Habe derzeit das gleiche Problem der vNNE, da ich nach langem Hickhack mit meinem Versorger nun den zugeschickten Vertrag nicht akzeptiere und deshalb eigene Rechnungen stellen muss (derzeit für 2010). Mein Versorger wollte eigene Zähler installiert haben und dafür natürlich abkassieren. Ich habe eigene Zähler und berechne jetzt nach diesen.
Kurze Fragen:
-vNNE nur für Eigenverbrauch oder auch für Überschusseinspeisung ?
-ist die Stromsteuerrückerstattung für Bezugsstrom (=2,05ct/kwh für zurückgekauften Einspeisestrom) noch aktuell ?
Der Versorger behaupten, er müsse gar keine vNNE bezahlen, denn diese Beträge seien bereits im KWK Bonus des EEG enthalten.
Ich finde in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung - Entgelt fuer dezentrale Einspeisung:
Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung
1. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder
2. nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind.
In (3) 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht:
1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten.
2Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten (5) nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.
3Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (1).
P.S. mein Forumsstatus steht auf "Sachkundiger" - ich komme mir derzeit ehrlich gesagt nicht so vor.....