Wie teilt ihr den KWK-Strom dem Netzbetreiber mit?

  • Hallo zusammen!


    So, jetzt hab ich es auch geregelt. 8o Eigentlich ganz einfach und letztendlich auch logisch |:-(


    Beim Netzbetreiber muß der Zähler registriert sein, damit die den Zählerstand auch einer Anlage zuordnen können ^^|__| (Wenn der Netzbetreiber den Zähler nicht montiert hat, wissen die ja auch nix davon)


    Bei RWE ist das auch ganz einfach, - wenn man weiß wie ;-_


    Auf der Seite hier RWE Verteilnetz (bei mir ist das Verteilnetz Rhein-Ruhr zuständig) das Formular Zählerdatenblatt hier herunterladen, ausfüllen und absenden.


    Dem Formular habe ich dann noch den Zählerstand vom KWK-Zähler, Stand 31.12., beigefügt.


    Schaun mer mal wie es weiter geht :thumbup:


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo,
    ich habe mir eine Exel-Tabelle angelegt, in die ich für jedes Quartal die gelieferten Strommengen dreimal (Vergütung lt. EEX, Bonus, VNNE) eintrage. Außerdem in diesem Jahr erstmals den Bonus für die Differenz aus dem gesamten erzeugten Strom abzüglich des zuvor bereits berechneten, nämlich den selbst verbrauchten Strom dazu addieren. Das wars auch schon. Das Problem ist alljährlich die veränderten VNNE . In den Vorjahren hat mir das EVU bereits zweimal meine Rechnung mit der Bitte um Änderung zurück geschickt. Aber aufgrund der Exel-Tabelle ist eine Änderung relativ schnell zu bewerkstelligen. Mein zuständiges EVU überweist eigentlich immer recht zügig. Allen viel Glück!


    freshpaint

  • Hallo, ergänzend zu meinigen vorigen Beitrag stelle ich gerade fest, dass das EVU meine Rechnung schon ausgeglichen hat. Am vergangenen Sonntag hatte ich sie dort in den Briefkasten geworfen. Übrigens hat man mir auch den Bonus für den selbst verbrauchten Strom für das gesamte Jahr '09 bezahlt, obwohl der Zähler vom EVU erst im April abgenommen worden ist. Er war zwar bereits installiert, aber es ging darum, dass er sich nicht zentral im Zählerschrank befindet, sondern direkt beim Dachs. Alles in allem kann ich mich über das für mich zuständige EVU nicht beklagen. Muß mich oftmals über andere Beiträge und entsprechende Erfahrungen wundern.

  • Übrigens hat man mir auch den Bonus für den selbst verbrauchten Strom für das gesamte Jahr '09 bezahlt, obwohl der Zähler vom EVU erst im April abgenommen worden ist. Er war zwar bereits installiert, aber es ging darum, dass er sich nicht zentral im Zählerschrank befindet, sondern direkt beim Dachs.


    Das hatte etwas mit den geklärten Regelungen zu den Technischen Anschlussbedingungen 2007 zu tun. Das KWK-G und auch das EEG (Photovoltaik) kennen eine Förderung auf den Eigenverbrauch, dazu muss die gesamte erzeugte Strommenge erfasst werden. Das wurde erst Anfang 2009 relevant. Die einfache Anbringung des Zählers an der Maschine bzw. PV-Wechselrichter musste erst noch als zulässig definiert werden. Das hat ein paar Monate gutes Zureden aus der PV- und BHKW-Branche gedauert.


    Zitat

    Alles in allem kann ich mich über das für mich zuständige EVU nicht beklagen. Muß mich oftmals über andere Beiträge und entsprechende Erfahrungen wundern.


    In den Regel arbeiten auch bei den EVU Menschen wie Du und ich mit gesundem Menschenverstand. Negative Fälle kochen aber schneller hoch und verursachen mehr Aufhebens als die 99%, die glatt über die Bühne gehen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Was ist eigentlich aus der Stromsteuererstattung geworden? Gemeint ist der zunächst sebst erzeugte und ins Netz gelieferte Strom, der später wieder zum Eigenverbrauch aus dem Netz entnommen wurde. Hat schon mal jemand diese Erstattung bekommen? Wenn ja, wo müßte man sie beantragen?
    Vielen Dank
    freshpaint

  • Was ist eigentlich aus der Stromsteuererstattung geworden? Gemeint ist der zunächst sebst erzeugte und ins Netz gelieferte Strom, der später wieder zum Eigenverbrauch aus dem Netz entnommen wurde. Hat schon mal jemand diese Erstattung bekommen? Wenn ja, wo müßte man sie beantragen?
    Vielen Dank
    freshpaint


    hallo,
    das passt hier nicht zum topic,
    aber dennoch eine kurze Einschätzung meinerseits
    - ich kenn niemanden, der es geschafft hat
    - eine Erstattung bzw.Verrechnung nach dem System ist -leider- nach bisherigen gesetzlichen Regelungen so nicht möglich
    - war gerade beim b.kwk und habe diese nochmals explizit auf die Thematik aufmerksam gemacht.
    Ein begünstigung kleiner KWK-Anlagen ist zwar vom Gesetzgeber so vorgesehen, aber sie greift nicht (da man nicht als kleiner dierekt vermarkten kann...dürfen schon, aber kaum umsetzbar
    Ich habe sie gebeten mal zu prüfen, inwieweit sie als Verband da mal versuchen könnten politsch eine andere Regelung zu finden
    ...kurzfristig wird da sicherlich nichts draus


    ...leider

  • Servus!



    Wie ist eigentlich die Stromeinspeisung bzw. Strommessung bei „nicht Holzgas BHKW“ geregelt?


    Bei uns werden für eine Holzgasanlage mit 15 KWH Leistung folgende Auflagen durch den den Stromversorger: (kleines Stadtwerk) gemacht:


    Einbau eines Modem zur online Zählerauslesung
    Telefonanschluß in den Zählerschrank einbauen
    Monatliche Zählermiete …
    (physikalische Überschusseinspeisung)




    Kann man den nicht auch einfach eine Rechnung an den Stromversorger senden und die Zählerstände selbst ablesen?



    Beim 2. BHKW Standort (EVU = EON) interessiert das keinen! Dort hab ich nur einen Zähler mit 2 Laufwerken für Bezug und Lieferung. (Physikalische Volleinspeisung)



    Wie ist die Rechtslage, muss den ein Einspeisevertrag unterschrieben werden?



    Gruß holzgaser

    Holzgassteuer ist zu teuer......das Finanzamt nur Atomkraft schaft!
    Holzvergaser - BHKW 20 kW el. und PV 19,6kW


    www.holzgasjournal.de
    Soehlmetall GmbH
    Dieselstraße 7
    84419 Obertaufkirchen


  • Wie ist die Rechtslage, muss den ein Einspeisevertrag unterschrieben werden?


    Nein, weder bei einer Einspeisung nach EEG noch KWKG muss ein Einspeisevertrag unterschrieben werden. Sofern keine Nachteile für den Anlagenbetreiber vereinbart werden, kann es sich dennoch lohnen, wenn z.B. die Abrechnungsmodalitäten (Monatsweise / Quartalsweise / Jahresweise) geregelt werden. Als weiteres notwendiges Kriterium sollte eine kurzfristige Kündigungsfrist drinstehen, dass wenn sich negative Konsequenzen ergeben, man diesen Einspeisevertrag schnellstens kündigen kann.


    Die Photon überprüft z.B. regelmäßige Solareinspeiseverträge - einige habe Pferdefüsse, aber manche sind auch vollkommen ok und zum Vorteil beider Vertragsparteien, weil Dinge geregelt werden, die nicht im EEG stehen..


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Die E.ON Netz hat meine Stromstand Bezug seit April 2010 nicht an der Vertrieb weiter geleitet. Letzte Abschlagzahlung wurde von mir März 2010 geleistet. Ein paar mal angemahnt keine Reaktion nur irgendwelche nichts wissende Damen an der Hotline.
    Ausserdem warte ich seit Januar 2011 auf meine Abrechnung für die Einspeisung. Ich habe jetzt per Einschreiben mit Rückschein der E.ON eine Frist von 10 Tagen gesetzt für beide Abrechnungen Bezug und Einspeisung. Ansonnsten Mahnverfahren mit vollem Programm :vinsent:
    Das Chaos fing an, nachdem Kombizähler nicht mehr per Funk ausgelesen wird. (Zurück ins 13te Jahrhundert) Jetzt muss ich den Stromstand Einspeisung alle 3 Monate aufschreiben und im Januar kommt noch wer raus und liest die Daten per Stick aus.
    In dieser Bude weis die Rechte nicht was die Linke tut. :negativ:
    Vor allen Dingen ich kann noch nicht mal den EVU wechseln da ich keine Abrechnung von 2010 habe.

  • In dieser Bude weis die Rechte nicht was die Linke tut.





    Da bist in Deiner Situation wirklich nicht zu beneiden.


    Wichtig ist momentan dass wenigstens Du nachvollziebare Zählerstände hast.


    Deine Strombezugskosten und Deine Einspeisevergütung ist ja dann relativ einfach in Euros darzustellen. In einem Rechtsstreit müssen die Dir erst des Gegenteil nachweisen |__|:-) . Wie is des überhaupt mit dem Treibstoff für´s Haustier? Kriegst von dene vielleicht auch noch des Gas?



    Also ich würd so schnell wie möglich kündigen. Im worstcase hast ja noch den Grundversorger, der muß immer!
    Wegen der Abrechnung muß doch in dene ihre AGB´s auch was drinstehen! Jedenfalls brauchst da an pfiffigen Rechtsanwalt dann kannst wenigstens den entstandenen Schaden (mit Zinsen) ersetzt bekommen.



    Mein Mitgefühl hast :-):-) weil des wird trotzdem net einfach.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Mein Dachs wird mit Heizöl betrieben. Gott sei Dank habe ich seit der letzten Abrechnung 03.2009 bis heute nur 3657 kw/h verbraucht.
    Die Daten von Zähler müssen beim EVU ja vorhanden sein , notfalls kann seit der letzten Abrechnung nachvollziehen.
    Jedenfalls bin ich mit E.ON Avacon durch.

  • Hi,


    rechnet Ihr pro Quartal ab, oder übermittel nur den Zählerstand(stände) oder beides nur Anfang Januar (natürlich mit Quartalszahlen, da EEX veränderlich)?


    THX

  • Ich schreib denen Quartalsrechnung und die zahlen auch immer prompt. Warum soll ich denen monatelang umsonst Geld leihen, würden die auch nicht machen. :popcorn:

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  • Nachdem wir (Energieversorgen und ich) es in keinem Monat geschafft haben auf Anhieb eine Rechnung/Abrechnung richtig zu stellen wird ab Mai 2013 mit Abschlägen bezahlt, die Zählerstände quartalsweise ermittelt und hoffentlich am Ende des Jahres eine brauchbare Abrechnung erstellt.

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    Wer anderen eine Bratwurst brät, braucht ein Bratwurstbratgerät!
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