Gewerbe und Steuer

  • Hallo liebe "Steuerfreunde" ))))
    Mein ecopower wird nun - nach bekannt diversen Vorbereitungen, auch dankenswerter Weise mit viel Hilfe hier aus dem Forum - am 29.01.2010 "netzgeschaltet".
    Ausgangspunkt:
    - MFH mit 12 Mietparteien und Allg.-Stromabnahme, alle Mieter (und ich selbst auch da wohnend) beziehen ab 01.02.2010 Strom von mir, Kündigungsbestätigungen der SWG
    liegen vor. Es gibt keine "gefangenen" Vereinbarungen, habe für ggfls. "Abtrünnige" ein extra Kabel mit Verteilern vorinstallieren lassen.
    - Der mtl. (von mir errechnete) Stromabschlag wird mit den BK-Vorauszahlungen der Miete bezahlt und p.a. - wie z.B. auch schon immer z.B. die Heizkosten - abgerechnet.
    - Die Stromablesung der verbliebenen jetzt "Unterzähler" übernehmen kpl. für die nun Hausanlage die SWG für rd. 15 € Netto p.a. je Zählstelle - also auch BHKW-Zähler. Die
    Abrechnungen erhalte ich zur Weiterleitung an alle Nutzer. (Damit habe ich mir den Ausbau # Neueinbau der Zähler sparen können...)
    Jetzt kommts:
    . Das BHKW habe ich über mein Einzelgewerbe "Hausverwaltung" erworben und in's Betriebsvermögen dem FA mitgeteilt.
    . EG WE gehört mir, 9 ETW - vermietet - meiner Frau (ich bin viel zu gut für diese Welt... :tanz: ), 1 ETW dem Schwager (Selbstnutzer), 1 ETW meinem Sohn - vermietet -
    . ich bin per ordentlichem Verwalter-Vertrag und Vollmachtsurkunde zum Verwalter der ETW-Anlage bestellt.
    . Der Gasbezugsvertrag für das Gebäude - respektive Spitzenlastkessel/BHKW läuft auf den Namen meiner Frau, ist historisch so entstanden und belassen worden.
    . Der nun Strom- (Neu) Bezug für die Hausanlage wird auf meinen (Gewerbe-) Namen laufen ab 01.02.2010.
    . Die Stromabschläge der Mieter werden zzgl. MwSt. erhoben, diese ist als USt abzuführen - bis hierhin klaro.
    . Die Kleinunternehmerregelung habe ich ausgeschlossen, d.h. IST-Besteuerung in einem neuen Erfassungsbogen, den ich in 12/2009 abgeben mußte. Bisher brauchte ich für
    die "Kleine Hausverwaltung" nichts derartiges tun, da ja nur 2 x 20 € Verwaltergebühren mtl. anfielen (und echt flossen !), sind in die ESt eingeflossen. Dort habe ich noch
    ca. 350 T'€ festgestellten Verlustvortrag per 31.12.2008, werd ich in meinem "Restleben" (bin 61) nie mehr aufbrauchen können... - ist aber vererbbar. :pfeifen:
    . Nun ist der "Gewerbebeginn neu auf den 01.01.2009 gesetzt worden", was zur Folge hat, das ich alle USt-VA mtl. 1-12/2009 nachreichen muß. Damit bekomme ich alle
    MwSt-Beträge aus den Rechnungen für das BHKW-Einbringen mit rein (vorläufig über Stromkennzahl 0,38 ) lt. FA-Ifo...
    . Die MwSt. für den BHKW-Erwerb will man mir - entgegen einer ecopower-Handlungsrichtlinie für Gewerbetreibende - wie alle damit zusammenhängenden auch nur zum
    Stromanteil zuerkennen, ergibt einen Unterschied von ca. 2.500 € Vorsteuer-Erstattung für 2009 zu meinem Ungunsten. ecopoer angerufen: Wird von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt...


    Wie ist's nun korrekt ??? @:pille Hat jemand damit verwertbare Erfahrungen/Informationen ? Wenn ich jetzt einen StB einschalte, kostet der mich "echtes Geld", da Verlustvorträge... |:-( (wären zusätzlich für alle Einkunftsarten ca. 2.000 €, nur für die USt kann ich hier keinen finden - solle sich nicht lohnen !? - :diablo:
    Nun stehe ich ein "klein wenig auf dem Schlauch" :crygirl:
    Vielleicht kann ich ja "ein paar Tipps" kriegen - beraten darf ja keiner...


    Gruß, pamiru48

  • Moin Pamiru,


    ganz kurze knackige Antwort - ohne das ich irgendwie berate!!!


    Wärmeverkauf vom Vermieter an Mieter ist Steuerfrei -> deshalb bekommt der Vermieter für den wärmeproduzierenden Teil des BHKW auch keine Vorsteuer zurück. Punkt um


    An diese grundlegende Aussage wird sich das FA halten, das die Besitzverhältnisse am Haus ziemlich verworren sind muß dem FA erstmal klar gemacht werden. Dazu rate ich Dir trotz der kosten einen Steuerberater einzuschalten!!! es lohnt sich ganz bestimmt 8)


    mfg

  • Hallo Pamiru,



    habe im Zusammenhang mit dem Einbau des BHKW auch extra eine GbR gegründet. Diese GbR hat jetzt im Rahmen der Steuerklärung für 2008 die Erstattung der Umsatzsteuer bzgl. der Installation des BHKW beantragt.



