Energiesteuergesetz

  • Hallo Dachsfan,


    in Deinem Link steht:
    sondern lediglich die Kleinerzeuger sind aus Verhältnismäßigkeitsgründen ausgenommen. Das sind die Dachser doch oder?


    Liebe Grüße


    AxelF


    habs gerade geschnallt, man muß halt den besagten Antrag beim Hauptzollamt stellen um die Befreiung zu erhalten!

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

    Einmal editiert, zuletzt von AxelF ()

  • Ähm, ich muß also nach dem hier

    Zitat

    Wichtig: Da grundsätzlich der entnommene Strom mit 2,05 ct / kWh zu versteuern ist, muss der Kleinerzeuger beim Hauptzollamt einen Antrag auf Befreiung von der Stromsteuer stellen. Alternativ ist das Formular 1400 zur Anmeldung der Stromsteuer auszufüllen.


    für den Strom den ich erzeuge und gleich wieder selbst verbrauche Stromsteuer abführen?
    Wie soll ich das denn erfassen? Was grad aus dem Netz kommt und was ich selbst erzeugt habe???


    Und wo finde ich den Antrag auf Befreiung?
    Den anderen findet man ja hier http://www.zoll.de/e0_download…ruckgesamtliste/index.php


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Hi Bernd,


    der selbstverbrauchte Strom ist recht einfach zu berechnen. Gas-Dachs produziert 5,5KW/h * Anzahl Studen im Jahr; davon den eingespeisten Strom abziehen und Du erhältst den selbst verbrauchten.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,
    alle Dachse haben einen internen Stromzähler.


    Zählerstände ablesen und Differenz ermitteln, eingespeiste Strommenge abziehen = Eigenverbrauch.


    Um Missverständnisse zu vermeiden, der Gesetzgeber zielt keineswegs auf die Privatperson die z.B. einen Dachs betreibt und selbst den bzw. einen Teil des selbsterzeugten Stromes verbraucht.


    Im Ziel des Gesetzgeber sind z.B. KWK Betreiber die mit einer gößerer KWK Anlage sagen wir 250 kW el sagen wir 200 Einfamiliehäuser mit Nahwärme versorgt und gleichzeit den Strom liefert.


    Hier möchte der Gesetzgeber vom KWK Betreiber die Stromsteuer von 2,05 ct / kWh gern haben. Um diese zu finden, hat der Gesetzgeber es sich einfach gemacht, die müssen sich nämlich selbst melden. Ansonsten ist es eine Straftat !!!!


    Wir KWK Betreiber sind nicht mehr verpflichtet unsere KWK Anlage anzumelden, sondern müssen die Aufnahme des Betriebs lediglich "anzeigen"


    Also vieles ist neu, noch weiss niemand genaues, denn es gibt noch keine Durchführungsverordnung, da warten die Hauptzollämter noch selbst drauf. Deshalb bitte: noch etwas abwarten, aber neue Vorschriften beachten ! Sonst drohen Rechtsnachteile.

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Also vieles ist neu, noch weiss niemand genaues, denn es gibt noch keine Durchführungsverordnung, da warten die Hauptzollämter noch selbst drauf. Deshalb bitte: noch etwas abwarten, aber neue Vorschriften beachten ! Sonst drohen Rechtsnachteile.


    Hallo zusammen,


    auch ich kann das bestätigen, denn weder die Hauptzollämter, noch die Stromversorger, wissen wirklich bescheid.
    Nach langen nervigen Telefonaten mit dem HzA, musste der Mitarbeiter sich auch erst mal "schlau machen", wer die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh) in welchen Fall nicht bezahlen braucht, bzw. zurückerstattet bekommt.@:pille
    Nach meinen Erkundungen, bleibt es für den BHKW-Beteiber wie es vorher war und es muss keine Stromsteuerbefreiung beim HzA für den selbst verwendeten Strom beantragt werden.@:-
    (Auskunft telefonisch HzA-Magdeburg)
    Vielmehr interessierte mich die Stromsteuerbefreiung für den eingespeisten Strom im Niederspannungsnetz, der ohne Umspannung in einem weiteren Objekt genutzt wird, bzw. auch der Strom der zusätzlich im gleichen Objekt bezogen wird.
    >>>DENN DIESER STROM KANN STROMSTEUERFREI BEZOGEN WERDEN !<<<@:-


    Dazu gibt es verschiedene Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Unter anderem muss es in einem Umkreis von 4,5 Km erfolgen und natürlich der gleiche Netzbetreiber sein. Es ist auch nur dem BHKW-Betreiber selbst gestattet (im Zweitobjekt, also auch gleicher Besitzer, nicht an Dritte).
    Laut Auskunft des HzA, muss der Stromversorger das bereits auf seiner Rechnung abziehen und nicht beim HzA als Rückerstattung beantragt werden !


    Hier mein Antrag an den Stromversorger, auszugsweise:
    . . . hiermit erhalten Sie einen Antrag für den Bezug von steuerbefreiten Strom, welcher in der gleichen Niederspannungsebene eingespeist sowie bezogen wird, bei Nutzung des selbst produzierten Stromes in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage,
    nach § 9 Abs. 1 Nr.3 StromStG. Das betrifft den bezogenen Strom im o.g. Objekt der KWK-Anlage, der laut Bezugszähler Nr. S00034907105K dazugekauft wird. . . .
    Auch wenn ich den Stromversorger nur sehr schwer davon überzeugen kann, werde ich auf jeden Fall darum kämpfen.:D
    Es gibt übrigens schon einige pfiffige BHKW-Betreiber, die das geschafft haben !(y)
    (Bestätigung durch HzA)


    Wir sollten uns jetzt alle stark machen. Zudem tut es doch dem Stromversorger nicht wirklich weh.
    Jetzt führt er die Stromsteuer an das Hauptzollamt ab, die er von uns unberechtigt, bzw. aus Unwissenheit gefordert hat.@:pille
    Bei mir macht es nicht so viel aus (max. 3.000 kWh/a x 2,05 Ct/kWh = 61,50 €/a),
    aber haben und nicht haben. Ich versuche jedenfalls nichts mehr zu verschenken !:P


    Bitte nicht bei mir beschweren, wenn ich falsche Hoffnungen verbreite. Doch alles was ich selbst gelesen habe, ist absolut eindeutig !
    Alle Kraftwerksbetreiber/Stromerzeuger bezahlen auch keine Stromsteuer, ähnlich wie mit der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer). Für erneuerbare Energieträger (nach EEG) trifft das auf jeden Fall zu, aber BHKW-Anlagen mit fossilen Brennstoffen sind gleichgestellt !


    m.f.G. Manne

  • Danke für Deinen tollen Beitrag, genau so ist es.


    Wir müssen die Stromsteuer im räumlichen Zusammenhang nicht zahlen, der Stromversorger darf diese nicht einziehen. Aber wenn man sich nicht wehrt......

  • So die schriftliche Stellungnahme ist da.
    Scheinbar haben die immer noch nicht mitbekommen das wir unsere Erfahrungen und Schreiben untereinander austauschen...


    Also hier der Text:


    Wir nehmen Bezug auf unser Telefonat von Mitte März und nehmen wie folgt Stellung:
    Eine Rückerstattung der Stromsteuer kommt aus unserer Sicht nicht in Betracht, da wir Ihre Auslegung zu §9 Abs. Nr.3 StromStG unter Bezugnahme der Aussage des Hauptzollamts Magdeburg für nicht richtig halten.
    Nach Rücksprache mit dem zuständigen Hauptzollamt Dortmund konnte die Aussage des HZA Magdeburg von dort auch nicht bestätigt werden.
    Vielmehr ist anzunehmen, das das HZA Magdeburg seine Aussage im Zusammenhang mit der kaufmännisch-bilanziellen Durchleitung bei EEG Anlagen getroffen hat. Dies wäre aber nicht auf unseren Sachverhalt übertragbar.
    MfG. etc...



    Also beginnt das übliche Ping-Pong Spiel, wir schicken ihn von Amt zu Amt....


    Na denn, lets Rock!!

  • Hi,


    bei mir hat heute das EVU angerufen wegen dem Antrag. Die Aussage war folgende:


    Um die Stromsteuer zurück zu bekommen muß vom zuständigen Hauptzollamt ein Erlaubnisschein vorliegen.


    Da das bei mir auch noch Probleme gibt, weil der Strombezug vertraglich auf meinem Vater der im selben Haus wohnt läuft und ich den Einspeisevertrag habe, erwähnte sie noch so nebenbei ?(


    Ich muß jetzt mal warten was das HZA schreibt :(



    Gruß
    Thomas

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 6,92 kWp (Eigennutzung), PV-Anlage 2,06kW (Volleinspeisung), Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Mein Shop: Produkte der Technischen Alternative und Loxone

    Einmal editiert, zuletzt von Tom3244 ()

  • Auf keinen Fall benötigst Du einen Erlaubnisschein. Warum steht hier:
    http://kwk-infozentrum.info/html/stromsteuer_x.html


    aber ich empfehle Dir, stelle einen Antrag auf Stellungnahme bzw. Auskunft beim Hauptzollamt. Schildere den Sachverhalt, bitte erwähne die Einspeisebedingungen genau, d.h. Deiner KWK Anlage und Deiner PV Anlage - ganz wichtig !!!!!


    Erwähne nebenbei das Du in Wohngemeinschaft mit Deinen Eltern wohnst und der Bezugszähler (noch ) auf Deinen Vater angemeldet ist.
    Meines Erachtens ist die Anmeldung des Bezugszählers auf Deinen Vater kein Problem.


    Verwende Satzbausteine aus dem Beitrag: ( Download)
    http://kwk-infozentrum.info/html/stromsteuer_xx.html

  • Wenn jemand etwas aussergewöhnliches in Sachen


    Stromkauf ohne Stromsteuern


    erhalten hat, bitte an [email='info@KWK-Infozentrum.Info'][/email] oder hier schreiben.


    Aktuell Stromversorger sind überfordert und stellen Schilder auf, gehe direkt zum Hauptzollamt, streite Dich mit denen und komme möglichst nie wieder. ))))


    http://kwk-infozentrum.info/html/stromsteuer_xxi.html

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()