Das BFH Urteil von 2008 hat ja jetzt also auch endlich die Finanzämter erreicht. Somit dürfte die Willkür mancher FA und die Unwissenheit so mancher Steuerberater ein Ende finden. Das von Herzogsweg16 entdeckte Dokument und ein Auszug aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass in aktualisierter Ausführung habe ich der Download DB zugeführt.
Die neue Auffassung der Finanzbehörden entspricht letztendlich genau dem, was ich bereits vor Monaten ausführte. BHKW ganz ins Betriebsvermögen, kompletter Vorsteuerabzug auf Anschaffung, Reparaturen eingekaufte Brennstoffe ect. - dafür aber auch volle Besteuerung der wieder erhaltenen thermischen und elektrischen Energie. Hat letztendlich auch Vorteile - unstreitig voller Vorsteuerabzug auf die Anschaffung und geringe Belastung später weil Wärme ein Nullsummenspiel werden dürfte, und auch bei der Elektrizität als Selbstverbrauchspreis nur ein geringfügig höherer Betrag als bei der Vorsteuer beim Gasbezug anfällt. Bei Stromverkauf fällt natürlich eine gewisse Belastung an, aber dafür hat man ja auch die Vorsteuer auf die Investition gezogen.
Das ist aber nur eine erste Analyse auf die Schnelle, werde mir das die Tage mal genauer ansehen. Vielleicht rechnet ja vorher schonmal ein BHKW Leben grob durch.