Mineralölsteuer Rückerstattung

  • :sos:



    Hallo Zusammen,



    Hätte eine Frage wie das mit der Mineralölsteuererstattung funktioniert?



    Mfg JMROEHM

  • Beim Dachs am einfachsten mit der Abrechnungshilfe


    Bei anderen Herstellern mal bei denen suchen ob die ähnliche Formulare anbieten.


    Ansonsten beim HZA das entsprechende Formular downloaden.


    Die Kennnummern deines BHKWs hast du ja bei der Anmeldung erhalten.
    Die einzutragenden Werte entstammen den Verbrauchsmengen- und Erzeugungszählern.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hi ich hab das mit dem Prinzip Steuererstattung schon verstanden nur wieviel ist das denn dann genau? Ich habe zwar nen Wert im Netz gefunden aber wollt mal wissen, ob das stimmt.


    Bei Erdgas habe ich ermittelt:
    0.18€ pro Kg

    Menge in m³ x 0,81kg/m³ x 0,18€ ergibt die Steuererstattung oder?


    Danke für die Infos. Nich das ich mich auf ein spätes Weihnachtsgeldgeschenk vom Zoll freu und das finanziert dann mein zuvorgekaufetes und auf die Erstattung ausgelegtes Geschenk nich.....

  • Für jeden Energieträger steht aud dem Zoll-Formular für die
    Rückerstattung wieviel es zurück gibt. So z.B. für Erdgas 0,55 ct /
    kWh. Wieviel kWh man erhalten hat steht auf der Rechnung des
    Gasversorgers. Beide Werte multiplizieren und schwups hat man den
    Erstattungbetrag.




    Beim Zoll kann man die Formulare down-loaden. (Früher hät ich gesagt: " runter laden")




    Gruß Oscar

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Zitat

    Wieviel kWh man erhalten hat steht auf der Rechnung des Gasversorgers. Beide Werte multiplizieren und schwups hat man den Erstattungbetrag.


    Das gilt aber nur wenn das BHKW der einziste Wärmeerzeuger im Haus ist.
    Sobald ein Spitzenlastkessel oder ähnliches vorhanden ist,
    muss entweder ein seperater Zähler oder die Abrechnung nach Gutachten und Laufstunden gemacht werden.
    Denn nur der BHKWverbrauch ist Steuerbegünstigt.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang