Finanzamt macht UST-Sonderprüfung

  • Hallo Dachsgemeinde.


    Ein wenig verzweifelt wende ich mich an euch, in der Hoffnung, Hilfe zu finden.


    Seit 15.03.05 läuft mein Dachs im Keller meines Einfamilienhauses, nachdem er eine veraltete Gasheizung ersetzt hat. Stromerzeugnung, Wärmenutzung, Stromverkauf, das leise Tuckern macht einfach nur Spaß.


    Natürlich habe ich auch ein Gewerbe zum Stromverkauf angemeldet und meine Vorsteuererklärungen, nicht immer pünklich, abgegeben. Dabei haben die Finanzamtler nun bemerkt, daß nicht sie kassieren, sondern mir bis dato ca. 5.ooo € zurückzahlen müssen. Das Geld halten sie nun zurück und hatten mich letzte Woche ins Finanzamt bestellt. Der Dachs diene vorrangig der Wärmeerzeugung, Liebhaberei, keine Gewinnerzielungsabsicht und ein Umsatz von mindestens 3.000 € usw. waren ihre Argumente, warum ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sei.
    Meine Argumente, ich wolle Strom verkaufen, lebe sozusagen in meinem eigenen Kühlturm, habe meinen Dachs zwar lieb, aber für ca. 20.000 € weniger würde ich auch eine konventionelle Heizung lieb haben, mit der ich keinen Strom verkaufen könne, trafen bei den Finanzamtlern auf taube Ohren. Die steuerliche Behandlung des Dachses sei wohl nicht eindeutig geklärt und man wolle mich vor schlimmen Fehlern bewahren. Samariter im Finanzamt, wer´s glaubt!
    Nachdem sie mich auch drei gegen einen nicht auf ihre Linie einschwencken konnten, stellte sie mir eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Aussicht. Die Prüfungsanordnung wurde mir heute zugestellt, Termin ist der 30.05.06.


    Langsam bekomme ich PANIK:


    Was kommt da auf mich zu? Habe ich was falsch gemacht? Wie muß ich argumentieren? Kann ich die Situation als kaufmännisch und fiskalisch ungebildeter Mensch überhaupt noch händeln, oder brauche ich fachmännische Unterstützung von einem Anwalt oder Steuerberater?


    Auch kann ich mir nicht vorstellen, daß ich mit meinem Problem allein bin. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamt?


    Kann mir jemand helfen?


    Viele Grüße und besten Dank
    skipper

  • Hallo Leute.


    Irgendetwas ist schief gegangen, habe wohl einen Fehler gemacht.


    Der vorherige Tread ist von mir.


    Sorry, bin neu hier, gebe mir aber Mühe


    Grüße


    skipper

  • Hallo Skipper,


    ich würde mir an Deiner Stelle nicht die geringsten Sorgen machen, wenn Du alles warheitsgemäß und korrekt angegeben hast.


    Sorgen machen, müssen sich nur die z.B. Ihren "alten" Dachs für einen neuen ausgeben, oder andere Sachverhalte falsch dargestellt haben.


    Lass das Finanzamt mal ermitteln und berichte uns dann über das Ergebnis. Denk immer dran, meist ist eine "Heilung" des Steuerbescheides im Einspruchsverfahren möglich. Ansonsten Klage - auch hier würde ich mich noch nicht "vertreten" lassen.


    Kosten werden Dir auch wenn Du obsiegst leider nicht erstattet.



    Wenn Du allerdings unerfahren bist, solltest Du Deinen Steuerberater beauftragen.

  • Hallo Dachsfan,


    das ist ein gefährlicher Ratschlag!


    skipper: es war sicher kein Fehler, den Dachs als Unternehmen zu betreiben und die Umsatzsteuer zurückzufordern. Diesbezüglich ist die Rechtslage jedoch so unsicher, dass in jedem Fall die Unterstützung eines Steuerberaters anzuraten ist. Sollten im Einspruch- oder Klageverfahren die falschen Argumente angeführt werden kann die gesamte Sache nach hinten los gehen. Dies betrifft sowohl die Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer (auch wenn derzeit nur die UST geprüft wird, wirkt sich das innerhalb vom FA auch auf die EST aus). Bei unsicherer Rechtslage und Unkenntnis des genauen Sachverhaltes kann hier auch keine Aussicht auf Erfolg/Misserfolg gemacht werden. Also Steuerberater einschalten, zumindest für eine Erstberatung, ob dieser einen Erfolg im Einzelfall erkennen kann.


