Vermiedene Netznutzungsentgelte

  • Nochmals Hallo,



    so langsam klärt sich der Nebel in Bezug auf alle erforderlichen Meldungen.



    In Bezug auf die Vergütung der VNNE ergibt sich für mich noch eine Frage. Wenn ich über meinen vorhandenen Hausanschluß überschüssigen Strom einspeise, in welche Netzebene speise ich da ein?


    Nach meinem Empfinden speise ich in das Niederspannungsnetz ein. Gemäß meinem Einspeisevertrag speise ich in die Entnahmespannungsebene Mittelspannung > 2.500 Betriebsstunden des örtlichen EVU ein.


    Wenn ich das Kurzgutachten über VNNE der dezentralen Einspeisung von Dr. Jan Mühlstein vom 05.03.2003 richtig interpretiere, speist ein BHKW über den Hausanschluß in ein Niederspannungsnetz ein. Umspannungen in höhere Netze finden nicht statt, da der eingespeiste Strom in dieser Größenordnung in der Regel in der Straße schon wieder verbraucht wird.


    Wie bekomme ich also raus in welche Spannungsebene ich einspeise.


    In der Mittelspannungsebene bekomme ich nur 0,7 Cent/Kwh und in der Niederspannungsebene sind es aber 2,40 Cent/Kwh.



    Kann mir da jemand weiterhelfen. :sos:

  • Herzogsweg 16 ,


    hast du einen Mittelspannungstrafo in deinem Objekt ?


    Also eine Trafostation aus der die Immobilie direkt versorgt wird?


    So ein Trafo braucht schon ein paar m² als Fläche innerhalb eines Gebäudes das würde dir auffallen.


    Wenn du nur einen noirmalen NH an der Wand hast aus dem dann die Zähler versorgt werden bist du ein Niederspannungs Kunde. :thankyou:

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,


    das ist leider so korrekt (wenn auch nciht richtig)


    §18 der StomNEV regelt die Vergütung der Netznutzung
    und diese bedsagt, dass Dir als Einspeiser die Netzentgelte der vorgelagerten Umspann- ODER Netzebene zustehen
    Je nachdem, was billiger ist, wählt der Netzbetreiber das für ihn günstigere aus ;)


    Schöner Mist
    und der ganze Kram der vNNE ist mehr als ungerecht und ärgelrich
    ...im Rahmen aktueller Regelungen aber nicht zu ändern

  • Moin,
    wenn ich in die Niederspannungsebene einspeise, und der Strom verbleibt in dieser Ebene, spart sich der Netzbetreiber die Bereitstellung dieser Energiemenge auf den vorgelagerten Ebenen, also Mittel- und falls vorhanden, Hochspannungsebene, damit werden kosten auf diesen Ebenen vermieden (z.B. Verluste). Da ich nicht kontinuierlich einspeise, werden allerdings keine Leistungs-bereitstellungskosten gespart (Kupferquerschnitt muss dafür ausgelegt sein, dass bei Stilland meiner Anlage der Strom vom Netz kommt. Vermutlich sind deshalb die Netznutzungspauschalen so niedrig.
    Grüße
    Wolfgang

  • Hallo miteinander,



    hatte jetzt einfach mal bei meinem EVU nachgefragt, warum in meinem Einspeisevertrag in Bezuug auf die Erstattung der vNNE die Mittelspannungsebene als Abrechnungsgröße ausschlaggebend ist.



    Sie argumentieren wie folgt. Ich speise in die Niederspannungsebene ein. Gemäß § 18 StromNEV ist für dezentrale Einspeiser ohne Lastgangmessung die vorgelagerte Netzebene zu erstatten.



    Das heißt, die der Niederspannungsebene (in die ich einspeise) vorgelagerte Netzebene ist die Mittelspannungsebene. Daher bekomme ich die Vergütung für die Mittelspannungsebene.



    Ich bin aber der Meinung, hier ist die meinem BHKW vorgelagerte Ebene gemeint, in diesem Fall also die Niederspannungsebene.



