Belieferung des Nachbarn mit Wärme und evtl. Strom

  • Hi ich plane gerade ein BHKW System mit einem Gasdachs 5,5 14,5.
    Der Wärmebedarf des Gebäudes in dem er installiert wird wird so ca. 50.000kwh im Jahr betragen. Nun hat sich herrausgestellt, das in der Nachbarschaft ein Haus steht, welches mit dem "Dachshaus" durch eine Wärmeleitung verbunden ist, da hier früher nur mit einer Heizung beide Häuser beheizt wurden. Als die Häuser dann einzeln verkauft wurden trennte man die Leitungen und baute in das Dachshaus eine Gasheizung ein. Im anderen Haus wurde zu dieser Zeit auch auf Gas umgestellt. Nun ergibt sich ja durch den Einbau des Dachses die Möglichkeit, diesen Nachbar mithilfe des Dachses wieder mit Wärme zu versorgen, falls die Leitungen noch in Ordnung sind. Es wäre auch möglich eine Stromleitung mit zu verlegen auch dagegen hätte der Nachbar nichts.
    Nun meine Fragen:
    - Ich habe aus einer Tabelle errechnet, dass die Leitung (ca 140m) Wärmeverluste von 2,1 bis 2,9 kw aufweißt bei 80° Vorlauftemperatur. Ist es in diesem Fall Eurer Meinung nach überhaupt rentabel den Nachbar trotzdem zu versorgen? Bedarf des Nachbarn auch ca. 50.000kwh/a.
    - Wie sieht es mit der Stromleitung aus, darf man die auf Privatgrund einfach so verlegen und wird die dann auch in das Stromnetz des Nachbarn mit eingebunden (Thema Energieversorger?) Weiterleitungsgebühr?
    - Als Energie und Stromlieferant müsste mein Kumpel ja dann einen Vertrag mit dem Nachbarn machen und auch eine Gewerbe anmelden? Müsste ja dann auch Energiepreise und Leistungsumfang definieren? Gibts da Musterverträge oder anhaltspunkte von Euch? Hat da jemand Erfahrung? Wie sieht es mit dem Gewinn aus? Kann man grob sagen, was in Abhängigkeit von den Preisen am Ende übrig bleibt?


    Danke für Eure Meinungen
    Thomas

  • Mnh, alte Wärmeleitung und dann 120 Meter, da kannst du wirklich einiges an Verlsuten rechnen.
    Allerdings würde ich die Temperatur absenken um weniger verluste zu haben.
    Evtl. beim Verlegen der Stromleitung für eine bessere Isolierung der Wärmeleitung sorgen?


    Stromleitung über Privatgelände, kein Problem und auch keine Abgaben an irgendeine amtliche Stelle.
    Der Nachbar würde dann an an diese Leitung angeklemmt und von der öffentlichen getrennt.
    Der öffentliche Anschluss bleibt allerdings liegen, ausser der Versorger spinnt und fängt an zu buddeln.


    Der Nachbar soll sich einfach zum Teilbesitzer erklären mit 1 € Beteiligung,
    schon gibt es keine Probleme mehr, denn er wird dadurch zum Eigenversorger am BHKW .


    Zum Vertrag zwischen den beiden würde ich es einfach und schlicht halten.
    Mehrkosten die entstanden sind werden innerhalb von 10 Jahren getilgt durch eine Abnahmeverpflichtung.
    Kosten für Wärme, entweder teilen die sich die Bezugskosten für die Energie anhand der jeweiligen Verbräuche oder es wird ein Fernwärmepreis aus der Gegend vereinbart.
    Wenn die Bezugskosten geteilt werden sollte er aber auch an den Einsparungen beteiligt werden.
    Strom abrechnen nach Bestpreis den man im Netz für seinen Stromverbrauch finden kann.


    Der Rest nach persönlichem Empfinden.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Der Nachbar würde dann an an diese Leitung angeklemmt und von der öffentlichen getrennt.


