• Hallo in die Runde,


    ich habe einen neuen Vertrag mit meinem EVU Abgeschlossen für die Lieferung (unseren Bezug) von elektr. Energie. Das ist schon mal preiswerter als vorher.


    Nun wird mir eine Netznutzung pro kWh von 2,73ct in Rechnung gestellt.


    Daraus ergibt sich für mich ein vNNE von 2,73ct/kWh.


    Ich muss sagen das es mich mich hoch erfreut das unsere EVU es endlich mal schriftlich in der Höhe auch mitteilt. :D


    Ich bin schon gespannt auf die nächste Quartalabrechnung für die eingespeiste Energie das wird schon eine interresante Rechnung für mein EVU . :thumbup:



    Was haltet ihr von 2,73 NNE.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Moin Firestarter,


    Ich komme da folgendermaßen drauf.


    Ich she das NNE in geleicher Höhe an wie das vNNE ich hoffe ich liege da nicht falsch.


    Wenn man sich die Berechnungsformel ansieht rechnen die EVU sie ja wohl gewinnbringend aus.


    In meinen Fall sind das 3 Netzebenen und wenn mir eine Netznutzung mit 2,73ct/kWh berechnet wird , also im Umkehrschluß vermeide ich ja diese Kosten mit meiner Stromproduktion wenn ich den Überschuss ins Netz einspeise, daher bin ich der Meinung das mir für die eingespeiste Menge ein vNNE von 2,73ct/kWh zusteht.


    Hab ihr da noch eine klärende Idee, ich denke bereits über eine Nachforderung gegnüber meinem EVU nach.

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  • Tja,
    das "denkt man sich so"
    wird leider nicht greifen.


    Deine NNE werden ja sicherlich anhand eines standardiesierten Lastprofiles(sowas gibts auch für Gastro) ermittelt,
    oder sogar 1/4stunden genau???


    ...bei den BHKWs gibt es kein standartisierters, also synthetisches Lastprofil
    Das ganze Thema ist irgendwie recht komplex...hab mir das mal von nem Profi erklären lassen und bekomm dass nicht mehr alles zusammen
    ...Resümee war auf alle Fälle so, dass Du durch Deine Einspeisung sicherlich das Netz entlastest, ABER Du könntest ja auch im vollen Netz einspeisen(wo es halt nichts nutzt) oder schlimmer noch, Dein BHKW läuft genau dann nicht, wenn Deine Last (und die allgemeine Netzlast) auch ausgerechnet am Höchsten ist. In diesem Fall nutzt Du denen sowas von überhaupt nichts, dass sie am Leibsten schon für die Frechheit nachzufragen eine Gebühr verlangen würden.
    Schluss-endlich, ist es so, dass diese worst-case-Szenarien mit rangezogen werden und deshalb die VNNE sowas von absolut lächerlich niederig sind.


    Ich weiss nun nicht genau, ob bei Dir ne 1/4tel stündliche Leistungsmessung gemacht wird...in diesem Fall könnte man dann allerdings tatsächlich deutlich höhere VNNE hinbekommen (auch wenn die es bestimmt nicht freiwillig machen...also nachbohren), denn dann kann man ja genau ermitteln, wann Du das Netz effektiv entlastest...oder auch nicht.

  • Hallo Fireszarter,


    die 1/4h Werte werden extra berechnet mit ca. 120 €/kW/a das ist die so genannte Spitzenlastabgabe.


    Ich habe mal die Spitzenlastverläufe vom unseren EVU bekommen, aus dem Versorgungsgebiet, dieses habe ich dann verglichen mit meinem Lastprofil, das sich in den Profilen keine Deckung der Spitzen ergibt ist das schon eine Berechnung die zu hinter Fragen ist.


    Ich habe bei meinem zuständigen Sachbearbeiter schon einmal nach einem Termin gefragt.


    Ich bin mal gespannt was dabei raus kommt.


    Ich werde mir wohl eine Steuerung zu legen müssen um auch elektr. Lastprofil abfahren zu können.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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