Wer konnte bisher sein BHKW nach der Formel: Abschreibungsbetrag=BHKWkosten-NormaleHeizungKosten abschreiben ?

  • Hallo an alle BHKW Betreiber im Forum,


    wie bringe ich es möglichst in der Überschrift auf den Punkt ? Hier etwas besser nochmal: Mein zuständiges Finanzamt hat (nach viel Rechnerei) für die gewerbliche Nutzung meines BHKW einen Prozentsatz von 26% ermittelt. Diese 26% sollen nun auch für die Abschreibung der gesamten Anlage zum Ansatz gebracht werden. Also 26% von 24.000 Euro = 6.240 Euro Abschreibung. Ich habe argumentiert: Eine normale konventionelle Heizung würde mich ca. 6.000 Euro kosten, daher bitte die Mehraufwendungen zu 24.000 also 18.000 Euro abschreiben.


    Gibt es Forummitglieder bei denen nach diesem Mehraufwendungsansatz erfolgreich abgeschrieben wurde ? Da es in Deutschland ja dazu die willkürlichsten Auslegungen zu geben scheint, würde es mir sehr helfen wenn ich sagen könnte: Schauen Sie hier und auch da wurde so mit der Abschreibung umgegangen, warum nicht auch beim hiesigen Finanzamt in Warendorf, NRW. Oder konntet ihr alle nur einen kleinen Prozentsatz abschreiben ??
    (Nebenbei sei erwähnt, dass das Finanzamt nun erst nach 3 Jahren auf diese Idee kommt und rückwirkend alle Steuerbescheide geändert hat, was einer ziemlichen finanziellen Katastrophe nahe kommt. Wenn ich mich hier im Forum so durchlese, bin ich da ja nicht allein, dies tröstet aber nur wenig...)
    Würde mich über schöne Abschreibungsbeispiele aus der Praxis freuen.
    Grüße von
    Stromerle

  • Hallo


    leider kann ich Dir mit solch einem Beispiel nicht dienen,
    möchte aber an dieser Stelle Anmerken, dass es Dir vermutlich nicht viel Nutzen würde.


    Das es bisher sehr uneinheitlich abgelaufen ist, ist ja bekannt.
    Um es mal auf einen Nenner zu Bringen, geistert aktuell eine Vorlage vom BMF bei den Landefinanzbehörden rum. Wird die dort durchgewunken, wird es wohl bald überall gängige Praxis sein und die oftmals "unter Vorbehalt" erteilten Bescheide wieder korrigiert.


    Also ich drück Dir die Daumen, dass es jemanden gibt, der Dir solch einen Fall liefern kann (evt. bei der Bayer-Fraktion???...dort liberaler) und wenn, dass es akzeptiert wird


    ...aber der kleine, bessere Weg ist es wohl sich nochmal mit dem Stuerberater hinzusetzen
    Strom-Erzeugung ist klar, der Anteil kann voll angesetzt werden. Wärmelieferung ist kritischer, geht in den wohnbereich, wirds nicht gehn (weil nicht MwSt-pflichtig) gehts aber z.B. in einen gewerblichen Bereich unter Umständen schon
    Falls es also nicht-wohnwirtschaftliche Wärmeabnehmer gibt, könnt man noch etwas rausholen.



    Ich find das auch sehr unbefriedigend,
    und hab schonmal an einer Stelle nachgehakt...und bin fast am Überlegen ob man nicht per politischen druck (Petition?) dieses Verfahrensweise auf den Prüfstand bringt.
    Wie??? Na die kleinen BHKWs interessiert ja keinen, ich denke da eher an den umgekehrten Fall
    ...Die "echten", großen Kraftwerke erzeugen ja auch Strom und Wärme...nur diese Wärme wird in die Umwelt verklappt, oder man könnte auch sagen "unentgeltlich geliefert". Diese Energielieferung ist auch nicht MwSt-pflichtig, sodass auch die dicken Dinger derfantastischen 4 doch ihre Anlagen auch nur in der Stromkennzahl geltend machen dürften, oder ;)


    Na ihr wisst wohl worauf ich hinaus will
    ...das wär doch mal nen Ding
    Möcht mal wissen, wie da die Resonanz ist, wenn die hier mrd-Projekte nur noch zu 30+x% abschreiben dürften,
    oder welch unerwarteter Geldsegen in die Staatskassen gespült würde, wenn (wie bei den BHKWs manchmal üblich) rückwirkend für paar Jahre die Sache anders bewertet wird :D

