Software für Hausverwaltung?

  • Hallo Forengemeinde,


    ich bin derzeit auf einer Suche nach einer Software für die Hausverwaltung. (Nebenkosten, Heizung, etc.)
    Die gibt es ja eigentlich wie Sand am Meer. Doch jetzt hätte ich gern auch noch die Verwaltung bzw. Stromabrechnung für die Mieter mit drinnen.
    Gibt es da etwas, dass die Möglichkeiten des BHKW berücksichtigt?


    Viele Grüße
    Holger

  • Hallo Holger,


    auch wenn es vielleicht altbacken klingt: Excel - es kann Dir alles berechnen und ist ungemein komfortabel, wenn Du Dir eine Tabelle mit Eingabemaske, Ausgabebereich und Kontrollbereich erstmal eingerichtet hast. Zudem machst Du Dich nicht von einem Hersteller mit proprietärem Dateiformat und womöglich noch Zwangsabo wie bei Wiso/Buhl abhängig. Zudem hast Du absolute Gestaltungsfreiheit und kannst die Berechnung einfach selbst prüfen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo Holger,
    trotz der Kritik ist meines Erachtens die Software von WISO Hausverwalter immer noch diejenige (abgesehen vom Profibereich) im "Amateur-Umfeld", die am Besten konfigurierbar ist und eine vernünftige, d.h. rechtssichere und lesbare/nachvollziehbare Abrechnung erstellt.


    Ich habe im Laufe der letzten 20 Jahre auch diverse andere Produkte (auch namhafter Hersteller) versucht und bin immer wieder bei WISO gelandet, trotz einiger Schwächen z.B. im Bereich der Offenen Posten. |__|:-)
    Und für die jährliche Gebühr gehe ich im Gegenzug dem Support :@@-( gehörig auf die Nerven, wenn ich einen Fehler finde.
    MfG
    Heidjer

  • Das Problem hier ist, dass wenn ein Mieter auszieht oder sich irgendwelche Sachen ändern, jedesmal die Vorlage entsprechend angepasst werden muss.


    Und WISO Hausverwalter enthält auch die Stromabrechnung an die Mieter für die vom Dachs erzeugte Energie?

  • Hallo Holger,
    Du kannst in der Software beliebige Nebenkosten und -schlüssel anlegen (auch einschl. zugehöriger Zähler) und der jeweiligen Mieteinheit zuordnen. Bei gewerblichen Mieteinheiten kannst Du zusätzlich die MwSt. ausweisen lassen.
    Ich habe dies beispielsweise genutzt für:
    1. verschiedene Kostenarten beim Müll: Grundgebühr Restmüll (nach Anzahl Mietparteien), Volumengebühr Restmüll (nach Behältergrösse), das gleiche auch beim Biomüll,
    2. Oberflächenentwässerung (nach m² Mietfläche), wobei Mietfläche die Summe aus Wohnfläche und Gewerbemietfläche ist,
    3. diverse Kostenpositionen unseres Schornis (die sind da besonders kreativ |__|:-) ),
    4. Allgemeinstrom (Grundgebühr nach Anzahl Mietparteien, Verbrauch nach m² Mietfläche.
    Bei Mieterwechsel erfolgt die Abrechnung taggenau.
    MfG
    Heidjer

  • Habe mir das ganze mal runtergeladen um mal rein zu schauen.
    Also müsste ich dann den Strom als Nebenkostenpunkt dazu setzen? Geht das vom rechtlichen aus so?


    Zur Zeit gibt es dafür eine separate Stromrechnung an die Mieter.


    Gruß
    Holger

  • ...
    Also müsste ich dann den Strom als Nebenkostenpunkt dazu setzen? Geht das vom rechtlichen aus so?


    ...


    Hallo Holger,
    aus technischer Sicht ist der Stromverkauf ein Nebenkostenpunkt.
    Ob das rechtlich auch so gesehen wird, kann im Zweifelsfall nur ein Rechtsanwalt/Richter beurteilen.
    Als juristischer Laie würde ich den Stromverkauf

    • bei Mietvertragsabschluss mit in den Mietvertrag aufnehmen als zusätzliches Betriebskostenelement,


    • bei nachträglicher Einführung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter treffen.


    :-(|__| |__|:-)
    MfG
    Heidjer

  • Ähm, ich halte das schön voneinander getrennt.
    Erstens bin ich als Vermieter eine andere rechtsperson als in Funktion Stromlieferant.
    Zweitens sehe ich Vorteile wenn mal ein Zahlungsverzug eintritt, bei der rückanledung beim örtlichen EVU .


    Mein Rechtsverdreher meinte aber bei getrennten Verträgen kann ich den Strom aus den mietrechtlichen Vorgaben raushalten.
    Ob das irgendwann mal wirklich so rechtlich durchgezogen werden kann, muss ich dann im Schadensfall sehen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang


  • > Also müsste ich dann den Strom als Nebenkostenpunkt dazu setzen? Geht das vom rechtlichen aus so?


    Als juristischer Laie würde ich den Stromverkauf

    • bei Mietvertragsabschluss mit in den Mietvertrag aufnehmen als zusätzliches Betriebskostenelement,
    • bei nachträglicher Einführung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter treffen.


    Es gibt durchaus Konstellationen, wo der Mietvertrag "extra"-warm abgeschlossen wird, d.h. mit Strom. Ich habe z.B. für mein Zimmer im Studentenwohnheim 345,- Mark pro Monat bezahlt. Da waren die Nebenkosten Heizung, WW, Strom, Müll, Wasser, Putzfrau etc alles mit drin. Das einzige was fehlte war Telefon - da gab es standardmäßig auf dem Gang zum Angerufen und Anrufen innerhalb des Wohnheims. Im Prinzip lassen sich die extra warme Nebenkosten auch variabel gestalten, zwar nicht ganz so variable wie eine direkte Stromlieferung, aber die NK-Strompauschale fürs nächste Jahr/Quartal könnte man ja an den Verbrauchswerten des vorangegangenen orientieren.


    Ansonsten heisst es auch, dass die Stromversorgung keine "gefangenen Kunden" zulässt.Wenn einer nicht Strom vom BHKW möchte, weil er denkt, das sei des Teufels, muss man ihn ziehen lassen. Was bei einem größeren Gebäude mit zig WE gar keine schlechte Idee ist, da dann das residulale Lastprofil der Nicht-BHKW-Kunden ein wenig ausgleichend wirkt und mangels Lastgangmessung aller WE den Eigenanteil ein wenig optimiert. Also: nicht betrübt sein, wenn nicht alle mitmachen, es reicht wenn es die meisten mit an Bord sind.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)