Vergütungsberechnung von e•on|Mitte bei Einspeisung nach KWK-Gesetz

  • Hallo,


    mein Vater hat in seinem Mehrfamilienhaus mit 16 kleinen 2-ZKB-Appartements ein grünes Haustier in den Keller bekommen.


    Ich habe mir jetzt mal den Vertrag angeschaut, der ihm von der e•on|Mitte zugesandt wurde und es wäre schön, von Euch dazu mal eine Bewertung zu erhalten:


    Irgendwie ist hier anstelle des üblichen Preises ein irgendwie individuell zurechtgeknoteter Energiepreis aufgeführt, der sich angeblich unter Mitberücksichtigung des Peak-Load-Preises aus den Zahlen des vorangegangenen Jahres berechnen soll. Wie hier allerdings die Aufteilung in Tag- und Nachtzeiten erfolgt, erschließt sich mir nicht. :S


    Ich vermute eine rechnerisch lineare Verteilung der eingespeisten Energie auf alle Jahresstunden und eine dementsprechende Aufteilung auf Tag- und Nachtzeiten!? _()_


    Das wäre ja grundsätzlich erst einmal nicht zu verachten, wenn der Tatsache Rechnung getragen würde, daß nicht nur der Baseload-Preis bezahlt wird. :rolleyes:


    Wenn ich mir aber die angebotenen Preise anschaue, sieht das ganze ja wie eine kompliziert eingepackte Mogelpackung aus: Selbst die Baseload-Mittelwerte lagen 2008 bei ca. 6,57 ct/kWh. Und e•on bietet jetzt zum Tagtarif nur 6,44 ct/kWh an. Selbst das ist ja schon weniger als der Baseload. Und zur Nachtzeit sollen dann nur 3,35 ct/kWh bezahlt werden? ?(


    Selbst wenn der Dachs 24h/d läuft und noch die Nacht dazu und damit bei entsprechendem Tempo über 14.000h/a schaffen würde :pfeifen:, läge der Nachtpreis noch unter dem Baseload... :negativ:


    Und die Differenz zum Baseload steckt sich der Energieversorger als Entgelt für die schön verschörkelt erstellte Verpackung des Vertrages in die eigene Tasche :schimpf:


    Außerdem sind die vNNE mit 0,61ct/kWh ziemlich lächerlich - oder :wacko: ?




    Danke für Eure Einschätzung ;)




    André


    Anbei mal das Dokument mit der Vergütungsberechnung: eon-Mitte Vergütungsberechnung.pdf

  • hmm,


    ich möcht mich mal vooorsichtig äußern,
    aber mit dem ausdrücklichen Hinweis noch andere Meinungen zu hören ;)


    Zitat

    Irgendwie ist hier anstelle des üblichen Preises ein irgendwie individuell zurechtgeknoteter Energiepreis aufgeführt, der sich angeblich unter Mitberücksichtigung des Peak-Load-Preises aus den Zahlen des vorangegangenen Jahres berechnen soll. Wie hier allerdings die Aufteilung in Tag- und Nachtzeiten erfolgt, erschließt sich mir nicht. :S
    Ich vermute eine rechnerisch lineare Verteilung der eingespeisten Energie auf alle Jahresstunden und eine dementsprechende Aufteilung auf Tag- und Nachtzeiten!? _()_


    Das erschliesst sich mir auch nicht ganz....schon nen intelligenten Zähler drin, der HT und NT quasi getrennt erfassen kann? Denn so wie das da steht, müsst der Zähler es ja können. denn es steht da nichts von rechnerisch, sondern klar von "erfasst"


    Zitat

    Wenn ich mir aber die angebotenen Preise anschaue, sieht das ganze ja wie eine kompliziert eingepackte Mogelpackung aus: Selbst die Baseload-Mittelwerte lagen 2008 bei ca. 6,57 ct/kWh. Und e•on bietet jetzt zum Tagtarif nur 6,44 ct/kWh an. Selbst das ist ja schon weniger als der Baseload. Und zur Nachtzeit sollen dann nur 3,35 ct/kWh bezahlt werden? ?(


    Jepp,
    ich dachte ja erst....nun ja, beim aktuelle EEX wärs ja nicht schlecht,
    aber es steht ja ausdrücklich, dass dies die "in 2008 hätts so ausgesehn" Werte sind. Und da, wär man ohne solche einen Vertrag wohl besser bei weggekommen.
    Dennoch, finde ich das Konstrukt interessant....könnt ja mal mit den Zahlen spielen, denn gerade wenn man mehr als 2.500VBh's einspeist..steigt das auf einmal...aber selbst bei 100% Einspeisung erscheint mir's nach alter Abrechnung besser


    vor allem,
    die Anpassung in §5...."jährlich anhand der Preise des Vorjahres"
    erscheint -insbesonder aktuell- sehr gefährlich. 2009 war der EEX im Keller,
    was, wenn man hier nun so einen Vertrag hat....zum 01.01. (könnt ja sein) passen die die Preise an, liegen wieder unter dem durchschnittllichen base-EEX...und zahlen das dann für 2010(?)...das wär doch sehr ärgerlich, wenn bei anziehendem EEX man plötzlich nur noch 2cent irgendwas bekäme.


