Finanzamt macht UST-Sonderprüfung

  • Hallo maxmox,


    dem ersten Absatz Deines Beitrags stimme ich bis auf einen kleinen aber entscheidenden Punkt zu: Beim Strom wird dieser ja auch nur zum Teil verkauft, daher ist auch nur der Anteil des Verkauften Stromes zu berücksichtigen, was die Prozentzahl weiter schmälert. Wird er zu gering ist es insgesamt essig mit der USt.


    Beim Mehrfamilienhaus wird es schwieriger, wenn es rein Wohnwirtschaftlich vermietet ist, ist diese Vermietung zunächst mal USt-frei. Ausweg wäre evtl. dass Eigentümer und Betreiber des BHKWs zwei Personen sind und der Betreiber Wärme und Stromlieferverträge für den Hauseigentümer und/oder die Mieter anbietet, und diese dann mit UST in Rechnung stellt. Mit der Einkommensteuer hat die USt in diesem Zusammenhang m. E. kaum einen Bezug.


    Noch mal interessanter wird es, wenn im vermieteten Gebäude Wohnungen UST-frei und z. B. ein Laden mit USt vermietet wird.


    Bei allen Varianten muss man dann noch unterscheiden, welche USt-Beträge aufzuteilen sind und welche evtl. nicht.


    Es ist kaum ein Fall gleich wie der andere und das macht eine Pauschalaussage auch so schwierig. Deshalb mein Rat: Steuerberater nicht vergessen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Ich habe letztens auch Post vom Finanzamt bekommen.
    Hier mal ein Auszug aus dem Schreiben:


    bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes ist zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Unternemereigenschaft begründen.
    Unternehmer ist, wer selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erziehlung von Einnahmen ausübt. Sofern Sie nur gelegentlich Strom in das allgemeine Stromnetz abgeben, sind Sie nicht als Unternehmer tätig. Ich bitte daher darzulegen, ob Sie regelmässig und nicht nur gelegentlich den erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen.
    Soweit durch den Betrieb Ihres Blockheizkraftwerkes regelmäßig ein Stromüberschuss entsteht ist für die Prüfung der Unternehmereigenschaft entscheidend auf die Intensität der Tätigkeit abzustellen.
    Die Einnahmen aus dem Betrieb des Blockheizkraftwerkes betrugen 2005 0€ und für 2006 wurden bis heute lediglich 607 € angemeldet. Danach ist Ihre wirtschaftliche Tätigkeit von so geringer Intensität, dass Sie mit der ausgeübten Tätigkeit keine Unternehmereigenschaft begründen.


    Ich gebe Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Andernfalls beabsichtige ich den bereits gewährten Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage zu versagen.



    Es wäre echt übel wenn ich die Vorsteuer nun wieder zurückzahlen müsste, ist ja nicht gerade wenig. Wieviel muss man denn im Jahr als Umsatz angeben um als Unternehmer dazustehen?


    Gruss, Udo.

  • Hallo MaUdo, oh Steuer - ein immerwährendes Problem! : :)


    die Erklärung und Gespräche hatten wir schon, lies einfach die alten Beiträge - nein lieber doch nicht. ;)


    Es gibt natürlich keinen festen Wert, sondern die Unternehmer Eigenschaft wird in der Regel auf einen Zeitraum von 20 Jahren gerechnet und bewertet. :rolleyes:


    allgemeine Information zu dem Thema folgt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • [ Sofern Sie nur gelegentlich Strom in das allgemeine Stromnetz abgeben, sind Sie nicht als Unternehmer tätig. Ich bitte daher darzulegen, ob Sie regelmässig und nicht nur gelegentlich den erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen.

    Hättest den guten mal fragen sollen wo bei ihm Regelmäßig anfängt und Gelegentlich aufhört.
    Wenn er jedes mal Heiligabend mit seiner Frau schläft mag es für ihn durchaus regelmäßig sein aber sicherlich auch aus der sichtweise der Frau nicht mehr wie gelegentlich,oder umgekehrt.Frei nach dem Motto :ja ist den schoo wieder Weihnachten 8o.


