KWK Anlage und Wärmemengenzähler

  • Hallo alle zusammen,



    Ein BHKW z.b mit 150 KW el Leistung soll als KWK Anlage angemeldet werden, also rein wärmegeführte Anlage.


    Es ist auch ein Wärmemengenzähler verbaut. Dieser könnte doch falls es die zustimmung von dem EVU gibt demontiert werden, oder? Weil dann doch die Vergütung angepasst wird, also 1:1 abgerechnet wird.



    Noch eine Frage wen ich z.b ein BHKW habe mit 150 kw el Leistung es aber nur z.b 130 KW wärme macht. Kann man es trotzdem als KWK Anlage anmelden?



    Gruß


    Frost

  • alikante



    ich glaube das ist nicht ganz richtig. ich rede z.b von einer 100% kwk anlage.das heißt die planzenöl behälter werden von einer externen heizung beheizt. es gibt keine notkühler oder solches. ebenso sind abgas wärmetauscher installiert die die abwärme nutzen.ebenso wird die anlage temperatur überwacht gefahren und stellt sich bei, wen keine wärme abgenommen wird aus. es ist also keine prozess wärme vorhanden. also brauche ich demnach doch keinen wärmemengenzähler,oder?



    bei bhkws die prozesswärme brauchen,wollen, um z.b die pflanzenöl tanks damit zu beheizen oder noch notkühler haben ist es erforderlich 1 mal im monat dem evu ein beleg über die wirklich genutzte wärme zu übermitteln, mittels ablesung vom wärmemengenzähler.



    eventuell hab ich ja was falsch verstanden.



    gruß


    Frost

  • Moment mal !!!


    Du schreibst Pflanzenöl ???


    Also geht es um eine EEG Anlage ( nicht KWKG ) ??


    Dann ist es noch einfacher!! Ohne Wärmemengenzähler keine KWK Vergütung, habe gerade gestern meine Abrechnungsdokumente für 2009 bekommen.
    Dort muß ich ankreuzen das die verbauten Messeinrichtungen für Wärme und Strom den Eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.


    mfg