industrielle erzeugung/frage zu seminararbeit

  • hallo miteinander,


    da ich ein absoluter neuling hier im forum bin, hoffe ich auf euer verständnis, falls dieser beitrag an der falschen stelle ist und desweiteren ihr mir verzeihen könnt, dass ich auf diesem gebiet ein absoluter neueinsteiger, sprich laie, bin.


    nun zu meiner fragestellung, welche sich für eine seminararbeit im bereich des wirtschaftsrechts ergeben hat.


    also..... :)


    das unternehmen m betreibt auf demselben werksgelände am standort s ein sägewek und eine fabrik zur herstellung von küchenmöbeln, wobei große mengen holzabfälle anfallen. m benötigt für seine produktion neben großen mengen strom (spitzenleistung 25MW) auch erhebliche mengen an wärme. der vorstand des unternehmens denkt über die errichtung eines eigenen kraftwerkes nach, um den energiebedarf zu decken, und beauftragt sie mit der erstellung eines konzeptes. prüfen sie, welche verträge abzuschließen sind und welche genehmigungsrechtlichen rahmenbedingungen beachtet werden müssen. stellen sie auch überlegungen zur getrennten oder gekoppelten strom-/wärmeerzeugung und zum geeigneten brennstoff an. gibt es energierechtliche möglichkeiten zur finanziellen förderung des kraftwerkes? sollte m seinen kompletten energiebedarf aus dem kraftwerk decken, oder sollte es über- oder unterdimensioniert werden - wägen sie die vor- und nachteile gegeneinander ab.


    so das ist die aufgabenstellung..... natürlich habe ih mich schon etwas eingelesen und mich im bekanntekreis erkundigt, wo mir dann auch dieses forum ans herz gelegt worden ist.


    ich hoffe auf eure hilfe und sagen schonmal vielen vielen dank für eure antworten.


    mit besten grüßen


    basti


  • das unternehmen m betreibt auf demselben werksgelände am standort s ein sägewek und eine fabrik zur herstellung von küchenmöbeln, wobei große mengen holzabfälle anfallen. m benötigt für seine produktion neben großen mengen strom (spitzenleistung 25MW) auch erhebliche mengen an wärme.


    Gibt's da noch mehr Zahlen als die Quantifikation "erhebliche" Mengen?
    Die Frage wäre, ob die Holzabfälle reichen, um die Fabrik mit a) Strom b) Wärme komplett zu versorgen.


    Wirtschaftsrechtliche Punkte ergeben sich mit einem Blick ins EEG (Holz ist nachwachsender Rohstoff) und ins KWK-G. Mit den genehmigungsrechtlichen Fragestellungen kenne ich mich nicht so genau aus, aber da sollte man die TA Luft und die BImSchG zu Rate ziehen. Lässt der Flächennutzungsplan ein Kraftwerk zu? Was sagt das Baurecht?


    Die technische und Wirtschaftliche Optimierung hängt von Lastgang des Stromes und der Wärme ab, sowie der Verfügbarkeit des Brennstoffes. Hierbei sei auch noch mal an die Grenze von 20 MW für Biomasse-Heizkraftwerke verwiesen. Auch der CO2-Handel spielt eine Rolle, Anlagen unter 20 MW Feuerungswärmeleistung sind ausgenommen. Das spielt eine Rolle, falls die Holzabfälle nicht reichen, sondern man eine kleine erdgasbasierte GuD-Anlage zusätzlich installieren will.


    Was sind die Holzabfälle wert, d.h. zu welchem Preis könnte man sie verkaufen? Das spielt eine Rolle zur Bewertung der variablen Kosten der Eigenversorgung mit Wärme und ggf. Strom.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • hallo,


    vielen dank für diese super schnelle antwort. das hat mir schon sehr geholfen.


    und leider gibt es keine weitere quantifikation bezgl. der "menge".


    aber ich sehe, hier im forum bin ich richtig aufgehoben :thumbup:


    also nochmal vielen dank und wenn noch fragen auftauchen sollten, wovon ich mal ausgehe ?( , dann werde ich mich wieder an euch wenden.



    bis dann
    basti