    Nein im Ernst diese Diskussionen wg nichtbeabsichtigen Gewinn und Liebhaberei haben alle die die sich schon ein paar Jahre mit PV beschäftigen miterleben dürfen ?(.Mittlerweile hat sich aber auch auf den Finanzämtern(dort hinter den hohen Staubbergen)durchaus rumgesprochen das sich eben doch ein Gewinn erzielen läßt und nicht alle Bürger so benebelt wie unsere Politiker sind und nur Geld vernichten wollen.
    Also nicht abwimmeln lassen und weiter auf die Gewinnabsicht pochen.
    Sonnigen Gruß aus dem Westerwald(auch ein)Udo ;)

  • Hallo, liebe Dachsbetreiber,


    vielen Dank für die Übersicht. Diese ist sehr informativ.


    Hat jemand schon mal eine (Excel-)Tabelle entworfen, um seinen Totalgewinn in 20 Jahren überschlägig auszurechnen?


    Würde mich freuen, wenn mir einer seine (Excel-)Tabelle zusenden könnte (als Muster): [email='exceltabelledachs@mamaso.de']Mailadresse[/email]


    Vielen Dank! Und zu Gegendiensten gern bereit ...


    Herzlichst


    Olaf:-)

  • Hallo MaUdo,


    als Unternehmer musst Du schon Einnahmen erziehlen. Da Du für die Umsatzsteuer optiert hast, müssen diese Einnahmen natürlich auch Umsatzsteuer enthalten. Diese geht dann nach Verrechnung mit gezahlter Vorsteuer ans Finanzamt. Falls Du alles was Dachs an Strom und Wärme abgiebt selbst verbrauchst und Du auf diese private Entnahme keine Umsatzsteuer zahlst, holt das Finanzamt die Vorsteuer zurück.
    Falls Du an ein EVU Strom lieferst, müsstest Du darauf Umsatzsteuer eingenommen haben. Hast Du diese abgeführt? In diesem Fall wäre einTeil der Vorsteuer zu retten.



    Viele Grüße

  • Hallo Steuermann,


    er hat aber das "Liebhaberei Problem".


    Wenn ein Unternehmer zu viel "Eigenentnahme" hat und nur wenige Gewinn, ist die ganze Sache Liebhaberei und Steuerlich nicht anerkannt.


    Vergleich:
    Ein Wurstverkäufer kauft im Grosshandel jede Menge Wurst, verkauft aber fast nix, sondern frisst sie selbst. :rolleyes:


    Ja, wird dick und rund,hat wenig Einnahmen, aber viel Ausgaben. Wenn er die Wurstrechnungen einreicht und die Vorsteuer zieht, sagt ihm das Finanzamt zu recht: Alles Liebhaberei, sehen sie auf Ihren Bauch. :D


    Gefährlich wird es natürlich, wenn Einkünfte unterschlagen werden, z.B. die Ökosteuerrückzahlung ist auch eine Einnahme.

  • Hallo Dachsgemeinde


    Vorgestern war nun ein Herr vom Finanzamt bei mir. Der Besuch lief in entspannter Atmosphäre und war am Ende mehr eine Beratung vor Ort als eine Kontrolle. Der Mann hat sich mit mir große Mühe gegeben alles zu erklären, hatte ich so nicht erwartet.


    Als erstes wollte er den Dachs sehen und erklärt haben. Besonders interessierten ihn Einspeise-, Bezugs-, sowie die Produktionszähler des Dachses.


    Anschließend behandelten wir die Frage der Liebhaberei. Hier konnte ich ihm mit einer von mir vorbereiteten Aufstellung darlegen, daß ich mit dem erwarteten Einnahmen aus Stromverkauf, Mineralölsteuererstattung, Einsparung an Stromsteuer für den Betzug tatsächlich Geld "verdiene". Er erkläte mir, daß dazu auch noch der Eigenverbrauch von Strom und Wärme zähle.


