Katze... Er hat Katze gesagt...

Neuigkeiten zum Lion Powerblock?
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Hööö
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Da jetzt aber die Finanzämter diese Kleingewerbe überprüfen und schliessen RÜCKWIRKEND wenn es ein Hobby ist. Das der Lion wegen deines Defektes kein Strom produziert interressiert keinen.
Nene, so einfach geht das auch beim Finanzamt nicht. da gibt es zuerst mal einfach eine Schiedsstelle am FA und ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgend ein Dummschwätzer einfach mit durchkommt. Im Zeichen der Energiewende kann niemand bei einem BHKW von Hobby sprechen.
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Hallo bluwi,
das hat mit einem Dummschwätzer nichts zu tun.
Stell die vor du eröffnest ein Taxiunternehmen. Kaufst also einen Pkw und lässt dir von den Anschaffungskosten duch das Finanzamt die Mehrwertsteuer erstatten. Diese Erstattung ist aber nicht mit einer Schenkung zu vergleichen. Es ist vielmehr eine Art Stundung. Wenn dann durch den Transport von Fahrgästen Einnahmen erzielt werden, wird darauf der Mehrwertsteueranteil an das Finanzamt abgeführt und so die Erstattung Stück für Stück zurückgezahlt. Problematisch wird es aber, wenn die laufenden Einnahmen zu gering oder gar niedriger als die laufenden Kosten sind. In diesem Fall arbeitet der Taxiunternehmer mit Verlust. Wenn sich das nach einer Anlaufphase nicht ändert und keine Gewinne in Sicht kommen, droht hier die Einstufung als Liebhaberei und alle steuerlichen Vorteile sind zurück zu zahlen. Würde das Finanzamt dort nicht so handeln so würde wohl jeder Pkw-Kauf mit der Eröffnung eines Taxiunternehmens verbunden werden, um die Vorsteuer zu sparen.
Dem BHKW - Unternehmer geht es genau so. Ohne Gewinn wird es nichts. Wenn dann zusätzlich auf die entnommene Wärme keine Mehrwertsteuer abgeführt wurde, steht das Finanzamt sehr schnell vor der Tür.
Auch wenn es hier keiner hören will, Ursache für dieses Ergebnis sind haltlose Versprechen der Verkäufer, die Gier der Käufer und im Ergebnis die nicht gegebene Wirtschaftlichkeit der BHKW. Je kleiner die Gräte werden, um so teurer wird das Hobby.
Mit freundlichen Grüßen
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Stell die vor du eröffnest ein Taxiunternehmen. Kaufst also einen Pkw und lässt dir von den Anschaffungskosten duch das Finanzamt die Mehrwertsteuer erstatten.
Nur das Leben ist hart und ungerecht, Unfall Totalschaden, kein das Finazamt verdient
sich Dumm und Dämlich nach der Therorie müßte als der Taxifahrer noch zum
Finanzamt latschen und die Mehrwertsteuer freiwillig nachzahlen, ich weiß zwar das man
sich in Deutschland über nix mehr Wundern soll, aber das ist mir bisher Fremd. -
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In diesem Fall arbeitet der Taxiunternehmer mit Verlust. Wenn sich das nach einer Anlaufphase nicht ändert und keine Gewinne in Sicht kommen, droht hier die Einstufung als Liebhaberei
Genau das ist nicht der Fall ! Das geht nur, wenn man (das FA) unterstellen kann, dass das Gewerbe nur zum sparen der Mwst. betrieben wird und keine Gewinnabsicht besteht. Diese Gewinnabsicht ist dabei das Schlüsselwort. Wenn es vernünftige Argumente gibt, warum Verluste rauskommen, gelten solche Unterstellungen nicht.
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Hallo bluwi,
ich glaube nicht, dass nur die reine Äußerung wonach ich Gewinn erzielen möchte, ausreicht. Wenn Jahr für Jahr die Ausgaben größer sind als die Einnahmen, was wird dann wohl das Finanzamt annehmen? Womit soll unter diesen Umständen eine Verbesserung der Lage nachgewiesen werden?