    Zitat

    Außerdem sind die vNNE mit 0,61ct/kWh ziemlich lächerlich - oder :wacko: ?


    tja...zu gering wie immer,
    aber da ranzukommen ist recht schwer.




    Bitte um andere Meinunge,
    das war so mein erster Eindruck

  • Das erschliesst sich mir auch nicht ganz....schon nen intelligenten Zähler drin, der HT und NT quasi getrennt erfassen kann? Denn so wie das da steht, müsst der Zähler es ja können. denn es steht da nichts von rechnerisch, sondern klar von "erfasst"


    Soweit ich weiß, ist da kein Zähler, der HT und NT getrennt erfassen kann. Wo steht denn eigentlich klar "erfasst"? Habe ich das überlesen?
    ?( :@@-( ?(


    Dennoch, finde ich das Konstrukt interessant....könnt ja mal mit den Zahlen spielen, denn gerade wenn man mehr als 2.500VBh's einspeist..steigt das auf einmal...aber selbst bei 100% Einspeisung erscheint mir's nach alter Abrechnung besser


    Der Faktor ist schon so klug ausgewählt, daß es hier ist wie im Casino. Die Bank gewinnt immer... :huh:


    Oben hatte ich spaßeshalber doch schon mit 14.000h/a gerechnet, obwohl das Jahr doch nur 8760 Stunden hat ;). Und selbst dann hilft der Anstieg nicht weiter, da der Preis immer noch unterhalb des Baseloads bleibt.


    Wo hier die Berücksichtigung des Peakloads als Basis für den Energiepreis stecken soll, bleibt mir nach wie vor verborgen. X(


    André


  • Danke für Eure Einschätzung ;)


    Im KWK-Gesetz ist festgehalten wie der Zuschlag aussieht, und dass der Betreiber einer Anlage gegenüber dem Netzbetreiber ein Anschluss- und Abnahmerecht hat. Die Vergütung (Wert des Stromes) ist aushandelbar, bei kleinen KWK-Anlagen unter 2 MW wird aber als Fall-Back-Lösung - sofern man sich nicht auf eine Alternative einigen kann - der Baseload-Preis des vergangenen Quartals festgeschrieben. D.h. wenn Dir diese Lösung nicht gefällt, dann kannst Du den üblichen Preis = Baseload EEX verlangen.


    Nun zu den Details. Das Angebot, über einen zeitabhängigen Zähler (2 Tarif-Zähler mit HT/NT sind ja schon im Umlauf, ggf. wird das auch durch zukünftige Smart Meter abgebildet) mehrere Einspeisetarife anzubieten, finde ich per se sehr gut. Somit wird dem Betreiber ein Anreiz gegeben, eher zu Hochpreis und Hochlastzeiten einzuspeisen. Der ein oder andere Mini-BHKW-Betreiber wird ggf. seine Anlagensteuerung anpassen. (BTW: Wichtiger ist aber noch das Anpassen der Betriebslaufzeiten an den eigenen Verbrauch). Das ist schon mal die richtige Richtung.


    Die Ausgestaltung des Tarifs ist mir allerdings noch nicht ganz klar. Auch ein EVU hat nichts zu verschenken, deswegen wären hier illusorisch hohe Tariferwartungen unangebracht. Base ist der Durchschnitt über 24 Stunden, Peak ist der Durchschnitt der 12 Tagesstunden von 8h-20h, Off-Peak sind die 12 Nachstunden von 20h - 8h. Der Durchschnitt von Off-Peak und Peak ist dann wieder Base. Beispiel: Base: 6ct/kWh, Peak: 8ct/kWh -> Off-Peak: 4ct/kWh


    Üblicherweise läuft ein BHKW auch im wärmegeführten Betrieb eher tagsüber als nachts, dh. im Prinzip ist KWK-Strom eher Mittellaststrom (nach EEX-Sprechweise Peak) als Grundlast (dauerhaftes Band) bzw. Schwachlast (nur nachts). Wenn man davon ausgeht, dass der Peakpreis relativ einfach zu erzielen ist, dann würde ich bei einer genauen Erfassung über einen Zweitarif-Zähler erwarten, dass in den Tagesstunden ein Preis gewährt wird, der zumindest irgendwo zwischen Base und Peak Load liegt. Anhand des mitgeschickten Preisblattes kann ich das aber nicht sehen. Hier wird zwar ein innovativer Tarifgewählt, aber die dargestellten Daten zur Tarifhöhe machen es schwer zu glauben, dass man damit besser fährt als mit der einfachen Baseload-Vergütung.