    Danach haben wir die Einkommenssteuererklärung behandelt. Einnahmen-Ausgaben Überschußrechnung jährlich, war kein Problem, doch die AFA des Dachses. Hier könnte das Finanzamt der Meinung sein, der Dachs habe eine bestehende Heizung ersetzt, also Renovierung, wäre jetzt Gebäudebestandteil und auch wie ein Gebäude über 50 Jahre, oder so, abzusetzen, mit 1,5 oder 2% linear. Ist nicht in meinem Interesse, das erlebe ich wohl nicht mehr.
    Oder er ist eine Betriebsvorrichtung, und über 10 Jahre abzusetzen. Das war mir recht.
    Dann gabs noch das eigenständige Wirtschaftsgut, wobei man, wie ich verstanden habe, den Dachs im Jahr der Anschaffung komplett absetzen kann, man sehr viel von seiner Einkommenssteuer wieder bekäme und schon im zweiten Jahr in den schwarzen Zahlen ist.


    Dies ist nun wichtig beim Thema der Umsatzsteuer und ob ich auf die Kleinunternehmeregel verzichte oder nicht. Wenn ich dies tue, muß ich jeden Monat pünktlich meine Vorsteuererklärung machen, bekomme für Ausgaben die MWST zurück und muß sie für Einnahmen abführen. Dadurch würde ich auf einen Schlag die MWST für den Dachs, ca. 3500€ zurückbekommen. Klingt gut, aber das Geld muß ich auch als Einnahme verbuchen, was sich wieder bei der Einkommenssteuer auswirkt und wofür auch wieder UST abzuführen ist. Außerden werde ich vom Finanzamt bezüglich der Berechtigung zum Vorsteuerabzug genau beobachtet. Hier gibt es wohl eine Umsatzgrenze von 3000€, die ich erreichen muß. Auch muß ich innerhalb von 20 Jahren wenigstens 1€ Plus gemacht haben. Wenn das Finanzamt merkt, daß ich immer nur UST zurück erhalte, und nicht abzusehen ist, daß es mal besser wird, kann es mir die Berechtigung zum UST-Vorabzug auch rückwirkend widerrufen, die UST bei mir mit 0,5% Zinsen pro Monat einfordern und mir damit richtig die Hose runterziehen. Wenn es hier zu Problemen kommen sollte, heißt das Bescheide, Einsprüche, Steuerberater, Finanzgericht usw. Dieses Damoklesschwert will ich nicht über mir.


    Mein Fazit: Ich werde Kleinunternehmer, mache einmal im Jahr meine EKST-Erklärung, AFA über 10 Jahre, Überschußrechnung jährlich, lasse diese komplizierte Geschichte mit der Vorsteuer sein und lebe und schlafe ruhiger. Ob ich mich dabei finanziell besser oder schlechter stelle, ist für mich nun zweitrangig.


    Diese Posting gibt nur meine perönliche Meinung wieder. Ob es inhaltlich der Wahrheit entspricht, kann ich nicht garantieren. Jeder kann hieraus seine Schlüsse ziehen, es aber nicht als Beratung, sondern als Erfahrungsbericht ansehen.


    Viele Grüße
    skipper

  • Hallo skipper,


    wenn Du die Information des KWK-Infozentrum.Info gelesen hast, wusstes Du das "fast" alles.


    Auch das in Deinem Sinne ermittelt werden muss hatte ich Dir berichtet.


    Falsch ist die Sache mit der Abschreibung, es handelt sich bei Deinem Dachs natürlich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das gemäß AfA Liste 10 Jahre lang abgeschrieben werden kann und muss.


    Das Du die Vorsteuerrückzahlung als Einnahme verbuchen musst ist zwar richtig, nicht jedoch das Du darauf Umsatzsteuer abführen musst.


    Auch eine Umsatzgrenze von 3.000 € ist mir unbekannt, hier würde ich darauf bestehen, die Quelle benannt zu erhalten.


