Hallo alle zusammen,
Ein BHKW z.b mit 150 KW el Leistung soll als KWK Anlage angemeldet werden, also rein wärmegeführte Anlage.
Es ist auch ein Wärmemengenzähler verbaut. Dieser könnte doch falls es die zustimmung von dem EVU gibt demontiert werden, oder? Weil dann doch die Vergütung angepasst wird, also 1:1 abgerechnet wird.
Noch eine Frage wen ich z.b ein BHKW habe mit 150 kw el Leistung es aber nur z.b 130 KW wärme macht. Kann man es trotzdem als KWK Anlage anmelden?
Gruß
Frost