Förderung virtueller Kraftwerke ?

  • Hallo miteinander,


    im neuen Koaltitionsvertrag,
    stehen ja auch einige Dinge, die sich die Umweltpolitiker der regierungspartner ausgedahct haben.


    Nun ja,
    da vieles vage in dem Teil ist und es jetzt schon wieder Gezänk zwischen den Partner gibt, wie was interpretiert werden darf


    ...eine Sache,
    ist mir hier mal gleich ins Auge gestochen

    Zitat

    Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen,die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der
    Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten, bessere Rahmenbedingungen für eine ökologisch verträglichere Wasserkraftnutzung sowie für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei-
    Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor.


    Das Thema virtuelle Kraftwerke
    ist sicherlich sehr interesssant für BHKWs, denn gerade in solchen könnten sie ihre Stärken ausspielen.
    Gibt wohl nur wenige Systeme, die an der Dauerverfügbarkeit und Bereitstellungsgeschwindigkeit mit BHKWs mithalten können.
    Wenn hier Regelungen gefunden werden, dass BHKWs in diesem Mix eine extra-Vergütung bekommen,
    ist sicherlich manch Betreiber auch geneigt zu Teilen auf seine Anlagenhoheit zu verzichten.


    Nun ja,
    ehrlich gesagt seh ich hier viele Risiken, wie es poltisch umgesetzt wird und glaub eher nicht, dass auch die klein-Anlagen hier ihr schnippchen schlagen


    ...aber der Ansatz - allein schon die Erwähnung- find ich dennoch schön

  • Das Thema virtuelle Kraftwerke
    ist sicherlich sehr interesssant für BHKWs, denn gerade in solchen könnten sie ihre Stärken ausspielen.
    Gibt wohl nur wenige Systeme, die an der Dauerverfügbarkeit und Bereitstellungsgeschwindigkeit mit BHKWs mithalten können.


    Das Thema der funktionalen Stromspeicherung in den Wärmespeichern von KWK-Anlagen könnte bereits jetzt von §64(1)6 EEG abgedeckt werden.


    Briefe (keine Emails) schreiben ans BMU!


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • Bei der Passage aus dem Koalitionsvertrag geht es ausschließlich um EEG-Anlagen und NICHT um mit Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl betriebene BHKW-Anlagen.


    Genau das ist meine Befürchtung, dass die KWK hier vergessen wird. Es geht ja nicht um die hocheffiziente Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen (weils halt technisch am einfachsten und kostengünstigten ist, ein Gas-BHKW zu betreiben statt eines mit PÖl), sondern um die Möglichkeit, indirekt über den (ggf. erweiterten) Wärmespeicher Strom zu speichern. Die Stromerzeugung ist ja mehr oder weniger fix über die Größe der Wärmesenke, der Wärmespeicher erlaubt aber, den Zeitpunkt der Stromerzeugung mehr oder weniger frei (im Sommer und der Übergangszeit) zu wählen. Wärmespeicher sind übrigends viel viel billiger als reine Stromspeicher wie Druckluftspeicher oder große Batteriesysteme und haben auch eine schnellere Bauzeit als Pumpspeicher.


    Sprich: Ein BHKW läuft zwei Stunden
    a) von 4-6 Uhr oder
    b) von 12-14 Uhr
    Vergleicht man dies aus Sicht des Netzes so ist die Verschiebung der Laufzeit um 8 Stunden nach hinten ein Einspeichervorgang von 4-6 (das Netz liefert mehr Strom als mit BHKW-Betrieb) und ein Ausspeichervorgang von 12-14 (das Netz muss weniger Energie liefern dank des BHKW-Betriebs). Hier geht es also nicht um die Stromerzeugung durch ggf. fossile KWK-Anlagen, sondern um die Speicherdienstleistung. Der Wärmespeicher in Kombination mit einer KWK-Anlage dient als funktionaler Stromspeicher, und das zu einem Bruchteil der investiven Ausgaben, sofern man reine Speicherkraftwerke zubauen wollte.


    Diese energiewirtschaftliche Tatsache sollte auf jeden Fall im Rahmen einer evidenzbasierten Politikberatung der koalierten Kräften im Bundestag nahegebracht werden, damit diese Option nicht in der Ausgestaltung der Verordnung zur "verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien insbesondere finanzielle Anreize einschließlich deren Anspruchsvoraussetzungen, Ausgestaltung und Abrechnungsmodalitäten [..] sowie für die verbesserte Netz- und Marktintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien" vergessen wird.


    Aus der Finanzplanung ist mir bekannt, dass man die Aktivseite (Anlagenvermögen) und die Passivseite (Fremdkapital) unabhängig voneinander optimiert. Die Stromspeicherung - sofern man diese fördern möchte - sollte unabhängig vom Zweck gefördert werden, dh. es sollte egal sein, ob Erneuerbare Energien, Netzrestriktionen, Verbraucherschwankungen oder Marktpreisdifferenzen der Auslöser für einen Stromspeicherungsbedarf sind.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)