Wenn ich mit einem BHKW das erreichen würde, was die Verkäufer versprechen und die Käufer erträumen gäbe es kein Problem mit dem Finanzamt. Nur sieht die Wirklichkeit anders aus. Wo sind denn die Betreiber, welche jährlich einen Gewinn aus BHKW- Betrieb verzeichnen können? Ich meine jetzt nicht die völlig wertlosen Vergleichsrechnungen mit alten angeblich im Wirkungsgrad so schlechten Kesseln. Nein, ich meine diese mit positivem Ergebnis in der Steuererklärung unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Im SHKProfi 6/2011 findet sich ein Artikel über RWE Pilotprojekt Mikro-KWK im Einfamilienhaus. Mit einem Ergebnis von unter 400 € Energieeinsparung im Jahr. Selbst wenn Anschaffung und Montage nur 10.000 € gekostet haben sollte (wohl eher das doppelte), würden die Einsparung gerade mal für die Zinsen reichen. Hier kommt der Betreiber in 100 Jahren nicht in die Gewinnzone. Wie soll dieser nun gegenüber dem Finanzamt ein Gewinnerzielungsabsicht nachweisen?
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Gewinnabsicht ist dabei das Schlüsselwort.
FALSCH!
Das ist das Schlüsselwort bei der Einkommensteuer, nicht bei der Umsatzsteuer.
Bei der Umsatzsteuer reicht Einnahmenerzielungsabsicht.LG
Bruno
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FALSCH!
Das ist das Schlüsselwort bei der Einkommensteuer, nicht bei der Umsatzsteuer.
Bei der Umsatzsteuer reicht Einnahmenerzielungsabsicht.LG
Bruno
Danke BrunoLieber Fuchs,
dass haben wir hier mindestens schon 3mal durchgekaut...
bin mir sicher auch schon deutlich öfters.Einkommenststeuer ist vollkommen was anders, als umsatzsteuer
Und Umsatzsteuer ist eindeutig von Karlsruhe geklärt worden.
Wer BHKW betreibt ist eindeutig vorsteuerabzugsfähig
...nur über die Höhe wird gern gestritten (je nach Verwendung der "beiden" Produkte und auch Höhe der Stromkennzahl) -
Hallo,
es ist mir schon klar, dass aus verkaufstaktischen Gründen wenig Interesse an einer wirklichen Aufklärung zum Thema Mehrwertsteuer besteht.
So lange die Käufer nur über den Vorsteuerabzug informiert werden, wird das Finanzamt früher oder später unerwartete Fragen mit finanziellen Auswirkungen stellen. Siehe auch Forum vom Dachsfan, da hat erst in den letzten Tagen ein Betroffener Hilfe gesucht.Sicherlich sind Mehrwert- und Einkommensteuer zwei verschiedene Steuerarten. Ein kleines Beispiel wird zeigen, dass es doch Zusammenhänge gibt.
Nehmen wir an ein ein Micro-BHKW wird für 21.000 € inklusive Mehrwertsteuer erworben. Wenn sich der Betreiber nun die im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer von 3.353 € vom Finanzamt erstatten lässt, bleiben als reine Investitionskosten 17.647 €. Bis hier hin ist der Verkäufer gern behilflich, wird doch der Verkaufspreis optisch gesenkt. Aber wie geht es weiter?
Bei einem jährlichen Gaseinkauf von 19.000 kWh für 1.040 € inklusive Mehrwertsteuer können davon die 166 € als Vorsteuer geltend gemacht werden. Als Nettokosten verbleiben 874 €. ( 874 € x 19% = 166 €, 874 € + 166 € = 1.040 €). Mit den Wartungskosten von 238 € geht es genau so. 200 € Nettokosten, 38 € vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet. In der Summe beträgt die Mehrwertsteuererstattung aus den laufenden Kosten somit 166 € + 38 € = 204 €.
Nehmen wir weiterhin an, der Betreiber nimmt es mit dem Unternehmertum ernst und er möchte einen Gewinn erzielen, müssen die Einnahmen größer als die Ausgaben sein. Zu den jährlichen Kosten gehören neben den 874 € für den Brennstoff, 200 € für die Wartung auch die Ausgaben für die Rückzahlung der Investition. Um die oben genannten 17.647 € in 10 Jahren inklusive Zinsen zurück zu zahlen, werden jährlich ca. 2.100 € benötigt. Die Gesamtkosten liegen somit pro Jahr bei 874 € + 200 € + 2.100 € = 3.174 €.
Damit der Betreiber im Jahr auf einen Euro einkommensteuerpflichtigen Gewinn kommt, sind somit 3.175 € Einnahmen nötig. Werden davon die Gutschrift der Energiesteuer von 104 € und der KWK-Bonus von 256 € für 5.000 kWh Strom abgezogen, verbleiben 2.815 € für den Verkauf von Strom und Wärme. Da der Betreiber auf alle Ausgaben sich die Umsatzsteuer hat erstatten lassen, müssen nun im Gegenzug auf die Erträge aus Strom- und Wärmeverkauf 19 % Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Das sind rund 535 €. Wird davon die Umsatzsteuererstattung von 204 € aus Brennstoffkauf und Wartung abgezogen, verbleibt ein Saldo pro Jahr und zu Gunsten des Finanzamts von 331 €.
Ist diese Summe kleiner gibt es als Ursache mehrere Möglichkeiten. z.B. auf selbst verbrauchten Strom oder Wärme wurde keine Umsatzsteuer abgeführt oder die Kosten sind durch zusätzliche Reparaturen höher oder die Erträge sind wegen schlecht kalkulierten Verkaufspreisen zu niedriger. In allen Fällen arbeitet der Unternehmer mit Verlust. Es genügt also nicht, nur eine Erzielungsabsicht für Umsätze zu haben. Damit es keine Liebhaberei wird, bedarf es eben eines Mindestumsatzes welcher die Kosten deckt.
Um es nochmal deutlich zu sagen. Ein BHKW welches mit Gewinn betrieben wird, hat keine Probleme mit dem Finanzamt. Wenn ich in diesem Zusammenhang an die Micro-BHKW denke, werden wohl alle Käufer recht schnell die Mehrwertsteuererstattung für die Anschaffung an das Finanzamt zurück zahlen, da ein gewinnbringender Betrieb mit diesen Geräten bei den gegenwärtigen Anschaffungs- und Stromkosten nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Mensch Fuch
so ein langer Beitragh....und dennoch
Du hast es immer noch nicht gefressenGewinnerzielungsabsicht = Einkommenssteuer
Umsatzerzielung = UmsatzsteuerDem Sachbearbeiter Umsatzsteuer beim FA
ist eine Gewinn/Verlustrechenung schlicht und einfach wurschtTrenn doch mal die Dinge
dann stiftest Du nicht immer für VerwirrungIch find ja Dein rumgeistern im Forum gar nicht mal so übel wie vll. manch anderer
Es ist schon wichtig manch Vertrieblerversprechen einiger der Branche kritisch zu hinterfragen......dass Du aber alle halbe Jahre
immer wieder mit diesem Thema ankommst
und immer wieder versuchst hier Verwirrung zu stiften
kann ich
-da ich keinen Mangel an Intelligenz vorraussetzen mag-
nur auf Boshaftigkeit zurückführen. -
Ich kann dem Firestarter nur beiplichten. Hier ein Beispiel:
Um die oben genannten 17.647 € in 10 Jahren inklusive Zinsen zurück zu zahlen, werden jährlich ca. 2.100 € benötigt. Die Gesamtkosten liegen somit pro Jahr bei 874 € + 200 € + 2.100 € = 3.174 €.
Damit der Betreiber im Jahr auf einen Euro einkommensteuerpflichtigen Gewinn kommt, sind somit 3.175 € Einnahmen nötig.
