Stromverkauf an Mieter

  • Es gibt kein rechtliches Problem mehr, wenn aus einem 25 kw BHKW einer Eigentümergemeinschaft Strom an Mieter verkauft wird. Es bedarf nur der formlosen schriftlichen Mitteilung an die Bundesnetzagentur in Bonn, die diese Mitteilung unbürokratisch bestätigt . Damit ist der Meldegesetzgebung genüge getan. Die Kriterien, die für EVUs gelten werden nicht angewendet ! Ich habe das so gemacht und die schriftliche Eingangs-Bestätigung der Bna vorliegen. Mißverständnis ausgeschlossen.



    Kann mir jemand ein Stromliefervertragsmuster Eigentümer/Mieter zur Verfügung stellen oder sagen, wo sowas käuflich zu erwerben ist? Vielen Dank.



    :) :) Stonehead

  • Hallo,
    zunächst mal herlich willkommen hier im Forum!

    Kann mir jemand ein Stromliefervertragsmuster Eigentümer/Mieter zur Verfügung stellen oder sagen, wo sowas käuflich zu erwerben ist?


    Ich habe sowas mal auf der HP des "Bundes der Energieverbraucher" gesehen, aber ich finde diesen Mustervertrag nicht mehr!
    Das dürfte eigentlich ein recht interessanter Beitrag sein, hier wird auf Meyer Consulting verwiesen....
    ...die haben schon einige Projekte auf die Beine gestellt!


    Gruß Dachsgärtner


    Ps. bitte keine Doppelposting´s, wir sehen es auch so! ;)

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Wir in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft haben eine 25 Jahre alte Gaszentralheizung,
    (20 Wohneinheiten - jährlicher Gasverbrauch rund 200.000 kWh) und würden gerne ein BHKW
    einbauen lassen, der erzeugte Strom soll verkauft werden.


    Grundsätzlich dürfte es sehr schwierig sein, in einer Eigentümergemeinschaft so etwas durchzuziehen, rein rechtlicher Natur.


    Meine Frage:
    Gibt es bereits Eigentümergemeinschaften mit einem BHKW?
    Würde mich gerne bei denen schlau machen, wie dies rechtlich abgehandelt wurde.


    Wer hat hiermit Erfahrung?
    Wer kennt eine solche Eigentümergemeinschaft?


    Warte gespannt auch hoffentlich viele Hinweise.


    MfG


    verwalter.V

  • Hallo Verwalter


    und Herzlich Willkommen im Forum


    Zitat

    Grundsätzlich dürfte es sehr schwierig sein, in einer Eigentümergemeinschaft so etwas durchzuziehen, rein rechtlicher Natur.


    naja, was ist schon einfach
    ...rechtlich seh ich hier weniger Hemmnisse...auf alle Fälle sollte das lösbar sein
    etwas schwieriger -wenn auch dennoch machbar- ist es, wenn es an den Verkauf an die Mieter geht


    Wenn die Eigentümer selber wohnen und beziehen,
    stell ich mir das sogar einfacher vor, da ihr ja schon eine Gesellschaft des Betriebs habt.


    Viel schwieriger ist es,
    jeden einzelnen solch einer Eigentümergeminshcaft zu überzeugen...obwohl, reicht da nicht auch die Mehrheit?


    oder seid ihr schon einen Schritt weiter?

    Zitat

    Wir in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft haben eine 25 Jahre alte Gaszentralheizung,
    (20 Wohneinheiten - jährlicher Gasverbrauch rund 200.000 kWh) und würden gerne ein BHKW
    einbauen lassen, der erzeugte Strom soll verkauft werden.


    klingt so,
    als ob ihr -also die Gemeinschaft- schon sowas in Erwägung gezogen habt...also den BHKW-Einsatz


    Es ist zwar in der Anschaffung die teurere Lösung,
    aber bei 200.000kwh bisherigen Gasverbrauch bestimmt ein, die sich rechnet

  • Ich meine das wir hier schon sowas hatten, allerdings eher die Nachfrage welche Mehrheit nötig war um einen Beschluss zu fassen.
    Da im Nachhinein ein Eigentümer Klage erhoben hatte, da er der Meinung war das Einstimmigkeit für den Einbau eines BHKWs nötig gewesen sei.
    Dem war aber meines Wissens nicht.
    Siehe hier auch beim Bundesverband.