    Könnte man eigentlich die Leitung einfach so beim Nachbarn anklemmen und sich dann freuen, daß sich der bestimmt nicht rücklaufgesperrte Zähler dann rückwärts dreht? Dann wäre die 'Einspeisevergütung' doch viel höher. Und wenn dann nur noch 8 kWh / Jahr verbraucht werden, dann ist man als Öko halt unheimlich sparsam geworden... :pfeifen:


    Bloß weniger als im Vorjahr darf der Zähler dann nicht anzeigen... :S


    Ob das so wirklich richtig vom Gesetzgeber befürwortet wird - na ja - eher nicht, oder? Aber würde das denn grundsätzlich funktionieren? ;)


    André

  • Das wäre illegal und gefährlich für Leib und Leben!!


    Möglicherweise kann über eine Schützschaltung die Anlage von Netz- auf Nachbarbezug umgeschalten werden. Bin da momentan am suchen habe aber noch keine Referenzen in den VDE Regelwerken gefunden.


    mfg

  • Hi Ihr,


    ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Das ist ja der Wahnsinn wie schnell man hier gut und konstruktive Antworten auf teilweise sehr komplexe Fragen bekommt HUT AB :thumbup:


    Thema Stromleitung:
    Was spricht (ausser die Grundgebühr) dagegen, den EVU Anschluss beim Nachbarn bestehen zu lassen einen weiteren Zähler zu installieren, der die Arbeit die von der Dachsleitung kommt aufnimmt. In dem Dachhaus ist es ja ähnlich da gibt es 2 Zähler im Hausanschluss und einen weiteren der nocheinmal für die Abrechnung des KWK Bonus installiert wurde. Frage nur woher der Strom dann kommt, wenn der Bedarf beim Nachbarn größer ist als die Dachsleistung da indirekt ja auch der Dachs mit dem Netz verbunden ist?


    Thema Wärmeleitung:
    Das mit dem nachträglichen Isolieren wäre ne Idee aber wie ist denn der Wert allgemein? Hat jemand Erfahrungen mit aktuellen wärmeleitungen und deren Verlusten (gerne auch auf einen Meter bezogen) ?


    Danke

  • Also wirklich schlau werde ich aus dem Prospekt nicht. Was verliert der laufende Meter Nahwärmeleitung denn jetzt pro Jahr, Tag oder Stunde bei 60°C bzw. 70°C?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Zitat

    Also wirklich schlau werde ich aus dem Prospekt nicht


    >ich auch nicht ^^|__|
    so wie es mal berechnet bekommen habe wären das ca 500 w in der Stunde verlust, bei ich mein 60Grad vorlauf( ohne Garantie)
    den es gibt hier wirklich viele die sich da besser mit auskennen

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)

  • Moin,


    nehmen wir als Beispiel folgende Werte aus der Tabelle:


    Mittlere Betriebstemp. 60°C
    Typ 2x32/110
    q=12,19 W/m
    Länge = 100m


    Das bedeutet man erhält einen Wärmeverlust von 12,19W/m * 100m = 1219W (W*m/m bleiben W)
    Angenommen diesen Zustand hat man an 1900h im Jahr, dann ergibt das einen Verlust von 1219W * 1900h=2316100Wh/a oder 2316kWh/a.



    Hoffe ich habe keinen Denkfehler :P



    Gruß
    Tom

  • Hi alikante,


    setzen 6 :-)_:-):D


    Guckst du dir Formel an:


    Wärmeverlust im Betrieb : q = K (TB-TE) W/mK


    Wenn du die entsprechenden Werte einsetzt, siehts du das mit 50K Spreizung gerechnet wird (60°C Medium, 10°C Erdreich). Die haben die Tabelle ja schon soweit mit berechneten Werten gefüllt, das man eigentlich nichts mehr rechnen muss, einfach den Wert mittl. Betriebstemperatur zum passenden Rohr ablesen und mit den Metern multiplizieren, schon hast du den Wärmeverlust der Leitung.


    Gruß
    Tom

  • Na nu übertreib mal nicht, manchmal denkt man einfach zu kompliziert :-):-)


    Gruß
    Tom

  • Leider doch:
    warum nur 1.900 Stunden pro Jahr?
    Die Leitung muss in der Heizperiode ständig beheizt werden und im Sommer bei Warmwasserbedarf auch.
    Und dann gibt es dann noch den Aufwand für den Pumpenstrom...


    Auf der Stromseite:
    Kupferkabel oder Alukabel für 120 m ist nicht ganz günstig...


    Klare Aussage:
    Nette Idee - macht aber wirtschaftlich nur Miese - und zwar nicht zu knapp...