    Ich hätte erwartet, dass die Vergütung für HT-Strom etwa hälftig zwischen Base und Peak liegt und dafür die NT-Vergütung dementsprechend unter Base aber über Off-Peak einsortiert ist. Für einen BHKW-Betreiber sollte es keine große Kunst werden, sofern er keine Grundlastanlage mit 8000h betreibt, sondern im Bereich 4000-6000h liegt, den überwiegenden Teil der Stromeinspeisung am Tag zu erzielen und damit besser darsteht, als bisher - auch wenn sich die Vergütungshöhe für Nachtstrom dann reduziert. Noch einmal das CAVEAT: Der Unterschied zwischen Peak und Off-Peak sind in der Regel 2-4 ct/kWh, der Unterschied zwischen Einspeisung und Selbstverbrauch sind rund 10ct -> zuerst auf die Optimierung des Eigenverbrauches achten.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zitat von »firestarter«
    Das erschliesst sich mir auch nicht ganz....schon nen intelligenten Zähler drin, der HT und NT quasi getrennt erfassen kann? Denn so wie das da steht, müsst der Zähler es ja können. denn es steht da nichts von rechnerisch, sondern klar von "erfasst"




    Soweit ich weiß, ist da kein Zähler, der HT und NT getrennt erfassen kann. Wo steht denn eigentlich klar "erfasst"? Habe ich das überlesen?
    ?( :@@-( ?(


    okay okay
    ..ich muss mir den Anführungszeichen ein wenig vorsichtiger sein,
    dei Passage die ich meinte war "abhängig von den Schaltzeiten" in §2.1
    Für mich die einzig logische schlussfolgerung, dass diese erfasst werden müssen (bzw. halt HT/NT Zähler)

  • Mal ganz unabhängig vom Vertrag gesehen, den ich auch nicht unterschreiben würde.


    Bei 16 Mietern und einem kleinen Dachs, was soll da noch groß eingespeist werden?
    Nachts ist da sicher eine Überkapazität vorhanden, aber tagsüber bei der heutigen Elektronik?
    Wichtiger ist da auf jeden Fall das der Erzeugungszähler vorhanden ist,
    und die Gesamtleistung des Hauses überwacht wird um den Eigenverbrauch zu optimieren.


    Dann sollten selbst schlechte Verträge wenig negative Folgen haben.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • dei Passage die ich meinte war "abhängig von den Schaltzeiten" in §2.1
    Für mich die einzig logische schlussfolgerung, dass diese erfasst werden müssen

    Die andere logische Schlussfolgerung wäre, daß die Zeiten unter Punkt 4 (Schaltzeiten) einfach definiert werden und so zur Abrechnungsgrundlage werden.


    André

  • Hallo,


    in diesem EON-Vertrag vermisse ich auch noch den eindeutigen Hinweis auf die 5,11 Cent KWK-Zuschlag auf den im Objekt genutzten Strom!


    Unter Punkt 2.3 im Vertrag ist nur die Rede vom KWK-Zuschlag auf den eingespeistenStrom.


    OK, die Vergütung ist ja selbstverständlich lt. Gesetz, aber bei dem Verein weiß man ja nie!!!!


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Bei der Abrechnung für das vergangene Jahr fällt mir auf, dass die vNNE von zuvor 0,009 auf jetzt 0,0026 €/kwh gesenkt worden sind. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank und alles Gute für 2011.
    freshpaint

  • @ freshpaint,


    die Höhe der zu erstattenden vNNE kann man in der Regel in den Preisblättern des Netzbetreibers vor Ort ersehen. Die immer die nächst höhere Ebene vergütet wird, in welche man mit seinem BHKW einspeist, ist das in der Regel die Umspannebene NS/MS.


    Bei mir ist für diese Ebene in 2010 die Vergütung von 0,78 Cent/ kwh auf wahnsinnige 0,84 Cent/ kwh gestiegen. :D Wenn das so weiter geht. knacke ich in rund drei Jahren die 1 Cent Grenze. :crygirl: Was mache ich dann bloß mit meinem Reichtum? :-)@@(-:

  • Die Schleswig-Holstein Netz AG (ex EON Hanse) hat von 2,09 Cent in 2010 leicht auf 2,03 Cent in 2011 gesenkt. ||_

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.