    Hat jemand eine Ahnung, ob man zu diesem Thema eine erschöpfende und für meine EVU verbindliche Antwort von der Bundesnetzagentur oder einer anderen kompetenten Stelle bekommen kann?



    Hoffe auch gute Nachrichten. |:-(

  • Zitat

    §18StromNEV
    (1) Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen. Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung


    Zitat


    Ich bin aber der Meinung, hier ist die meinem BHKW vorgelagerte Ebene gemeint, in diesem Fall also die Niederspannungsebene.


    hehe
    hinteressante Argumentation, aber ich fürchte es wird nicht klappen (auch wenn wir alle uns das wünschen würden)

  • hehe
    hinteressante Argumentation, aber ich fürchte es wird nicht klappen (auch wenn wir alle uns das wünschen würden)

    Ich hatte das ursprünglich auch so interpretiert wie Herzogsweg16, aber ich befürchte, daß wir durch die Einspeisung in die Niederspannungsebene genau diese ja benutzen. Der hier eingespeiste Strom fließt durch die Leitungen des Energieversorgers ja irgendwo in der Nachbarschaft wieder in ein anderes Haus. Die Nierspannungsinstallationen werden also benutzt und demzufolge werden hier keine Kosten eingespart, sondern erst in den der Niederspannungsebene vorgelagerten Umspann- und Netzebenen.


    Wo allerdings wirklich Netznutzung - auch in der Niederspannungsebene - vermieden wird, ist ja der Bereich des produzierten und selbst genutzten Stroms! Hier müsste für den selbstgenutzten Strom doch dann definitiv die Niederspannungsebene die vorgelagerte Netzebene sein, in der entsprechende Netznutzungskosten vermieden und entsprechend vergütet werden müssten... _:_


    Leider scheinen in dem Text in §18StromNEV die vNNE aber wirklich beschränkt zu sein auf den eingespeisten Strom. :(


    André

  • Zitat

    Hier müsste für den selbstgenutzten Strom doch dann definitiv die Niederspannungsebene die vorgelagerte Netzebene sein, in der entsprechende Netznutzungskosten vermieden und entsprechend vergütet werden müssten... _:_


    Jepp,
    genau mein Reden...auch selbverbrauchter Strom gehört vNNE
    und dann auch im Niederspannungsbereich.

  • na ja
    für den selbstgenutzten Strom zahlst du ja sowieso nichts ans e-Werk. Warum sollten sie dir da noch was zahlen. Bekomme ja auch keine Rückerstattung für vermiedene Gasleitungsnutzung wenn ich mit Öl heize.

  • naaa ja,
    der Vergleich haut nicht ganz hin.


    Ich zahle als Stromkunde _Netznutzungsentgelte, was in vielen Fällen nach eine Lastprofil (und nciht nach einer Lastgangmessung) erfolgt. Durch den Betrieb des BHKW wird die Lastgangkurve deutlich geändert...dem wird aber nirgends Rechnung getragen. Drum, hat ja der Gesetzgeber eine Vergütung der "nichtnutzung" vorgesehen...im Gegensatz zum Gasnetz

  • Ich sitz grad bei der Abrechnung und hab nachgefragt wie hoch die VNNE denn 2009 bei der NMR denn sei. Es sind nur noch 0,21 ct in 2009, die gezahlt werden im Vergleich 2008 waren es noch 0,85ct... :rtfm:
    2010 gibts dann doch noch 0,20 ct...

  • Hallo,
    von Spannungsebene kann ich da nix finden. :@@-(
    Auf dem Berechnungsnachweis steht unter:


    Ermittlung des Rechnungsbetrags für SLP_Kleine Anlage bis 50kw SLP (KWK09)
    Bezeichnung.
    verm.Netznutz. AP im Abrechnungszeitraum


    Mehr kann ich nicht sagen


    Frank

    Nur das was man sieht kann man auch Optimieren ;)