Welcher Antrag zuerst ???

  • Hallo Zusammen,


    nach reichlicher Überlegung und Planung bin ich soweit mir einen DAchs aufs Grundstück zuholen,habe drei Einfamilienwohnhäuser mit insgesamt 470m² Wohnfläche,bisher Scheitholzkessel und Gastherme,Gastank ist vorhanden den ich aber ersetzen werd durch nen größeren.


    Meine Frage:


    Mit welchem Förderantrag muß ich beginnen und was brauch ich alles dazu?? Mein EVU ist die N-ergie,auf deren iherer Homepage habe ich bis jetzt nix gefunden von wegen Förderung eines BHKW .


    Wer weis mit welchem Schritt ich als erstes beginnen muß bzw. hat da mehr Erfahrung ???


    MFG


    Gernot

  • Morgen,


    die Förderung gibts ja eigentlich nicht vom EVU sondern von der BAFA . Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen


    Allerdings musst du deinen Netzbetreiber vorher Fragen ob das Netz für ein BHKW geeignet ist und du überhaupt einspeisen darfst.
    Vorsicht! Netzbetreiber ist nicht immer gleich EVU! Aber das bekommt man recht schnell raus wenn man am Telefon die richtigen Fragen stellt. ;)



    mfg JAU

  • Hi,


    war wohl nichts der Apotheken-Dachs ;)?(


    Also normal gehst du zum Elektriker deines Vertrauens, der füllt dann die entsprechenden Formulare für die N-Ergie (welch ein Sauhaufen) aus. Die machen dann eine Netzberechnung ob du die gewaltige Energiemenge von sagenhaften 5,5kW in das zarte Netz einspeisen kannst (nicht das wegen deinem Dachs die Leitungen in Ullstadt wegbrennen ^^|__| ) .
    Dann wird der Dachs eingebaut (wenn die Leitungen der N-Ergie das hergeben), das Zählerfeld entsprechend der TAB von deinem Elektriker installiert und der Dachs angeschlossen. Dein Elektriker macht dann eine Fertigmeldung an N-Ergie. Weiß nicht wie das mittlerweile bei denen gehandhabt wird, ob die noch zur Inbetriebnahme kommen (bei PV nicht mehr). Bei mir sind die zwei Mann hoch damals aufgeschlagen mit leuchtenden Augen als wie wenn ich ne Spielzeugeisenbahn zum Spielen für die da gehabt hätte. Haben dann alles mögliche gemessen, ob ENS funzt usw., haben sich richtig ausgetobt die Spielkinders :P
    Den Rest an Anträgen Bafa usw. sollte eigentlich dein Dachsdealer für dich erledigen. Hauptzollamt wird bei erster Mineralösteuerrückforderung informiert da brauchts keine Anmeldung mehr soviel ich weiß. War früher auch lustig, sind auch zu zweit gekommen (Betriebsausflug) und haben sich die ortsfeste Verbindung (Blechstreifen am Boden wo die Füsschen des Dachs drin stehen) genaustens angesehen, nicht das der Dachs davon rennt :-)_:-)


    Das sollte es vom Ablauf her gewesen sein.
    Wo haste denn den Dachs jetzt gekauft?? Machen die das nicht alles für dich mit den Anträgen usw.?


    Gruß
    Tom

  • Guten Tag erst mal,


    ich weiss nicht ob Sie es schon wussten? ))))


    Also Gernot, ganz wichtig, dass vor Vorhabensbeginn der Antrag auf Förderung beim Bafa eingereicht wird. Alle im Zusammenhang mit der Installation deines BHKW erteilten Aufträge ( Elektriker, Heizungsbauer usw. ) dürfen erst nach Zusage der Förderung durch das Bafa erteilt werden.


    Gleiches gilt, wenn in diesem Zusammenhang KfW-Mittel beantragt werden sollen. Also erst mit der Bank der Du vertraust ( Bank des Vertrauens darf man ja nicht einmal mehr denken :vinsent: ) zuerst reden und Kohle beantragen, dann alles weitere. ;-)_)

  • Hallo, es sollte zwar allgemeinbekannt sein - mit der Eingangsbestätigung von der BAFA darf mit dem Vorhaben begonnen werden, nicht erst mit Zuwendungsbescheid !
    pamiru48