Schaltungsplan für Mieterstromverkauf

  • Hallo "Strömer" !


    Ich bin in der Endphase der Entscheidungsvorbereitung für einen ecopower 4.7 G in meinem MFH mit 13 WE (KG-EG-1.-2.-3.OG-DG).
    Da ich von "der schwarzen Kunst Elektrik" Null Ahnung habe :@@-( , suche ich Unterstützung bezüglich Schaltplan für die Strecken


    BHKW -EIn-/Rückspeisung Netz - zu den 13 WE mit vorzugsweise BHKW-Bezug ohne Anbieterwechsel-Ausschluß


    Meine Hausanlage wurde 1988 kpl. erneuert, jedoch s.Z. unter der Prämisse, alle WE-Stromzähler im Treppenflur zu installieren. Jetzt befinden sich diese jeweils auf halber Treppe - d.h. kein zentraler Zählerplatz... Eine handschriftliche Skizze ist alles, was mir damals der Elektriker hinterließ, wo wenigstens die WE-Aufteilung auf drei Stränge ersichtlich ist. :schimpf:


    Die Elt-Fa., mit der ich nun zwecks Beteiligung an der BHKW-Installation gesprochen habe, fragt nun nach entsprechenden Unterlagen, um mir ggfls. ein Angebot unterbreiten zu können. Lt. deren Aussage solle die aktuelle Gesetzgebung zu den Strommeßeinrichtungen die Aufhebung meines Bestandsschutzes nicht mehr zwingend erfordern ??? @:pille


    Ich hab schon mal versucht, das Forum durchzustöbern - bin jedoch noch nicht auf etwas passendes gestoßen. Kann mir hier jemand relativ kurzfristig helfen ??? :santa:


    Danke im Voraus !!! :-@
    pamiru48

  • Sorry, Bernd ?(
    bin halt zum Suchen nicht geeignet... - zum Forum 2007 war ich noch nicht hier dabei.


    Danke aber für die Ifo, hilft mir erst mal ein Stück weiter. Ist das noch die aktuelle Gesetzeslage und mir erscheint (im Vortrag) das Schema im Pkt. 6.1 "Messdaten/gefangene Mieter" für meine Fragestellung nicht ganz ausreichend:
    - Der Mieter x ist vor dem BHKW "eingeklemmt" - d.h. jeder Mieter der wechseln will, müßte umgeklemmt werden ?
    - Der Strombezugszähler berücksichtigt auch die BHKW-Einspeisung bei Überschuß ?
    - Die Mieterunterzähler (nach BHKW) geben keine Aussage, welcher wieviel bei ungenügender BHKW-Bereitstellung aus dem Netz bezogen hat !?!


    Oder unterliege ich hier grundlegenden Denkfehlern ??? |:-(

  • Es gibt zwar im neuen KWK-Gesetz die Möglichkeit, der bilanziellen Durchleitung, also könnte man theoretisch für das ganze Haus einen Bezugszähler setzen und danach als "Zwischenzähler" alle Zähler der Mieteinheiten, auch diejenigen, die nicht vom Vermieter beliefert werden. Diese werden dann vom Gesamtbezug wieder abgezogen. Leider machen da die EVUs noch nicht ganz mit, da im Gesetz nicht geklärt wurde, wer das abrechnen soll und die EVUs machen das nicht, der Vermieter darf es nicht. Bleibt nur, einen unabhängigen Messstellenbetreiber zu suchen, der das dann macht, dann sollte es gehen.


    Wenn das nicht möglich ist, weil es in dem Stadtwerkegebiet keinen unabhängigen Messstellenbetreiber gibt, bleibt nur die Möglichkeit, die Mieter jeweils nach Zugehörigkeit zum jeweiligen Netz (extern oder intern) umzuklemmen bei "Netzwechsel".
    Die Variante mit der GBR ist jedoch in keinem Fall mehr erforderlich, da diese deshalb gemacht wurde, da der Verkauf von Strom an die Mieter im alten KWK-Gesetz noch nicht explizit erlaubt war und sich die EVUs hier gesträubt haben.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallöchen,


    so sieht es bei mir aus.


    Vielleicht hilft das ja


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    Grüße mpoehl


    P.S. Die Rechten Verteiler mit Inhalt sind meine eigenen und geht das EVU nichts mehr an. Überschussstrom wird eingespeist, bei Unterversorgung wird zugekauft.
    Möchte der Mieter Evu-Strom statt meinen, wird die Zuleitung zur Whg-verteilung aus meiner Verteilung abgeklemmt und wieder auf den Verteiler des EVU gelegt. Ganz einfach

  • genau so ist das möglich.



    Grüße


    Bruno

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