Hallo zusammen,
so, jetzt hat mir das HZA und der Stromverkäufer geantwortet.
a) Das Hauptzollamt sagt, daß der selbsterzeugte und selbstverbrauchte Strom des BHKWs steuerfrei ist.
b) sagt das HZA, daß eine gegenseitige Aufrechnung des verkauften Stroms gegen den bezogenen Strom nicht zulässig ist.
c) der Stromlieferant sieht das auch so, läßt es aber doch noch durch seine Rechtsabteilung prüfen.
Somit steht für mich fest, werde das auch dem Finazamt als Kopie bei Steuererklärung beilegen, daß der selbsterzeugte und selbstverbrauchte Stromanteil des BHKWs steuerfrei ist.
aber jetzt ein paar andere, für mich ungeklärte Fragen:
1) ist die mit der Stromerzeugung verbundene Wärmeerzeugung, die wohl auch bei den meisten BHKW-Besitzern selbst genutzt wird (Heizung) auch steuerfrei?
2) Ist der Abkauf des ins Netz gespeisten Stromes ein Nettopreis oder ist das schon der Bruttopreis, also Netto + MwSt. ?
mit freundlichem Gruß
Werner