    Grüße


    Bruno

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  • Ich wär grad mit Finanzamt auch vorsichtig!
    Gute Beratung ist da Pflicht!
    Nix ist schlimmer als ein falsches Wort vor denen!


    Da es anscheinend viele verschiedene Dachsfirmenauslegungen gibt kann man dort wohl keine allgemeingültige Aussage treffen.


    Jetzt ist die Zeit knapp bis zum 30.ten, Senertec oder Bundesverband BHKW in Berlin, mal anfragen ob die ne Empfehlung geben können, welcher Steuerrechtler gut im Thema ist.


    Besser jetzt ein bischen Geld für eine gute Beratung ausgeben, als es den "Geiern" in den Rachen zu werfen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hi Skipper,


    willkommen im Club ;)


    Ich hatte fast das gleiche erlebt wie du. Erst PV-Anlage gebaut, Steuer kassiert und davon Dachs finanziert. Dann ist jemand am FA wach geworden und ruckzuck hatte ich auch eine Sonderprüfung am Hals. Es wurde geschaut ob tatsächlich alles was angegeben wurde auch wirklich da ist @:pille
    Dann haben die die Rechnungen der letzten 2 Jahre kontrolliert und die Rechnungen rausgezogen die falsch adressiert waren (statt auf meine Frau die das Gewerbe auf sich laufen hat waren auf ein paar Rechnungen mein Name drauf). Alles in allem waren das 1000 DM. Er fragte noch was ich mit der Wärme mache. Darauf kam die Antwort "Geht in einen Pufferspeicher" und der Fall war erledigt :P.
    Alles in allem war das also harmlos.
    In deinem Fall würde ich aber wie Bruno geschrieben hat einen Fachmann dazuziehen der sich mit der Materie BHKW und Steuern auskennt. Auf die paar Euro ist echt ges...en wenn du dafür positiv aus der Geschichte rauskommst.


    Viel Glück ;)


    Gruß
    Thomas

  • Hi Tom, hi Skipper,


    leider sind die FAs mittlerweile bezüglich der Wärme nicht mehr so blauäugig. Rein rechtlich gesehen ist das ja auch in Ordnung so, ein BHKW macht halt nicht nur Strom, sondern auch Wärme. Die Frage hier ist nur, wie wird die Wärme und wie der Strom bewertet. Eine Möglichkeit ist, nach den Kennzahlen zu rechnen, also etwa 1/3 der eingesetzten Energie ist für Strom und 2/3 für die Wärme. Es gibt aber auch die begründete Meinung, dass Strom mehr "wert" ist als Wärme, da es die reinere Energieform ist. Berechnungen dazu habe ich bisher jedoch noch keine gefunden. Zu begrüßen wäre so eine Berechnung, da der Eigenverbrauch damit rechnerisch sinken würde.


    Grüße


    Bruno

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  • Moin Bruno,


    das Problem hatte ich ja schon vor langer Zeit angesprochen. Es gibt die Stromkennzahl, die das Verhältnis der Nettostromerzeugung zur Nutzwärmeerzeugung darstellt und bei der Zulassung eines BHKW vom BAFA gefordert wird.


    Beim Gas-Dachs ohne Kondenser beträgt diese 0,44 und mit Kondenser 0,37. Es sind also 44 bzw. 37 % der Kosten der Stromgewinnung zuzurechnen.


    Gruß Dietrich

  • Warum sollte Skipper denn einen Steuerberater brauchen ??


    Kostet der nicht so etwa 300 - 500 € ???


    Es ist falsch anzunehmen, das bei einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) die Beamten nur im Sinne der Finanzbehörden ermitteln, denn es muss auch im Sinne des Steuerpflichtigen ermittelt werden.


    Ich kann nur nochmals raten, alles abwarten, warheitsgemäß vorlegen und erklären. Dann Stellungnahme des Finanzamtes abwarten, denn es gibt vorher noch einen Bericht, zu dem man Stellung nehmen darf.


    Dann kommt der Steuerbescheid, wenn der ok ist und davon gehe ich aus hast Du die vorbenannten Kosten für den Steuerberater gespart und kannst mit Deiner lieben Frau schön essen gehen. :]

  • Hi Dachsfan,


    was hast du für Steuerberater ?( Die langen ja ganz schön hin. Ich habe in solchen Angelegenheiten noch nie mehr wie 100€ gezahlt und die haben sich dann auch gelohnt weil ich das nie gewußt hätte was die wissen.
    Alleine wegen der Prüfung benötigt er klar keinen Steuerberater (wenn alles rechtens ist) aber wenn die sich am FA quer stellen wegen Anerkennung und so (was sie ja offentsichtlich tun) dann wäre da ein Fachmann angebracht oder kennst du dich im Steuerrecht so gut aus das wenn die mit Paragraphen um sich schlagen du dagegen argumentieren kannst. Falls ja solltest du mal über einen Berufswechsel nachdenken :P ;)


    Grüße
    Thomas

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 6,92 kWp (Eigennutzung), PV-Anlage 2,06kW (Volleinspeisung), Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Mein Shop: Produkte der Technischen Alternative und Loxone

    Einmal editiert, zuletzt von Tom3244 ()

  • Hi TOM,


    kann Dir nur zustimmen, wenn die Kosten sich so darstellen, also bitte vorher nach den Kosten fragen und diese ausdrücklich vereinbaren.


    In diesem Kostenrahmen würde ich dann doch ein Gespräch mit einem Steuerberater suchen. Habe allerdings schon von über 1.000 € für den Steuerberater gehört....

  • Hallo Dachsgemeinde


    Vielen Dank für eure Mühen und Amtworten. Inzwischen gehe ich die Sache ein wenig ruhiger an, versuche die Sonderprüfung ohne Beistand durchzustehen und warte erst mal ab, was dabei herauskommt. Die Unterlagen habe ich vorbereitet und bereitgelagt. Da ist nichts dabei, was nicht dazu gehört.
    Die Aussage, der Finanzamtler müsse auch in meinem Interesse prüfen, hat mir viel von meiner Sorge genommen. Sollte das Ergebnis nicht in meinem Sinne sein, habe ich die Adresse eines Steuerberaters in Goslar von meinem Dachsaufsteller bekommen, der selber Dachse betreibt und sich mit dem Themea bestens auskennen soll. Dort hatte ich vor einem Jahr einmal eine kostenlose Erstberatung erhalten.


    Ich werde hier weiter berichten.


    Viele Grüße


    skipper

  • Hallo skipper,


    wenn wir den hier fürs Forum gewinnen könnten wär klasse. Auch wenn er hier sicherlich keine detailierte Steuerberatung durchführen wird.


    Grüße


    Bruno

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  • Das Problem bei dieser Anlage scheint zu sein, dass das Haus ein Einfamilienhaus ist, in welchem der Dachs betrieben wird. Hier ist meiner Meinung nach der Wert der erzeugten Wärme nicht bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Es könnte also bei der Steuerprüfung herauskommen, dass nur der Anteil der USt anerkannt wird, der auf den Stromanteil entfällt. Wenn man den Wert der kWh Wärme mit etwa 6 cent ansetzt und den Wert des Stromes mit etwa 12 cent, dann könnte man argumentieren, dass entsprechend den Anteilen des Stromwertes, also 5,5 * 12 = 66 (Stromwert) zu den Anteilen des Wärmewertes, also 6 * 12,5 = 75 (Wärmewert) die Umsatzsteuer zu vergüten ist, also etwa 46 Prozent der gesamten Steuer.
    Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handeln würde, das komplett vermietet ist, dann würde die gesamte Umsatzsteuer anerkannt werden. Das Problem ist dias Einfamilienhaus. Hilfsweise könnte man auch argumentieren:
    Im Mehrfamilienhaus bezahlen die Mieter zum einen Geld für den erzeugten Strom an den Dachsbetrieber, zum anderen Geld für die erzeugte Wärme. Der Dachbetreiber verbucht dies als Einnahme und versteuert diese bei seiner Einkommensteuer. Da ist alles ganz klar. Beim Einfamilienhaus ist nun der Betreiber gleichzeitig aus Verbraucher. D. h. der Betreiber bezahlt aus der einen Hosentasche Geld für Wärme und Strom in die andere Hosentasche. Im steuerlichen Ergebnis ist dies null.
    Vorschlag. Abwarten, was das Finanzamt bei der Prüfung sagt.