  • ...ist größer, als bei uns Privatwurtschtlern! :koenig: Die großen vier gehen dann zu Merkel und Guido, erklären, dass sie ins Ausland abwandern werden, sag das mal als deutscher Michel: bei uns heißt es, "da ist die Tür", bei den Mega vier wird kurzerhand noch ein Catering Service zum besänftigen arangiert und noch ein paar zusätzliche Steuergeschenke (und Subventionen) verteilt...
    Also der Grundgedanke an sich mit der Petition ist richtig, gerade weil Deutschland nicht nut technisch im Umweltbereich Vorreiter sein will; allein schon, damit die Herren Politiker mal sehen, was für Gedankenansätze so vom Volke kommen. Grundsätzlich sollte wirklich mal überlegt werden, inwieweit sich die BHKW Betreiber zu einer nicht mehr verkennbaren Gemeinschaft formieren könnten, um dann auf einer höheren Ebene mal die ganzen hausgemachten Schwierigkeiten, die mit BHKW bestehen, zu verdeutlichen.
    Der Unsinn, "rückwirkend" negative Steuerbescheide auszustellen ist reine Willkür und verwurzelt destruktive Verunsicherung, mit wiederum bekannter Auswirkung auf die Wirtschaft: da bleiben die Gelder lieber auf der Bank liegen, anstatt sinnvoll in dezentrale KWK zu investieren. :negativ:

  • leider bisher keiner mit einem für mich positiven Beispiel.
    Ja, firestarter, das habe ich inzwischen auch auch schon lernen müssen, dass ich keinen Rechtsanspruch
    auf eine gleiche Behandlung habe, bloss weil irgendwo bei einem anderen Finanzamt
    so entschieden wurde. Mir ging es inzwischen darum, dass mein Sachbearbeiter auf dem
    FA vieleicht eher geneigt ist in meinem Sinne zu entscheiden, wenn er
    nicht das Gefühl haben muss hier ein Exempel in Deutschland statuieren zu müssen.
    Bis zum 16.12. muss ich nun meinen Widerspruch gegen die nachträglich geänderten
    Steuerbescheide von 2006,07 und 08 begründen und Beispiele von anderen Entscheiden
    wären schön gewesen.


    Den Gedanken die Sache von der anderen Seite anzupacken hatte ich auch schon und freue
    mich ähnliches zu hören: Eigentlich möchte ich steuerlich doch nur so behandelt werden
    wie andere Stromerzeuger mit dem gleichen Wirkungsgrad von um die 33%. Und wenn ich
    steuerlich nicht so behandelt werde wie diese, dann sollen diese doch so behandelt werden
    wie wir BHKW Betreiber. Da gäbe es wirklich den ganz großen Aufruhr !
    Vielleicht sollten wir alle mal 100€ in einen Topf werfen und eine Klage finanzieren.
    Ich wäre natürlich dabei, noch jemand ?


    Gruß
    Stromerle

  • Hallo Stromerle,


    natürlich hast Du einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Du musst dem Finanzamt nur glaubhaft machen, dass Du die Abwärme nicht nutzt und auch selber keinen Strom entnimmst. Deine Stromerzeuger hat dann den angespochenen Wirkungsgrad wie ein Kraftwerk von 33%. Deine gesamten Ausgaben inclusive Anschaffung stehen dann nur dem Stromverkauf ans EVU gegenüber. Ich denke in diesem Fall dürfte es keine Probleme geben, die gesamten Anschaffungskosten abzuschreiben.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Warum sollte er dann nicht erst recht alles abschreiben dürfen?
    Dein sinnloser Einwurf würde ihn zu einen normalen Stromerzeuger machen, die dementsprechend auch ihre Anlagen als Vollkosten ansetzen dürfen!


    Grade das wir nicht alles wegwerfen, wird vielen vom FA vorgeworfen, solange sie Eigenversorger sind.
    Alleine als Contractor zu handeln schützt vor der Misshandlung durch das FA.
    Dies wurde entsprechend auch hier schon öfters so erörtert.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Moin Moin,


    @ Stromerle auf solche fiktiven Berechnungen lässt sich das FA nicht ein.


    Sei froh das Du die 26% erhalten hast, denn in vielen Fällen verweigert das FA die AfA für ein BHKW im EFH mit der Begründung es würde sich hierbei um einen Teil des Hauses handeln und eben nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut. ( Diese Meinung vertritt das FA besonders dann wenn im Haus kein weiterer Wärmeerzeuger vorhanden ist )


    Möglicherweise ist es sinnvoll die Einnahmen aus Stromvergütung und die Einnahmen aus Wärmeverkauf gegenüberzustellen und damit den privaten/gewerblichen teil zu definieren??? _()_ _()_ _()_


    mfg