und Wärmelieferung !?! :tomate:
    Das wären (angeblich) unterschiedliche Kostenansätze - was sich mir absolut nicht erschliesst... ?( und ich werde mich damit auch nicht zufrieden geben ! :rtfm: :diablo:
    Gruß, pamiru48

  • Zitat

    Einfachste Möglichkeit jeweils ein Ralais zur Trennung zwischenzuschalten, für den Mischer zwei (Auf-Zu) und für die Pumpe eines ABER damit wäre eine Modulation der Pumpe nicht möglich (kann der Eco die Pumpen über PWR modulieren??)

    Diese Idee habe ich gestern mal an meinen Elektriker weitergegeben; er war recht angetan davon. Er lässt sich was einfallen für die Installation - kleiner Kasten an der Wand mit den Relais (irgendwelche von eltako). In meinem Keller werkeln 4 Pumpen. Nummer Eins ist in der Rücklauftemperaturhochhaltegruppe (das ist eine von Grundfos mit einem Dreistufenschalter - steht auf Stufe 3 und braucht damit 65W, da sie permanent läuft). Nummer Zwei ist die Heizkreispumpe (eine Grundfos Alpha2; stromsparend; läuft derzeit permanent auf voller Last mit 21-22W laut Display). Nummer Drei ist für eine Fussbodenheizung (eine Wilo mit Dreistufenschalter - steht auf Stufe eins und braucht damit ca 22W und läuft auch permanent). Nummer Vier ist eine Umwälzpumpe für die Warmwasserbereitung im Pufferspeicher (wieder eine Grundfos mit Dreistufenschalter - steht auf Stufe drei bei 65W - läuft aber so gut wie nie).
    Alle Pumpen werden vom BHKW gesteuert. Die Rücklauftemperaturhochhaltegruppe und der Hauptheizkreis haben jeweils noch einen Mischer mit Stellmotor - ebenfalls vom BHKW gesteuert. Soweit ich sehe werden ALLE Pumpen vor meinem Erzeugerzähler abgegriffen und kosten mich damit Förderung ! |:-(
    Bei den einfachen Pumpen soll wohl die Relais-Regelung funktionieren. Bei der Alpha2 vermutlich nicht und bei den Mischern bin ich mir nicht sicher, was die so an Leistung ziehen und ob es sich überhaupt lohnt die über Relais anzusteuern. ?(
    Was sich die ecopower Leute dabei denken ist mir unverständlich. Alleine die Rücklauf-Umwälzpume verbrät über 300kWh pro Jahr (bei 200 Tagen Betrieb). Überschlägig komme ich damit für alle Pumpen auf ca. 550-600 kWh/a und somit ca. 30 Euro entgangene Förderung pro Jahr. Das dürfte die Investition in den Relaiskasten in etwa auf 10 Jahre wieder wettmachen. Nicht berauschend, aber immerhin kostendeckend. Man könnte ja auch gleich statt der Eieruhr einen geeichten Erzeugerzähler in das BHKW setzen und gut wärs... X(


    Übrigens - das Rätsel wegen der abweichenden Anzeigen des EVU-Rückspeisezählers und meines eigenen Zählers (Posting 1) konnte gefunden werden. Die Hauselektrik hatte einen eigenen Stromkreis für den Betrieb der alten Gasheizung. An diesen hatte irgendwann der Vorbesitzer zwei extra Steckdosen im Heizungsraum hängen lassen. Der gesamte Kreis lief nicht über den Haupt-FI-Schalter im Zählerkasten und zweigte damit zwischen meinem Zähler und dem EVU-Zähler ab. An diesen Steckdosen hatte ich so unwichtige Kleinigkeiten wie Wäschetrockner, Bautrockner, Waschmaschine hängen. Mein Zähler hat das wunderschön als Einspeisung gezählt, aber vor dem EVU Zähler habe ich das teilweise wieder abgerufen. :rolleyes:

  • So, nach einem Telefonat mit ecopower wurde mir glaubhaft versichert, dass man auf Anfrage einen Schaltplan für diese Relaisschaltung verschicken würde, womit dann die Pumpen den Stom nach dem Erzeugerzähler bekommen. Allerdings gäbe es diesen Plan nur für Elektriker und nicht für Privatleute.
    Also habe ich meinen Elektriker wieder darum gebeten, der Sache nachzugehen. Seine Kommentare am Telefon gebe ich mal nicht so genau wieder, aber kurz gesagt - das hätte ecopower ja auch gleich in die Installationsanleitung drucken können :tommy:


    Bin auf den Schaltplan gespannt.....

  • Also ich hab mir das alles nicht so schwer gemacht. Denn mit ecopower eine für den Kunden einvernehmliche Lösung zu entwickeln oder zumindest zu akzeptieren, da sitzen die noch auf einem zu hohen Ross. Damit auch evtl. Garantieansprüche nicht berührt werden, habe ich meinen HB beauftragt, alle erforderlichen Steuerleitungen aus dem BHKW herauszuführen und auf eine Stockschiene zu klemmen. Von da arbeitet dann der Elektriker weiter. Ergebnis der ganzen Sache hebe ich aber leider erst nach Ostern. Füge aber mal die Schaltskizze vom Elektriker mit bei. Will den zusätzlichen Zähler für die Heizkostenabrechnung nutzen, damit diese nicht angreifbar ist. Man kann das natürlich auch über den Allgemeinstromlaufen lassen, nur stellt sich dann die Frage, wieviel Strom genau wurde für die Heizung verbraucht.