Umfrage: Wer liest bei Euch die Zähler ab ?

  • Wer ist Euer Messstellenbetreiber ? 11

    1. [BHKW-Betreiber] unabhängiger Messstellenbetrieber (2) 18%
    2. [Endunkde] unabhängiger Messstellenbetrieber (0) 0%
    3. [BHKW-Betreiber] Netzbetreiber (wie "früher") (7) 64%
    4. [Endkunde] Netzbetreiber (wie "früher") (5) 45%

    Hallo miteinander,


    als Eigenerzeuger hatte man ja schon früher die Möglichkeit
    und seit neuestem steht es ja auch Endkunden offen, die Zähleinrichtung anders betreiben zu lassen


    Drum mal hier meine Frage,
    wer liest bei Euch den Zähler ab...also wer verantowrtet den Messstellenbetrieb?


    edit: hab mal noch nach Endkunden und BHKW-Betreibern es aufgeschlüsselt

  • Hallo,


    vielleicht sollte man das etwas anders aufdröseln, da ich z.B. meine Eigenen Zähler für "Erzeugung" und "Einspeisung" habe, die ich auch selbst ablese und auch selbst die Rechnung stelle, allerdings erst seit Mitte des Jahres, der VNB macht deshalb immer noch Stress. Der Bezugszähler wird vom VNB abgelesen, meist allerdings auch von mir selbst und mittels vom VNB zugeschickter Ablesekarte an diesen übermittelt.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo Dachstreiber,


    habe die Anzahl der Antwortmöglichkeiten auf 2 erhöht
    ...damit kannst Du dann ruhig für Bezug (Also Endkunde) als auch für BHKW-Betrieb getrennte Antwortmöglichkeiten abgeben ;)


    Zur Selbstablesung
    - als Kunde...ja, dass ist ja Gang und Gebe, dass auch der Versorger gerne billig die Ablesung gestaltet
    ...für die Abrechnung und den Messstellenbetrieb ist er dennoch verantwortlich
    Er spart sich halt die Kosten jemanden vorbei zu schicken.
    - als BHKW-Betreiber
    hier bin ich m ir nicht sicher, wie es genau ausschaut. Klar, kann man selber setzen und natürlich kann man auch selber ablesen, etc. macht alles Sinn und ist logisch...man kann auch sicherlich nachweisen (Installations-konformität durch fachbetrieb oder was weiss ich) das alles in Ordnung ist....dennoch, würde diese Messstellen von einem (nämlich Dich) betrieben, der nicht die "befähigung nach Energiewirtwchaftsgesetz" hat.
    Das sich hier in der Sache gar nichts ändert (auch ein anderer/offizieller Messstellenbetreiebr würde vermutlich nie Dein Haus betreten (siehe wie bei "Endkunde) und Du zu 90% alles selbst machst, spielt in der Argumentation vermutlich keine Rolle


    aber ihr könnt ja gerne hier mal Eure Erfahrungsberichte so einstellen
    Hier gibts dioh bestimmt ganz unterschiedliche
    - Leute, denen der Versorger weiter heftige Rechnungen ausstellt
    - oder auch Versorger die durch Eigeninstallation und Eigenableseung durhc betreiber denen weitestgehend preislich entgegenkommen
    - oder???


    Nur ein Verdacht von mir
    und ich würd hierüber gern mehr erfahren

  • Moin Firestarter,


    Kannst du deine Umfrage etwas erweitern? Oder habe ich das einfach nicht verstanden.


    Ich nehme mal meinen Fall als Beispiel.


    Die Produktionszähler sind beblaubigt und mein Eigentum und werden von mir abgelesen, dann bin ich doch auch von diesen Zählern der Messstellenbetreiber?


    Der Einspeisezähler ist vom EVU eingebaut worden, den Einbau und den Zähler habe ich bezahlt, ablesen und die Rechnungsstellung mach ich selber, dann bin ich doch auch in diesem fall der Messstellenbetreiber.


    Der vorteil liegt dabei das ich dafür keine Zählergebühren oder Abrechnungskosten extra zahlen muss.


    Mal wieder zuspät die Anderen waren schneller.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • @GB1530


    das ist schön,
    wie es bei Dir so läuft


    ...dennoch bin ich der Meinung,
    dass Du nicht der Messstellebetreiber auf dem Papier bist.
    Klar...im Grunde ist das alles was Du da machst die Aufgabe eine Messstellenbetreibers,
    aber einer müsste den Kopf für hinhalten und der bist Du m.E. nicht


    Ich behaupte,
    der Messstellenbetrieb -auf dem Papier- erfolgt noch immer von Deinem Versorger,
    aber er hat in Deinem Fall die Aufstellung/Ablesung/Abrechnung an Dich outgesorct und ist Dir soweit entgegengekommen, dass er Dir die Gebühren erlässt.


    aber ruhig her mit weiteren Meinungen

  • aber er hat in Deinem Fall die Aufstellung/Ablesung/Abrechnung an Dich outgesorct und ist Dir soweit entgegengekommen, dass er Dir die Gebühren erlässt.

    Ja weil er einfach seine Ruhe vor Klausi haben will :walklike: :walklike: )))) ))))

  • Hallo!


    Messtellenbetreiber hin, Messtellenbetreiber her, es gibt IMHO ein Gesetz, das ich als Lieferant auch "Zählen" darf, hat mit dem KWK-G nichts zu tun, ist irgendwo im BGB, den Paragraphen hatte ich schon mal, finds aber nimmer. Auserdem bin ich immer noch der Meinung das ich auch laut KWK-G die eingespeiste und erzeugte Strommenge erfassen und in Rechnung stellen darf, ohne das ich gleich zum Messtellenbetreiber mutiere.


    Nunja, bei mir hat jedenfalls der VNB seinen Zweirichtungszähler nach Einbau meines eigenen Einspeisezählers ausgebaut, so das in meinem Fall der VNB die eingespeiste Strommenge gar nicht mehr mit seinem eigenen Zähler erfassen kann. Wie schon weiter oben geschrieben klappt diesbezüglich die Abrechnung noch nicht, mal sehen wie es weitergeht.


    Viele Grüße
    Joachim