@ alikante,
habe das KWK-Gestz nicht buchstabengetreu gelesen, aber Eigenverbrauch der KWK-Anlage bedeutet ja der Stromverbrauch des BHKW für seine Steuerung, Startvorgänge usw. Das wird ja auch nicht angetastet, meine Aussage Zugriff auf die Generatorklemmen ist so nicht richtig. Der Zähler im BHKW misst ja auch erst hinter dem Eigenverbrauch des Gerätes, also dort wird abgegriffen.
Die anderen vom BHKW versorgten Verbraucher wie Pumpen, Reglung, Mischer betreffen das KWK-Gesetz ja nicht. Außerdem ist bei der dzt. Schaltung der Stromverbrauch der Pumpen usw. nicht messbar und für die Heizkostenabrechnung nicht nachweisbar.
In Bezug auf die Gewährleistung gibt es auch keine Probleme, da die Leitungen aus dem BHKW auf eine Stockklemmenschiene vom HB verlegt werden. Erst ab da arbeitet der Elektriker nach Abstimmung mit dem HB weiter.