Stromsteuer

  • Schriftlich bat ich mein EVU um die Erstattung der Stromsteuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG).
    Von der Steuer befreit ist der Strom der in Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 2 MW erzeugt wird und vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird.
    Das bedeutet für mich das der Strom, der von Ihnen geliefert wird, weil meine KWK Anlage den Stromverbrauch nicht deckt, den ich aber zu einem anderen Zeitpunkt in das Netz eingespeist habe - Stromsteuerbefreit “zurückzukaufen” ist.

    Als Antwort bekahm ich dann zu lesen, dass für die stromsteuerfreie Lieferung der ... Energie GmbH des Selbstverbrauchs Ihres BHKW benötigen wir einen entsprechenden Erlaubnisschein des zuständigen Hauptzollamtes.

    Und nun kommt es!
    Ich bat das freundliche HZA um einen Erlaubnisschein und bekam folgendes zur Antwort:
    Für das von Ihnen beschriebene Verfahren sieht das Stromsteuerrecht keine Erlaubnis vor. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Stromsteuergesetz sagt: "Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeut wird ist steuerfrei, wenn er vom Betreiber der Anlage im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird". Sie sehen selbst, wo das Problem liegt. Nach Einspeisung des Stroms in das Netz ihres Verbrauches ist der räumliche Zusammenhang nicht mehr gegeben. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass bei steuerfreier Selbstentnahme, so sie denn technisch realisierbar wäre, keine Einspeisevergütung für den Strom mehr gezahlt würde.


    Meine Fragen:
    ist das so, dass der räumliche zusammenhang nicht gegeben ist, bzw. wo ist das definiert?
    Wird keine Einspeisevergütung gezahlt wenn der Strom steuerfrei zurückgekauft wird?


    GrußMatte

  • Hallo Matte,
    das Thema hatten wir schon des öfteren und leider kenne ich niemanden, des es geschafft hat.
    Hier ist ein Zitat, das es (einigermaßen) plausibel erklärt:


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Ja so ist das, mit dem räumlichen geht auch ein zeitlicher Zusammenhang einher. Denn das Netz ist kein Stromspeicher deshalb ,um es mal plump auszudrücken, ist der Strom den Du zurückkaufst nicht der selbe Strom den Du eingespeist hast.
    Strom wird in dem Moment wo er produziert wird schon anderswo verbraucht.
    Das steht nicht im Gesetz weil es einfach eine technische Gegebenheit ist.


    Anders verhält es sich mit dem Strom welchen Dein BHKW verbraucht um arbeiten zu können!! Wenn Du diesen aus dem Netz entnimmst zahlst Du Stromsteuer darauf. Diese kannst Du zurückfordern - aber auch das ist Theorie denn die HZA weigern sich anzuerkennen das ein BHKW zur Stromerzeugung Strom benötigt!! Zumindest mein HZA bestreitet das seit 2006.


    mfg

  • Hallo,


    das mit der Befreiung von der Stromsteuer wird ja auch z.B. von ecopower auf der Homepage als Werbeaussage benutzt. Sieht toll aus bei der Auflistung der Vorteile, aber es bringt gar nichts, denn...


    ...eigentlich ist das ja wie mit dem Schnaps und der Branntweinsteuer. Wenn ich selber Fusel brennen will, muß ich das melden und entsprechend Branntweinsteuer bezahlen. Tue ich das nicht und brenne schwarz, mache ich mich strafbar.


    Analog zum Schnaps produziere ich mit dem BHKW Strom. Und wenn ich diesen selbst nutze, müsste ich eigentlich Stromsteuer bezahlen. Und großzügig, wie unser Gesetzgeber nun einmal ist, hat er die Betreiber von BHKWs im StromStGes genau von der Zahlung dieser Stromsteuer auf selbst produzierten und eigengenutzten Strom befreit...


    Das Netz des EVU darf man leider nicht als Strompuffer verwenden und eingespeisten Strom später wieder einfach entnehmen. Das wäre schön, dann bräuchte man auch keine separaten Zähler für Bezug und Einspeisung, sondern hätte einfach nur einen Zähler ohne Rücklaufsperre nötig. Leider ist das nicht erlaubt :(


    Es gibt also nix zurück, das heißt nur, daß man nichts zusätzlich zahlen muß.


    André

  • Der räumliche Zusammenhang ergibt sich ganz einfach, wenn du da wo du erzeugst auch verbrauchst. Es handelt sich quasi um Eigenbedarf. In dem Moment, wo du einspeist ist der Eigenbedarf nicht mehr gegeben. Wenn du fragst, wo das definiert ist, dann schau dir den Paragraphen an, den du selbst gepostet hast. Da ist es ja definiert. :rolleyes: