Hat hier jemand im Forum Kenntnisse, wie man so etwas angehen könnte - wenn überhaupt...
pamiru48
Hat hier jemand im Forum Kenntnisse, wie man so etwas angehen könnte - wenn überhaupt...
pamiru48
Hallo,
zum besseren Verständnis hier mal ein paar Infos von Siemens
ZitatAlles anzeigenEnergiespar-Contracting: Einsparungen finanzieren die Modernisierung.
Energiespar-Contracting, international auch Energy
Savings Performance Contracting genannt, ist eine intelligente Strategie
zur Modernisierung, Optimierung und Finanzierung Ihrer Gebäudetechnik.
Wir ermitteln und erschließen vorhandene Einsparpotenziale
bei Energie, Medien und Betriebsaufwendungen durch gezielte
Modernisierung und Optimierung. Das senkt Ihre Betriebskosten, steigert
den Wert Ihrer Objekte und erhöht damit die Verfügbarkeit Ihrer
technischen Anlagen, also die Betriebssicherheit. Zusätzlich analysieren
wir die Wirtschaftlichkeit Ihrer Energieversorgung und entwickeln
interessante Alternativen, zum Beispiel auf Basis von Kraftwärmekopplung
oder den Einsatz von regenerativen Energien. Die erforderlichen
Investitionen amortisieren sich dabei aus Energie- und
Betriebskosteneinsparungen, die wir Ihnen vertraglich garantieren. So
tragen Sie kein wirtschaftliches Risiko.
Das sieht nun doch eher nach einer Geschichte für große Unternehmen aus!
AxelF
Ich denke schon das sich das auf Mehrparteienmietshäuser - wie bei pamiru - herunterbrechen lässt.
Stolperstein könnte aber das Vertragswerk sein, das muß jedem Vergleich mit den großen standhalten.
mfg
Ist heute keine große Sache mehr.
Habe mir mal Spaßeshalber ein Angebot für einen Dachs machen lassen.
Geld verdienen wollen alle
Hallo,
kann sein dass ich das mit dem Contractiong noch nicht so richtig verstanden habe. Alle Quellen rechtlicher Natur warnen jedoch eindringlich vor solchen Lösungen wenn die Contracting Kosten auf Mieter umgelegt wedren sollen. Dies scheint aus Gründer der gültigen Heizkostenverordung zumindest bei bestehenden Mietvertraegen schwierig bis unmöglich. In der Praxis bedeutet dies nämlich laut BGH, dass die Mieter der Umlage der Contracting gebühren zustimmen muessen.....wer stimmt freiwillig zusaetzlichen Kosten zu ohne einen eigenen Vorteil daraus zu haben ?? (Vorausgesetzt die vorhandene Heizung funktioniert )
Kann mich aber auch täuschen...
Jain....
Hier lesen, es kommt halt auf die Mietverträge an.
Ferner gibt es ja Contractoren und Contractoren....
Fairste Möglichkeit ist wohl.
In der Planungszeit Energiemeßzähler für Wärme und Wasser einbauen.
Nach Ablauf eines Jahres (Planungszeitraum) die Istwerte für Energiebezug den real in die Heizungsanlage gelieferten Wärmemengen gegenüberstellen.
Ergibt einen CT/KWh Preis der bestehenden Anlage.
Wenn dann in den neuen Verträgen dieser Preis als Obergrenze vereinbart wird,
kann es keine Benachteiligung der Nutzer geben.
Der Contractor kann aber durch seine Arbeitsleistung in Anlagenoptimierung seinen "Gewinn" optimieren.
Ob diese Einsparungen prozentual auch den Nutzern zugute kommen, ist ein Vertragsgegenstand der zusätzlich Vertrauen und Änderungswünsche bei den Mietern weckt.
Leider ist aber bei Mietern und der Mietervertretung das Wort "Contractor" durch viele schwarze Schafe in der Branche, gleichzusetzen mit dem Teufel,
und führt ohne Nachzudenken gleich zu einer völligen Verweigerungshaltung.
Ich möchte da Bernd unbedingt zustimmen - bin selbst auch an dem "heißen" Thema sehr stark interessiert.
Bei Internet-Recherchen stößt man (wohlweislich ?) da nur auf - mindestens - größere Unternehmen. Bei den Leistungsangeboten wird da oft auch ein "Energie-Liefer-Contracting" angeführt. Mir scheint einzig dieses als BHKW-Betreiber real für eine Anwendungs-Untersuchung zu sein, da i.d.R. der "Privat-BHKW-Investor" selbst finanziert !?!
Ich versuche nun, demnächst auf der Messe in Hannover dem Referenten dort etwas weiteres Wissen darüber entlocken zu können. Es könnte sich hierbei eine Lösung herausstellen, die alle "Spekulationen" bezüglich Vorsteuer aufhören lassen würde... Es ließe sich damit die "Kette" Lieferant ---> Contractor (mit ggfls. zwischengewerblicher Vermietung) / ....> (Eigentümer) ... > / ----->Endkunde bilden. Dann hätte das Finanzamt keine Argumente zur "stuerfreien Vermietung" mehr. Diese ist z.Zt. m.E. ohnehin etwas zweifelhaft. Was wird denn steuerfrei vermietet ? Der Wohnraum selbst (gegen Nettomiete) oder auch die Wohnkosten - welche sämtlich Brutto, also steuerbehaftet, in die Betriebskostenabrechung lt. Umlageverordnung eingestellt werden - ??? Mir ist noch kein Vermieter untergekommen, der auch nur eine erhaltene Rechnung "steuerfrei", d.h. Netto in eine BK-Abrechnung eingestellt hat... Hier widersprechen sich scheinbar miet- und finanzrechtliche Vorschriften in der Handhabung zum Mieterstromverkauf...
pamiru48