Vermiedene Netznutzungsentgelte

  • Habe derzeit das gleiche Problem der vNNE, da ich nach langem Hickhack mit meinem Versorger nun den zugeschickten Vertrag nicht akzeptiere und deshalb eigene Rechnungen stellen muss (derzeit für 2010). Mein Versorger wollte eigene Zähler installiert haben und dafür natürlich abkassieren. Ich habe eigene Zähler und berechne jetzt nach diesen.


    Kurze Fragen:


    -vNNE nur für Eigenverbrauch oder auch für Überschusseinspeisung ?
    -ist die Stromsteuerrückerstattung für Bezugsstrom (=2,05ct/kwh für zurückgekauften Einspeisestrom) noch aktuell ?


    Der Versorger behaupten, er müsse gar keine vNNE bezahlen, denn diese Beträge seien bereits im KWK Bonus des EEG enthalten.


    Ich finde in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung - Entgelt fuer dezentrale Einspeisung:


    Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung
    1. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder
    2. nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind.


    In (3) 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht:


    1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten.
    2Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten (5) nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.
    3Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (1).


    P.S. mein Forumsstatus steht auf "Sachkundiger" - ich komme mir derzeit ehrlich gesagt nicht so vor..... :(

  • -vNNE nur für Eigenverbrauch oder auch für Überschusseinspeisung ?
    -ist die Stromsteuerrückerstattung für Bezugsstrom (=2,05ct/kwh für zurückgekauften Einspeisestrom) noch aktuell ?


    Der Versorger behaupten, er müsse gar keine vNNE bezahlen, denn diese Beträge seien bereits im KWK Bonus des EEG enthalten.


    http://www.bhkw-forum.info/bhk…g/#toc-kwk-bonus-und-vnne

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • @ gemm

    Der Versorger behaupten, er müsse gar keine vNNE bezahlen, denn diese Beträge seien bereits im KWK Bonus des EEG enthalten.


    Speist Du nach eigentlich nach EEG ein oder nach KWK-G? Da Du oben Auzüge aus dem KWK-G zitiert hast, wundert mich die Argumentation des EVUs mit dem EEG ?(



    Uuuuppps - ich glaube, hier werden im Text einige Begriffe durcheinandergeworfen. Ich dachte immer, den KWK-Bonus gibt es nur im EEG. Im KWK-G dagegen heißt es doch KWK-Zuschlag. Vielleicht sollte das zur Verwirrungsverminderung mal korrigiert werden ;)


    André

  • Uuuuppps - ich glaube, hier werden im Text einige Begriffe durcheinandergeworfen. Ich dachte immer, den KWK-Bonus gibt es nur im EEG. Im KWK-G dagegen heißt es doch KWK-Zuschlag.


    Korrekt, danke :)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Vielen Dank erstmal für die Begriffsklärung.


    Ich speise nach KWKG ein; Biogas für EEG habe ich nicht. Die beiden o.g. § sind dem (Einheits-) vertrag meines Versorgers entnommen - die Texte selbst stammen aus dem Netz. Die Aussage meines Versorger, er müsse gar keine vNNE zahlen war nur telefonisch. Ich vermute mal, da war der Grund nicht Absicht, sondern fehlendes Wissen.
    Ich gehe also davon aus, dass ich 5,11ct pro produzierter kWh erhalte (KWK-Zuschlag) zzgl. EEX Preis des entsprechenden Vor-Quartals für den eingespeisten Überschuss. Für die Abrechnung Q1-Q4 2010 ziehe ich also die EEX Preise von Q4/2009-Q3/2010 heran. Dazu kommt vNNE in noch auszuhandelnder Höhe für den eingespeisten Strom (ca 9000kWh in 2010).


    Frage wäre nun ob für die rückgekaufte Stommenge (ca. 2500 kWh) noch die Stromsteuer rückerstattet wird ?

  • Steht alles im verlinkten Artikel.


    http://www.bhkw-forum.info/bhk…oc-tabellarische-bersicht


    Pro erzeugte kWh:
    + KWK-Zuschlag (5,11 Cent, vom VNB)


    Pro eingespeiste kWh:
    +EEX-Baseload (jeweils Preis aus dem Vorquartal, vom VNB)
    +vNNE (jeweils nach aktuellem Preisblatt oder Terror schieben für mehr, vom VNB)


    Auf das bezogene Gas für das BHKW:
    +Energiesteuerrückerstattung (0,55 Cent/kWh bei Erdgas, vom Hauptzollamt)



    Stromsteuer brauchst Du nur nicht bezahlen... Du bekommst aber auch keine von Irgendwem ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Zitat

    Stromsteuer brauchst Du nur nicht bezahlen... Du bekommst aber auch keine von Irgendwem ;)


    Das hatte ich in alten Beiträgen gefunden. Da gab es wohl mal die Möglichkeit Strom vom Versorger zurückzukaufen, welchen man vorher mal eingespeist hatte. Für diesen rückgekauften Strom entfiel dann die Stromsteuer. War mir bis dahin völlig neu - daher meine Frage.