Strom an Mieter verkaufen!?

  • Hallo Stromhersteller ;)
    seit einiger Zeit versuche ich eine Möglichkeit zu bekommen, Strom an Mieter zu verkaufen. Dies gestaltete sich schwieriger als ich dachte. Da ich mit meinem EVU bisher recht gute Kontakte gepflegt habe, hatte ich die Hoffnung, dass die Sache in meinem Sinne bearbeitet würde. Dies war jedoch nicht so. Sobald ich Strom an Mieter verkaufen will, bin ich Stromhändler und brauche eine Genehmigung nach §3 Energiewirtschaftsgesetz, was absolut unwirtschaftlich ist wegen der Auflagen die erfüllt werden müssen. Eine Möglichkeit habe ich nun gefunden, jedoch mit einem unternehmerischen Risiko, das ich eigentlich nicht gewillt bin zu tragen: Ich darf die Miete incl. Strom gestalten. Also muss ich den Stromverbrauch schätzen und habe das Risiko, dass der Mieter mehr verbraucht:(
    Grüße
    Bruno

  • Hallo Bruno,


    ich kann aus eigener Erfahrung berichten, daß der Stromverkauf an Mieter relativ problemlos zu realisieren ist.
    Das örtliche EVU wird natürlich anfäglich alles versuchen um das Vorhaben zu kippen.
    Das von mir praktizierte Modell sieht in groben Zügen wie folgt aus:
    1. Stromeinkauf durch den Vermieter, als Privatperson nicht als Gewerbe.
    2. Ein Einspeise- und ein Bezugszähler mit Rücklaufsperre
    3. "Hinter" dem Einspeise- und Bezugszähler, pro Mieter ein separater Stromzähler
    4. Stromlieferungsvertrag mit jedem Mieter abschließen

  • Hallo Gast,
    bin da etwas penibel und will es jedenfalls Wasserdicht haben. Sobald ich Energielieferverträge schließe unterliege ich doch dem §3 Energiewirtschaftsgesetz:
    "Die Aufnahme der Energieversorgung anderer bedarf der Genehmigung durch die Behörde"
    So eine Genehmigung ist nicht unproblematisch irrsinnig aufwendig und damit teuer und für uns Minibhkw´ler unsinnig.
    Gibt es da einen Ausnahmetatbestand den ich nicht berücksichtigt habe?
    Grüße
    Bruno

  • Hallo Bruno,


    ich bin Pragmatiker und kein Anwalt.
    Die Frage solltest Du mal beim "BHKW-Infozentrum Rastatt" posten.


    MfG

  • Hallo Gast,
    beim Infozentrum wurde einiges behauptet, jedoch auf Nachfrage dann nicht genauer verifiziert. Da bei mir das EVU eben Steine in den Weg legt, brauche ich da etwas gründlichere Argumente. Im Übrigen schreibst Du "aus eigener Erfahung", bei welchem EVU hast Du das so praktiziert und noch ein kleiner Wunsch, kannst Du mir per Mail einen Energielierfervertrag von Dir zukommen lassen?
    Grüße
    Bruno

  • Hallo Bruno.


    Ich sehe eigentlich den Unterschied zwischen dem Verkauf von Strom und dem Verkauf von Wärme nicht so richtig. Sind doch beides kWh, nur zu verschiedenen Tarifen. Wenn der Strom als Vorauszahlung zusammen mit der Miete gezahlt wird und dann jährlich abgerechnet wird ist das doch imho fast das Gleiche.


    Gruß Jan

  • Hallo Jan,
    da Hast Du im Prinzip recht. Der einzige Unterschied den ich erkennen kann, ist, dass beim Gas der Vermieter dieses nicht direkt mittels Zwischenzähler dem Mieter berechnet, sondern noch ein paar Leistungen dazupackt (Kaminfeger, Wartung etc.) und zusätzlich das Gas umwandelt in Wärme und dann eben die Wärme an die Mieter verkauft. Vielleicht liegt da der Hase im Pfeffer. Das einzige wo der Vermieter mit zwischenzähler (bei uns sogar verpflichtet ist) den Mieterbezug aufzuteilen und abzurechnen ist bei Wasser, Abwasser und Müll, und das ist definitiv keine Energie ;)
    Trotzdem werde ich mein EVU mal auf die Wärmegeschichte ansprechen, was die dazu sagen.
    Grüße
    Bruno

  • Hallo Bruno.


    Einen Unterschied habe ich denn nun doch gefunden, vielleicht sogar den Stein des Anstosses: Die Gewinnerzielungsabsicht beim Verkauf von Strom. Bei der Wärme darf ich ja keinen Gewinn erzielen...


    Gruß Jan


    PS: Zwischenzähler bei Wasser, Abwasser: OK Aber bei Müll ist mir neu ;)

  • Hallo Jan,
    auch beim Abwasser gibt es normalerweise keine Zähler, hab zwar mal was von welchen gehört (im Zusammenhang von Regenwassernutzung) aber noch nie einen gesehen ;)
    Gemeint habe ich natürlich dass der Aufwand irgendwie gezählt und abgerechnet wird. Mein EVU hatte nicht nach einer Gewinnerziehlung gefragt, sondern lediglich das Problem, dass ich Strom von ihnen durchleite und verkaufe. Bin aber noch dran, sammle Argumente von anderen, denen es genehmigt worden ist (nicht bei meinem EVU) und schreibe die Lieferanten an. Die tun sich aber scheinbar recht schwer und bisher hat kein einziger geantwortet.
    Sollte es neue Fakten geben, werde ich berichten.
    Grüße
    Bruno

  • Hallo,
    leider gibt es nicht viel neues beim Verkauf von Strom, außer der Tatsache, dass ich mir von anderen Stromlieferern Ärger eingehandelt habe, weil ich bei den EVUs anderer Betreiber nachgefragt habe, wie die den Strom verkaufen dürfen. Habe da keine Antwort von den EVUs bekommen, sondern von den Betreibern, die aufgrund meiner Nachfrage Ärger mit dem EVU bekommen haben (n) was mir unendlich leid tut, aber wer behauptet dass alles in bester Ordnung ist braucht sich dann nicht wundern. Ich habe es letztendlich so gemacht wie unten beschrieben. Die Miete wird incl. Strom (pauschal) berechnet. Die Pauschale kann für die Zukunft angepasst werden, aber es kann kein Mehr- oder Minderverbrauch abgerechnet werden. Schriftlich habe ich da nix vom EVU , dass ich das so machen darf. ES ist nur eine telefonische Auskunft. Aber inzwischen war schon mal einer vom EVU da, weil mein Mieter den Tarif beim EVU ändern wollte @:Pille . Der Herr vom EVU wurde von mir dann genau mit der Info, dass der Mieter den Strom pauschal an mich bezahlt, wieder des Feldes verwiesen. Hab seither nix mehr gehört, wenn es nicht rechtens wäre, hätte es bestimmt Probleme gegeben.
    Grüße
    Bruno