    Die Abrechnung erfolgt dann wie bisher nach Verbrauchsschlüssel.
    Der Verkauf an Eigentümer ist eh kein Problem da diese gleichzeitig Mitbetreiber sind.
    Beim Mieter scheiden sich hier zwar immer wieder die Geister, aber solange der Mieter nicht mault ist nach meienr meinung alles in Ordnung.
    Für die bis ins kleinste rechtlich abzuklopfende Liefermöglichkeit steht Hr. Meyer vom Energieconsulting mit geprüften Lösungen bereit,
    natürlich muss er für seine Dienstleistung entsprechend bezahlt werden!


    Bei euren Verbräcuchen ist ein BHKW schon ein Muss!
    Ist das Warmwasser bei den Gasverbrauch schon dabei oder wird mit Strom Warmwasser erzeugt?
    Das sind aber nachrangige Inforationen.


    Erstmal ist wichtig wie steht die Eigentümergemeinschaft dem Projekt BHKW gegenüber?
    Kann man die entsprechende Mehrheit erlangen?
    Wer will sich in die Materie einarbeiten, Angebote inholen und entsprechend die Vorstellung bei der Versammlung machen?

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Stonehead,


    habe ja im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des BHKW schon viele Meldungen erteilt.


    Was muß ich denn jetzt noch der BNA melden, wenn ich den erzeugten Strom vorrangig an die Mieter verkaufe?

  • Hallo zusammen,


    jetzt wollte ich auch mal meinen Beitrag leisten. Ich bin mit diesem Thema auch noch nicht ganz durch und wenn ich mich an den bisher entstandenen bürokratischen Aufwand erinnere, wäre ich besser bei meiner Brennwerttherme geblieben. ;(


    Unser BHKW läuft seit August und ich habe bis heute keínen Einspeisevertrag von der RWE erhalten und folglich keinen Abnahmevertrag. Die Anträge liegen der RWE alle vor.
    Ich habe bislang 4000 Kwh eingespeist und ca. 2800 abgenommen.
    Da ich ja noch nix außer den Anträgen unterschrieben habe, werde ich wohl den Anbieter wechseln. Keine Ahnung, ob ich dann mein Geld bekomme, aber schauen wir mal.


    Wir haben das BHKW als Eigentümergemeinschaft gekauft. 2 der 3 Eigentümer bewohnen das Objekt selber und die Mieter des 3. Eigentümers beziehen den Strom ebenfalls von uns. Die Eigentümer haben eine GbR gegründet und halten auch die Liefer und Bezugsverträge. (Wenn sie dann mal kommen). Wir haben einen 2 Richtungszähler, einen Zwischenzähler hinter dem BHKW und dann noch eigene Zwischenzähler in der Unterverteilung. Zusätzlich haben wir Wärmemengenzähler an der Fußbodenheizung und Warmwasser. Abrechnungstechnisch sollte es also kein Problem geben.


    Zum Thema Bundesnetzagentur habe ich ein interessantes Urteil gefunden:
    http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9282.pdf


    Spannend wir es jetzt für uns nochmal mit dem Finanzamt, wenn wir die MwSt. geltend machen werden. Mal sehen, wie das unser Finanzamt sieht.


    Unser Dachs läuft seit 3-4 Wochen nahezu durchgehend und das freut uns Wir haben fast keinen Strom zukaufen müssen.
    :lokomotive:


    Rechtlich scheint das soweit okay denke ich. Der Mieter wird auf keinen Fall Stress machen. Wir haben beschlossen uns die "marktüblichen" Strom und Wärmekosten in Rechnung zu stellen, bis das BHKW bezahlt ist. Zu viel Gewinn sollte man aber auch nicht machen, da das ja wieder steuerpflichtig ist. Muss man mal sehen, wie wir so rauslommen.


    Hab ich irgendwas vergessen?


    Gruß
    Rick

  • Verträge?
    Abnahmevertrag ist unabhängig von der Einspeisung, den Bezug kan man da abschließen wo es die besten Konditionen gibt.
    Bei deinem jetzigen Lieferanten hast du durch die Abnahme breits einen Standartvertrag abgeschlossen, den findest du meistens auch entsprechend im Netz.


    Bei der Lieferung, schreibst du deine Rechnung am besten selber mit Zahlungsziel.
    Der Rechnungsempfänger wird der entsprechende Netzbetreiber sein, ist jedenfalls bei mir so, dem stellst du die Einspeisesummen in Rechnung, fertig.


    Ich hänge dir mal mein Formular an, da kannst du dann deine Daten entsprechend eintragen.
    VNE wird bei dir bestimmt anders sein, die findest du auch bei deinem Netzbetreiber.
    Da du schon länger einspeist müsstest du die Spalten kopieren für das vorherige Quartal.

  • Hallo Rick,



    manche EVU lassen die BHKW-ler ja ganz schön hängen.



    Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist folgendes; vor Inbetriebnahme deines BHKW muß das zuständige EVU doch die Anlage abgenommen haben. Damit war denen doch klar, dass Du zukünftig Strom von Deinem BHKW in deren Netz einspeist.



    Ich habe von meinem EVU unmittelbar nach der Abnahme automatisch meinen Einspeisevertrag zugeschickt bekommen.



    Auch die Abrechnung läuft völlig problemlos. Ich melde immer zum 01.01. des Folgejahres die Zählerstände über Einspeisung und Bezug und erhalte dann nach ca. 4 Wochen eine Abrechnung mit entsprechender Gutschrift über den eingespeisten Strom - fertig.



    Du solltest dem EVU also den Zählerstand des eingespeisten Stroms zum 31.12.2009 mitteilen und das EVU auffordern, Dir mitzuteilen, ob Sie von Dir eine Rechnung gestellt haben wollen oder Dir eine Gutschrift auf Grund Deiner Zählerstandsmitteilung erteilen. Dadurch ist das EVU zumindest mal gezwungen, sich mit der Angelegeheit zu beschäftigen.



    Vielleicht geht es so schneller. :-):-)

  • Das Problem ist, dass das nicht der gleiche Anbieter ist.
    Den Einspeisevertrag mache ich mit der RWE direkt und den Strom muss ich über die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch beziehen, die einen Abrechnungsvertrag mit der RWE haben. 2 Baustellen also.
    Die WBM Meerbusch hat sich aber just heute bei mir gemeldet.
    Leider konnte man mir aber nicht mitteilen, ob ich den Strom überhaupt an meine Mieter weiterverkaufen darf. :whistling:
    Dafür bekomme ich noch einen Rückruf.


    Mal sehen.
    Ich schicke der RWE jetzt mal proaktiv eine Rechnung zu.


    Gruß
    Rick

  • Hallo Rick,


    mit den Erstinbetreibnahmen und mit der Anwesendheit des Netzingeneur des EVU ist das so eine Sache, trotz persönlicher Einladung und der schriftlichen Bestätigung glänzde der Ing. vom EVU mit Abwesenheit. Ich habe Ihm dann das Abnahmeprotokoll was ich selber ausgefüllt habe zugeschickt und bin Inbetrieb gegangen.
    Bei den zugeschickten Rechnungen gab es dann auch die Frage ob das alles sein Richtigkeit hat. Ich habe dem EVU dann §5 des KWK Gesetzes zur Verfügung gestellt mit der Fussnote das ich für Rückfragen gerne zur Verfügung stehe.


    Vom dieser Aufforderung zur Naschulung der Sachbearbeiter ist dann auch reger Gebrauch genommen worden :D , aller dings nicht bei mir nach 3 Monaten hat der Schulungsleiter des EVU entdeckt das es ein KWK Gesetz gibt.


    Kopf nicht hängen lassen einfach das benötigte Infomaterial dem EVU zur Verfügung stellen, das hilft _:_

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Rick,



    natürlich kannst Du an die Mieter Deinen Strom verkaufen. Dafür gibts ja seit einem Jahr auch den KWK-Zuschlag sowie VNNE und den Preis der EEX. :rtfm:


    Es stellt sich eher die Frage, ob die Mieter den Strom von Dir beziehen wollen. Geht nur auf freiwilliger Basis.


    Zählermäßig muß das Ganze natürlich auch abgesichert und nachweisbar sein. :walklike: :strafe:

  • Zitat

    Leider konnte man mir aber nicht mitteilen, ob ich den Strom überhaupt an meine Mieter weiterverkaufen darf.


    Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen, lesen und zurücklehnen....

    Zitat

    Ich habe dem EVU dann §5 des KWK Gesetzes zur Verfügung gestellt mit der Fussnote das ich für Rückfragen gerne zur Verfügung stehe.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang