Altes BHKW modernisieren um Kwk Zuschlag zu bekommen

  • Hallo Zusammen,
    habe mich heute mal bei der Bafa erkundigt, was man tun muß um ein altes(10 oder 11 jahre) BHKW wieder mit Kwk Zuschlag zu betreiben.


    Fakten:
    50 % des Neupreises der Anlage müßen Investiert werden.
    Die Anlage muß dann hocheffizient sein.


    Wenn diese Vorgaben erfüllt sind bekommt man für 6 Jahre den kwk Zuschlag von 5,11 ct.


    Ob das dann lohnt ??? ;(

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)

  • Mal rechnen, gerundet für den Dachs.
    Ich habe ca. 4.000 Std. x 5,0KW x 0,0511€ = 1.022€ x 6 Jahre = 6.132€
    Wenn also deine alte Rechnung max. 12.264€ betragen hat bist du bei 0.
    War mir garnicht bewusst das es nur 6 Jahre sind.
    Da muss ich dann direkt auch überlegen was ich im Feb. 2013 mache.
    Bei der Förderung rentiert sich ein Upgrade nicht,
    also dann noch mehr Intelligenz in die Haussteuerung einbauen, damit das BHKW nur läuft wenns unbedingt nötig ist.
    Oder sich das ForenBHKW anschaffen.....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Laut KWK-Gesetz sind es doch 10 Jahre:


    oder ist das bei "Restaurierung" anders?

  • Moin Frank,


    was du geschrieben hast ist schon richtig für Module die eine elktr. Leistung von über 50 kW haben in Anbetracht auf die 6 Jahre Laufzeit der Förderung.


    Die Mini KWK Anlagen unter 50 kW elektr. Leistung bekommen wie die Neuanlagen eine 10 jährige Förderung.
    Das ganze nennt sich Anlagenmodernisierung.
    Die Hochefizient wird nach Richtlinie 2004/8/EG gerechnet das schafft jeder :pfeifen:


    So nun was ganz wichtiges das Inbetriebnahme Datum.
    Das gilt nur für Anlage die vor dem 31.03.2002 in Betrieb gegangen sind. |:-(


    Für spätere Inbetreibnahmen gilt diese Regelung nicht.


    Ich hoffe die kommt bald :wissenschaftler:


    Es gibt da aber auch noch Alternativen für die zu späth in Betrieb gegangen.


    Das Zauberwort heißt Beistellanlage, bedeutet man läst die Altanlage funktionstüchtig stehen, baut da neben eine Neue, die Neue bekommt dann die bekannte Förderung.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Klaus,

    Zitat

    Die Mini KWK Anlagen unter 50 kW elektr. Leistung bekommen wie die Neuanlagen eine 10 jährige Förderung.
    Das ganze nennt sich Anlagenmodernisierung


    stimmt aber nicht.


    guckst du hier :
    http://bundesrecht.juris.de/kwkg_2002/__5.html


    und hier:
    http://bundesrecht.juris.de/kwkg_2002/__7.html


    der Absatz sagt es dann genau aus

    Zitat

    (4) Betreiber von KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 haben ab Aufnahme des Dauerbetriebs einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für die Dauer von sechs Betriebsjahren


    leider

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)

  • Hi,


    leider keine gute Nachricht ;(
    Da wird 2012 wohl nichts anderes übrig bleiben, als das BHKW abzuschalten und bei E..y zu verhökern, sollten sich die Rahmenbedingungen bis dahin nicht verbessern.


    Dann wirds halt ein Pelletskessel werden. Dazu dann noch ein bisschen PV zur Stromselbstnutzung und gut ist.


    Gruß
    Tom

  • Hallo Tom,


    denk an die Beistellanlage das ist noch ein Möglichkeit, diese Aussage habe ich von der Bafa.
    Der Trend geht dann zur nicht benötigten 2. Anlage.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB,


    kannst Du die Lösung "Beistellanlage" vielleicht näher erklären? ?( _()_


    Ich stehe da gedanklich etwas auf dem Schlauch....

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Zitat

    denk an die Beistellanlage das ist noch ein Möglichkeit, diese Aussage habe ich von der Bafa


    Bei der Bafa ist darüber nix zu finden ,oder ich bin :@@-(

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)

  • Moin in die Runde,


    eine Beistellanlage ist eine Erweiterung der bestehenden Anlage, nun ist es üblich die einzeln BHKW Module mit eigenen Zählern aus zurüsten Brennstoff und Elektro somit kann abrechnungstechisch jedes Modul für sich abgerechnet werden, auch in Hinsicht auch das Erstinbetriebnahme Datum.
    Weil ich ein konkretes Projekt für einen Kunden bearbeitet habe und ich dies bezüglich eine Anfrage bei der BAFA gemacht habe ist mir dort diese Lösung emfohlen worden.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Kann ich mal wieder diese bandwurmtexte nicht richtig lesen?
    Ich lese nur was von Anlagen die vor 1. April 2002 in Dauerbetrieb gegangen sind und nach 2009 bis 2016 modernisiert wurden.
    Das trifft zwar auf Tom jetzt zu, aber wo steht was zu Anlagen nach dem 1. April 2002 ans Netz gegangen sind?
    Ich bin ja Feb. 2003 ans Netz gegangen, also falle ich 2013 aus der Förderung.
    Zu den Zeiten finde ich nix in den Texten.
    Bitte helft mir lesen..... :@@-(


    Ja ich weiß die Punkte auf meiner Blindenarmband decken schon völlig das gelb der Armbinde ab....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Ich bin ja Feb. 2003 ans Netz gegangen, also falle ich 2013 aus der Förderung.


    Die kriegen nix mehr :-)_:-)

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)

  • Spaß beiseite,
    hier sollte das stehen was du suchst Bernd:

    Zitat

    (2) Anspruch auf Zahlung des Zuschlags besteht für KWK-Strom aus folgenden nach dem 1. April 2002 in Dauerbetrieb genommenen Anlagen:
    1.kleinen KWK-Anlagen, soweit sie nicht eine bereits bestehende Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen verdrängen, und
    Für Anlagen nach Satz 1, die ab dem 1. Januar 2009 in Dauerbetrieb genommen worden sind, gilt dies nur dann, wenn sie hocheffizient sind.

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)

  • Bei der Ausführung 6 Jahre Förderung nach 50% Überholung für neue Bestandsanlagen vor April 2002,
    findet sich aber kein Zusammenhang im Text der das auch für Anlagen nach April 2002 gültig macht.


    Lese ich in demFall genauso wie Klaus.

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