Hallo Leute!
Im »Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)« steht, dass bestimmte Förderungen nur für hocheffiziente KWK-Anlagen gezahlt werden müssen.
Dabei wird »hocheffizient« definiert im §3 Satz 11 als:
(11) Eine KWK-Anlage ist hocheffizient im Sinne dieses Gesetzes, sofern sie hocheffizient im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG (ABl. EU Nr. L 52 S. 50) ist.
Kennt jemand diese Richtlinie, oder kann mir sagen, was, von wem und wie dabei gemessen wird?
Ist der Nachweis bei einem Selbstbau-BHKW lohnenswert? Was kostet dieser Nachweis?
Danke und Grüße
Lars