    Ich rechne meine Anlage natürlich mit Umsatzsteuer ab, da die Wärme für mich dadurch natürlich viel günstiger wird. :D

  • Hallo skipper,


    Du hast Dich richtig entschieden. Ich habe auch schon so einiges überlegt und bin zum Ergebnis gekommen, man soll das Privileg des Kleinunternehmers inbezug auf Umsatzsteuerbefreiung nutzen. Ich kann mir nicht vorstellen wie ich mit Umsatzsteuer besser fahren soll bei Wärmeverkauf an meine Mieter.


    Wenn ich zur Umsatzsteuer veranlagt würde, kann ich zwar von Gas, Wartung und Anschaffung die Vorsteuer abziehen. Im Gegenzug müsste ich aber auf die verkaufte Wärme Umsatzsteuer verlangen und abführen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten.
    Entweder ich müsste aus den bestehenden Einnahmen die Umsatzsteuer abführen, dann hätte ich zwar 16 % billiger eingekauft muss aber gleichzeitig 16% billiger verkaufen. An meinem Gewinn ändert sich also nichts.
    Oder ich erhöhe den Wärmepreis um 16 %, dass wäre schon für mich besser, nur in diesem Fall muss ich mit dem Auszug meiner Mieter rechnen. Also lasse ich es doch so wie es.


    Die Umsatzsteuer ist doch nur für den Staat gut. Für den Unternehmer bedeutet sie rechte Tasche rein, linke Tasche raus.



    bis bald und bleibt steuerfrei.

  • So, ich bzw mein Steuerberater habe nun einen Prüfbericht vom Finanzamt bekommen.


    Für den Technikraum des Dachses bekomme ich keinen Vorsteuerabzug. Da ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen weil mir die Berechnung etwas komisch erscheint.


    Für die Unternehmerische Nutzung wurden die Erzeugten Leistungen kWh Thermisch und kWh Elektrisch abzüglich 25%Stromeigenverbrauch gegeneinander aufgerechnet


    Zitat

    Die unternehmerische Nutzung des BHKW liegt nach obiger Berechnung bei rd. 25% und überschreitet damit die 10%-Grenze. Als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes würde das BHKW im Gebäude untergehen und ein VoST-Anspruch wäre nicht möglich. Daher wird hier von einer Betriebsvorrichtung ausgegangen.



    Folge: Das BHKW wird zu mehr als 10% ür das Unternehmen genutzt. Eine VoST kann in voller Höhe gewährt werden, da auch die private Verwendung gem § 3Abs.9a UStG einer unternehmerischen Nutzung gleichsteht. Die private Verwendung ist allerdings steuerlich zu berücksichtigen.


    Leider gibt es noch einen anderen Aspekt.


    Zitat

    Unternehmer ist, wer selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist. Dabei ist im Einzelfall das Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich.
    Bei einem Blockheizkraftwerk, das regelmäßig Stromüberschüsse produziert, ist die Intensität der Tätigkeit von entscheidender Bedeutung, da es sich um einen Grenzfall unternehmerischer Tätigkeit handelt. Sofern die Einahmen niedrich sind, kann nicht mehr angenommen werden, daß ihnen ein wirtschaftliches Gewicht beikommt. Die Intensität ist dann von so geringer Bedeutung, daß eine Unternehmereigenschaft nicht begründet wird.
    In der Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 31.1.2006 (vgl. z.B. UR 2006 S. 485) wurden Einnahmen als niedrig eingestuft, wenn sie jährlich ca. 3.000,-€ nicht übersteigen.


    Vorsteuer können nur Unternehmer geltend machen, somit gehe ich wohl leer aus.


    Andererseits


    Zitat

    Das deutsche Umsatzsteuergesetz definiert Unternehmer wie folgt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG):


    Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.


    so gesehen bei Wickipedia


    Einspruch ist erhoben, mal sehen was kommt.


    Gruss, Udo.

  • Tja gerade haben wir noch vor einer Stunde über solch verschiedene Rechtsansichten gesprochen .......


    Es ging um Mehrwertsteuer auf Pöl und Energiesteuer auf Pöl.


    Schauen wir mal, was die Zukunft bringt,Einspruch finde ich gut !!