@ gemm
Der Versorger behaupten, er müsse gar keine vNNE bezahlen, denn diese Beträge seien bereits im KWK Bonus des EEG enthalten.
Speist Du nach eigentlich nach EEG ein oder nach KWK-G? Da Du oben Auzüge aus dem KWK-G zitiert hast, wundert mich die Argumentation des EVUs mit dem EEG
Uuuuppps - ich glaube, hier werden im Text einige Begriffe durcheinandergeworfen. Ich dachte immer, den KWK-Bonus gibt es nur im EEG. Im KWK-G dagegen heißt es doch KWK-Zuschlag. Vielleicht sollte das zur Verwirrungsverminderung mal korrigiert werden
André