Wie komme ich aus meinem Stromvertrag

  • Ich habe einen Vollstromvertrag bis Ende 2011 abgeschlossen. In einer Klausel steht, das ich keien Eigenstrom nutzen darf. Sonst droht eine Vertragsstrafe. Ist diese Klausel rechtlich zulässig? Habe ich eine möglichkeit meinen eigen erzeugten Strom ohne Vertragsstafe zu nutzen?

  • Hallo Blumenbhkw,


    herzlich willkommen hier im Forum :thumbup:


    Ich würde an deiner Stelle eine offenen Dialog mit deinem EVU führen und denen mitteilen was du vor hast, schildere doch einfach das du dazu bereit bist dein erzeugte Stromspitze aus netz nicht mehr benötigst.


    Das eröffnet schon mal das Gespräch. Ein weiterer Punkt der überzeugt das du dieses aus wirtschaftkichen Gründen machst damit du wettbewerbsfähig bleibst. So wie ich die EVU´s kennen gelernt habe lass die mit sich aus reden.


    Wenn du den weiteren Honig um den Bart schmierst so nach dem Motto das du dafür gerne einen weiteren Jaresvertrag abschliesen möchtest und du weiterhin dort Strom und Gaskunde bleiben möchtest.


    Ich kann mir gut vorstell das zieht.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Ich habe einen Vollstromvertrag bis Ende 2011 abgeschlossen. In einer Klausel steht, das ich keien Eigenstrom nutzen darf. Sonst droht eine Vertragsstrafe. Ist diese Klausel rechtlich zulässig? Habe ich eine möglichkeit meinen eigen erzeugten Strom ohne Vertragsstafe zu nutzen?


    Hallo blumenbhkw
    und Herzlich Willkommen im Forum


    Vielleciht erzählst Du etwas mehr,
    Du betreibst ein bhkw.....nach KWK oder EEG?
    Du hast einen Volleinspeisungsvertrag geschlossen? zu welchen Konditionen?

  • Ich plane ein Erdgas-BHKW. Den meisten Strom möchte ich selber nutzen.
    Weiter bin ich noch nicht.
    Jetzt ist für mich der laufende Stromvertrag das Problem. Der sagt, ich muß meinen gesamten Strom vom Energieversorger beziehen.

  • Hallo,

    Ich habe einen Vollstromvertrag bis Ende 2011 abgeschlossen. In einer Klausel steht, das ich keien Eigenstrom nutzen darf.


    So eine Klausel gab es früher in den "Standartstromverträgen" auch, es war sogar festgelegt, das der Notstromer nur 2Stunden monatlich probelaufen durfte! @:pille
    In der "Grundversorgung" ist diese Klausel durch das KWK Gesetz ausgehebelt, aber bei einem Sondervertrag? _()_


    Sonst droht eine Vertragsstrafe.


    Nun ja, kommt sich auf die höhe an, habe schon mal erlebt, das sich eine Vertragststrafe z.b. bei der RAG gelohnt hat! ^^|__|


    Ist diese Klausel rechtlich zulässig?


    Mir fällt so auf anhieb Energiecnsulting Meyer ein, die haben schon einige schwierige Fälle zu gunsten von BHKW Betreibern durchgeboxt.


    Habe ich eine möglichkeit meinen eigen erzeugten Strom ohne Vertragsstafe zu nutzen?


    Ansonsten, wie GB1530 schon sagt, mit dem Vertragspartner reden, wenn Strom und Erdgas aus einer Hand kommen, könnte man ja auch einen Mehrverbrauch beim Gas vorbringen. Bei einem Sondervertrag mit "Abschaltung" könnte man ja auch sagen, das die Abschaltzeiten nicht zur Kulturführung passen, und das deshalb in zukunft ohne BHKW überhaupt nicht mehr Belichtet würde....
    ....wenn nun eine zusätzliche Belichtungsanlage dazukäme, dann sollte man mal prüfen, ob der Anschlußwert überhaupt noch ohne BHKW vom Hausanschluß zu stemmen ist....
    ....wen der Strompreis während der Vertragslaufzeit angepasst wird, dann gibt es ein in der Regel Sonderkündigungsrecht.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!