Eigenbau und CE-Konformitätserklärung?

  • Hallo,
    mein Netzversorger will eine CE-Konformitätserklärung. Habe ich logischerweise für mein Eigenbaubhkw nicht. Hat jemand Erfahrung? Kann ich die selber schreiben? Worauf muß ich achten?
    mit bestem Dank im Voraus.
    Pöbel

  • Oha das wird nicht einfach.


    Nur grob gesagt heißt das soviel:
    Du musst nachweisen, dass Du Dir durch einhalten aller technischen Vorschriften und Gesetze DIN/EN/ISO Normen keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Mitbewerber verschafft hast. Weil du zum Beispiel komplett auf einen Schutzleiter verzichtet hast und dadurch 200€ billiger bist als der Mitberwerber damit aber gegen geltendes Recht verstossen hast und dies dann auch nicht CE Konform wäre.


    Wichtig wäre, ob Du den Eigenbau selbst nutzt oder Ihn verkaufen möchtest. Wenn Du Ihn selbst nutzt und auch nicht verkaufen wirst, kannst du versuchen Dich auf eine IN-House-Herstellung zu berufen. Das ist eine Herstellung im eigenen Haus die nicht unter die CE Klausel fällt weil du sie ja nicht in das Wirtschaftsystem einbringst.


    Wenn Du es verkaufen möchtest kannst Du entweder ein aufwändiges Konformitätsbewertungsverfahren machen (dazu benötigst Du aber sämtliche technischen Dokumente Anleitung Schaltpläne Zeichnungen und Berechnungen) oder Dir einfach einen Schrieb machen, in dem siehe ähnliche CE Bescheinigungen steht, das die Anlage nach Maschinenrichtlinie ect. erstellt wurde und es selbst unterschreiben. Dabei riskierst Du aber falls dies geprüft werden sollte möglicherweise eine hohe Geldstrafe ich glaub sogar Bau wenn mich nicht alles täuscht. Ist schon ein bisschen her.


    Probiers ganz frech mit der In-House-Herstellung die meisten Agenten von Energieversorgen wissen nicht mal genau wie man Konformität schreibt und nehmen Dir das bestimmt ab. Müsste eigentlich auch rechtlich so in Ordnung sein. Darfst es halt nicht verkaufen sonst wirds eng.
    TOM

  • Abend,


    meine kurze Recherche hat folgendes ergeben:
    Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller dem Betreiber einfach das das Gerät nach geltenden Regeln gebaut wurde.
    Für den mechanischen Bereich eines BHKW ist nach meinem Verständnis auch keine externe Kontrolle notwendig. Es gibt in größeren Firmen für den ganzen Sicherheitskram zwar Fachleute die gezielt geschult werden damit sie sich mit den Regeln und Prozessen auskennen - eine Erklärung abgeben kann (soweit ich das verstehe) aber so ziemlich jeder. :negativ:


    Elektrisch braucht man wohl die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines anerkannten Elektromeisters. Was für mich auch soweit nachvollziehbar ist, da die Regel für jede Neuinstallation gilt.


    Wirklich gute Quellen hab ich leider nicht, so liest man zwar immer wieder das für Eigenbauten kein CE-Konformitätserklärung notwenidg ist, eine entsprechende Richtlinie oder Regelung konnte ich bisher nicht ausmachen.
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    CE bei Eigenbau-BHKW



    mfg JAU



    Nachtrag:
    Kanns vielleicht sein das du eine selbstgebaute Mikrocontrolersteurung hast? Sowas könnte in den Augen des EVU zum Problem werden. :S

    3 Mal editiert, zuletzt von JAU ()