@Fuchs
Junge, Du hast keine Ahnung. Die Tilgung wird nicht als Ausgaben anerkannt. Wieviel Du tilgst ist dem FA wurscht. Du machst Gewinn, wenn deine Einnahmen deine Ausgaben übersteigen. Zu den Einnahmen zählen auch deine Privatentnahmen (hier Eignevebrauch Strom und Wärme). Die Vergütung hierfür sollte so gewählt werden, das Deine Ausgaben für Wartung, Gasbezug usw. um ein paar Euro überschritten werden. Dann errzielst Du Gewinn in dem laufenden Jahr. Die Investition steckt in dem Verlustvortrag. Der Verlustvortrag wird auch mit deine überbrigen Einnahmen (z.B. Lohn, Gehalt oder ähnlichem) verrechnet. Es kann also sein, dass der Verlustvortrag bereits nach einem Jahr getilgt ist und Du dadurch weniger z.B. Lohnsteuer zu zahlen hast (wenn z.B. Dein Steuerberater die Investition als Reparaturaufwand in deine Steuererklärung angibt). Kannst natürlich auch eine Abschreibung auf 5, 10 oder 15 Jahren vornehmen. Das hängt wieder davon ab wie dein Steuerberater es für Dich als optimal ansieht.
Was möglich ist hängt von Deiner persönlichen Situation ab und wie gut Dein Steuerberater argumentieren kann. -
Um es nochmal deutlich zu sagen. Ein BHKW welches mit Gewinn betrieben wird, hat keine Probleme mit dem Finanzamt.
Unabhängig von den Einwänden von fire und eco war das garnicht der Diskussionspunkt. Die Frage war doch, ob das FA ein Hobby unterstellen kann, wenn das Geschäft nicht so durchgeführt werden kann wie geplant, weil eine Maschine nicht funktioniert. Und das ist absurd.
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Hallo ecopowerprofi,
gut die Bezeichnung als Tilgung ist falsch. Nennen wir es AfA plus Zinsen, also 1.764 € Abschreibung plus 336 € Zinsen.
Wenn ich die Anschaffungskosten wie von dir genannt, als Verlustvortrag mit anderen Einkunftsarten verrechne, wird genau das nicht erreicht, was immer wieder genannt wird. Das BHKW wäre die einzige Heizung welche sich selbst bezahlt. Die Verechnung der Anschaffungskosten mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten, ist in etwa so, als wenn mir die Oma das BHKW schenkt.
Wenn sich das BHKW selber bezahlt machen soll, muss es auch ohne Oma funktionieren, es muss sich rein aus Strom- und Wärmeverkauf refinanzieren.
Mit den Erträgen müssen alle Kosten inklusive der Anschaffung abgedeckt werden.Wenn meine Einnahmen nur etwas über den Kosten für Gasbezug und Wartung liegen kann das nicht gelingen. Jeder Unternehmer wird also so kalkulieren, das jede Maschine vor Verlust der Funtionsfähigkeit bezahlt ist. Je schneller das gelingt um so besser, um so höher werden aber auch die jährlichen Beträge. Wird also in unserem Fall BHKW von einem 10 jährigen Zeitraum ausgegangen, müssen jedes Jahr 1.764 € abgezahlt werden. Zusätzlich werden auf die Gesamtsumme in der Regel auch noch Zinsen fällig bzw. wenn das Geld nicht geliehen entstehen entgangene Zinsen, da das Geld nicht mehr angelegt werden kann. Die Maschine muss also neben den Kosten für Brennstoff und Wartung auch die Kosten ihrer Anschaffung und die anfallenden Zinsen erwirtschaften. Damit auf die jährlichen 1.764 € die ja nur dazu dienen die Anschaffungskosten wieder einzunehmen keine Einkommensteuer fällig wird, hat der Gesetzgeber die Abschreibung für Abnutzung ( AfA) festgelegt. Somit ändert sich an den Zahlen in meinem Beispiel nichts. Nur für die Bezeichnung Tilgung muss dort Abschreibung plus Zinsen stehen.
Im übrigen führt dein Vorschlag doch nur soviel Ertrag zu machen, dass dieser nur wenige Euro über den laufenden Betriebskosten liegt, genau dazu, das die Summe der Vorsteuererstattung aus der Anschaffung nicht Stück für Stück an das Finanzamt zurück gezahlt wird. Und genau das führt über den Umsatzsteuersachbearbeiter zu den Fragen an die Betreiber und deren Probleme.
Mit freundlichen Grüßen