    Eine gewisse Hilfe stellt der von mir hier eingestellte Steuerratgeber von ecopower da.



    Da ich auch noch mit einem der pingligsten FA Deutschlands zu tun habe, hat mein Steuerberater jetzt folgendes gemacht. Wir haben jetzt erst mal die Rückerstattung von 25% der Umsatzsteuer beantragt. Dies ist ja nun inzwischen durch das Lokführerurteil nicht mehr anfechtbar und kassieren hoffentlich erst mal diese 25 %. Danach legen wir Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und fordern dann die restlichen 13% zu 38% wegen der Stromkennzahl 0,38 / Anteil erzeugter Strom zu Gesamtenergieerzeugung. Das wird dann wohl einigen Schriftverkehr erzeugen. |:-(



    Anfänglich war mein StB ( das war Mitte 2008 ) ja auch noch der Meinung, dass wir durch die GbR die ganze Umsatzsteuer ziehen könnten. Aber inzwischen sollte ich dann wohl froh sein, wenn ich die 38% geltend machen konnte. :daddeln:

  • Hallo allerseits!
    Hatte es schon mal in einem anderen thread geschildert:


    Mein FA hatte die Vorsteuererstattung zunächst mit Verweis auf die private Nutzung (der Heizung) komplett abgelehnt. Nach Widerspruch mit Verweis auf das BFH-Urteil aber ohne Umschweife in voller Höhe (nicht nur für Stromanteil) erstattet! _:_ ^^|__|


    M. E. n. lässt das Urteil auch nichts anderes zu. Dem Betriebsvermögen werde ich das BHKW wahrscheinlich dennoch nicht zuordnen, die Abschreibung würde vermutlich jede Möglichkeit auf einen kleinen Gewinn auffressen.

  • Ein Bekannte möchte langfristig wahrscheinlich auch ein BHKW nutzen, sie hat ein Wohnhaus geerbt, in dem vier Parteien leben, die sich in ersten Gesprächen positiv gezeigt haben und mitmachen würden. Steuerlich wäre es dann auch das günstigste das BHKW in die Hausverwaltung zu integrieren, sofern sie dieses Gewerbe angemeldet hat. Da scheint ja auf sie noch einiges an Behördenwegen zuzukommen. Habe mir schon gedacht, dass die ganze Abwicklung nicht so einfach sein wird.

  • Als Anlage füge ich ein Artikel bei, der an Steuerberater gerichtet war. Hier gibt es einen Verweis zu einem Schreiben der OFD Niedersachsen vom Dezember 2010. Anhand dieser Entscheidung hat mein Steuerberater nunmehr die hundertprozentige Rückerstattung der Umsatzsteuer in Bezug auf die Anschaffung des BHKW beantragt ( eine mündliche Zusage des FA zur vollen Erstattung wurde schon erteilt ). Somit bekomme ich auch noch meine restlichen 62 % Umsatzsteuer wieder zurück. )))) :walklike: :-)@@(-: :D :thumbup:

  • Na eeeeeendlich - da wird's nun so richtig interessant...


    Auf einmal ist auch die Wärmelieferung keine "steuerfreie Nebenleistung zur Hauptleistung" mehr - warum dann das ganze vorangegangene Gezänk ??? :-)_:-)

  • warum dann das ganze vorangegangene Gezänk ??? :-)_:-)


    Weil ca. 70% der Weltliteratur über Steuerrecht auf deutsch sind. Das muss doch so bleiben, oder? :walklike:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Weil ca. 70% der Weltliteratur über Steuerrecht auf deutsch sind.

    Falsch!


    Weil das FA festgestellt hat das es mit dieser neuen Regelung mehr Steuereinnahmen generiert!!! Die Brüder sind doch lernfähig. ^^|__|


    mfg

  • Zitat aus o.g. Dokument:


    "Ich weise darauf hin, dass die im Rahmen einer Vermietung von Wohnraum an Dritte aus der Zurverfügungstellung von Wärme und Strom erzielten Einnahmen nicht als Nebenleistung bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen sind, sondern aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 21 Abs. 3 EStG Betriebseinnahmen des Gewerbebetriebs darstellen."


    Originalfassung:
    OFD Niedersachsen vom 15.12.2010 - S. 2240 - 186 - St 221/St 222


    Auf denn - an die Schularbeiten... :lokomotive:


    pamiru48

  • Vom 14.03.2011 wurde veröffentlicht per E-Mail-Verteiler U 2 -


    Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 18. Dezember 2008; VR 80/071;


    GZ IV D 2 - S 7124/07/10002


    DOK 2011/0197049


    Das Urtei wird zugleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.


    veröffentlich www.bundesfinanzministerium.de


    ist die ab sofort gültige Regelung für KWK-Anlagen (BHKW</acronym>).


    Dezentraler Stromverbrauch bei Betrieb von KWK-Anlagen;


    Belastungsausgleich unter Netzbetreibern;


    Neufassung der Abschnitte 1.7, 2.5 und 10.7 USTAE


    Grüße von C.-H.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Das Urteil ist seit fast zwei Jahren in der Download DB hier im Forum zugänglich und nichts Neues. Einzelfall mit Einfamilienhaus, entsprechende Teile auf MFH anwendbar - aber ein alter Hut und lange gängige Praxis. Schön, dass sich Rechtsprechung in Beamtenkreisen so schnell herum spricht.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: