ZitatFörderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW. Die KWK-Anlagen müssen als wärmegeführt ausgelegt sein, d.h. der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage.
Eine Anlage die vom Hersteller aus auf Strombedarf einschalten würde wäre demnach nicht förderfähig.
Ich wage aber zu bezweifeln das da einer vorbeikommt und schaut was du daheim rangebastelt hast.
mfg JAU