Stromlieferungsvertrag für Mieter

  • Moin Zusammen!


    Ich hatte im Netz ein Muster für einen Stromlieferungsvertrag gesucht, um meinen BHKW-Strom meinen Mietern anzubieten, leider nicht fündig geworden und einige Anfragen blieben unbeantwortet.


    Also hab ich mich mal selber an's Tippen gemacht und meinen Entwurf hier rangehängt. Vielleicht können den ja auch andere gebrauchen. Hier ist er: Vertragsentwurf.txt


    Jetzt bitte ich um kritisches Lesen und Anmerkungen. Ich würde denn gerne bald an meine Mieter verteilen.


    Grüßle vom netten Vermieter

  • Hallo NetterVermieter,



    bevor Du das in Erwägung ziehst, solltest Du Dir mal die Stromverträge Deiner Mieter genau anschauen.


    Wenn Du als zweiter Lieferant neben dem bisherigen EVU auftritts, behalten die sich in der Regel vor den Vertrag zu kündigen.


    Kannst Du in diesem Fall den Strom komplett für alle jederzeit liefern ? Nach Deinem Vertragsentwurf eher nicht.



    Es gibt aber einen Trick: Du must Dich vor Deine Mieter als alleiniger Abnehmer bei dem EVU einsetzen und Deine


    Mieter müssen ihre Verträge kündigen. Du setzt also einen neuen Gesamtbezugzähler gleich als Vierquadratenzähler vor alle bisherigen Zähler. Die bisherigen Zähler der Mieter behälst Du als Zwischenzähler. Dann kannst Du Deinen Strom an die Mieter verkaufen, den Überschuss einspeisen und den Reststrom für alle beziehen.



    Viele Grüße

  • Danke für den Hinweis, genau das habe ich auch vor.


    Leider sind einige Mieter "bockig" und wollen trotz höherer Kosten bei ihrem alten Anbieter bleiben, auch noch eine gewisse Herausforderung... Hatte was von bilanzieller Berechnung gelesen, wobei mir das noch nicht klar ist, wie das in der Praxis funktionieren soll.


    Mir geht es im Moment darum rauszufinden, ob mein Vertrag so in Ordnung ist, damit ich den meinem Mietern anbieten kann.

  • Nur so ein paar Stiländerungen und zur Strompreisberechnung wa sgeändert.
    Ich kann dir nur empfehlen dir nochmal die Infomateralien von Hr. Meyer vom 3. Forentreffen durchzulesen bzw. anzuhören.
    Die Zählergrundgebühren würde ich immer mitnehmen! Die Mieter bekommen doch den Strom schon günstiger!

  • Danke Bernd,


    ich bin froh, wenn meine Mieter überhaupt mitmachen. Und die gesparte Grundgebühr ist ein gutes Argument für die, deshalb verzichte ich darauf. Ein Cent günstiger ist nicht so viel.


    Die meisten Mieter im Hause haben kein technisches Verständnis und einer hat einen Rechtsanwalt als Vormund, der den vertrag sehen möchte, deshalb habe ich dort etwas ausführlicher erklärt, warum ich auch Strom zukaufen muß. Und bei diesem Punkt muß ich ja auch die Mieter (und den RA) beruhigen, daß der zugekaufte Strom nicht teurer wird.


    Den Vortrag von Herrn Meyer habe ich gelesen. Irgendwo ist mir im Hinterkopf auch hängengeblieben, daß die GBR nicht mehr notwendig sei. Mein Dachpfleger will einen Zähler einbauen im separaten Schrank, die vorhandenen Zähler der Mieter werden durch eigene ersetzt.


    Aber auch aus dem Vortrag weiß ich nicht konkret, wie die abtrünnigen Mieter abgerechnet werden müssen in meinem Fall.

  • Aber hat es den Mieter/Re zu interessieren wo und ob du Reststrom zukaufst?
    Da verwirrt nur!
    Das ist nur interessant im Verhältniss du mit dem EVU .


    Bilanzielle Durchleitung, so wie ich es verstanden habe.
    Es werden Netzbetrieberzähler in deinem internen Netz gesetzt,
    die dort gemessenen Verbräcuhe werden dann wieder auf die Einspeiseleistung deines Einspeisezähler aufgeschlagen.
    Die Mieter zahlen dann normal ans EVU du bekommst dann die Strommengen entsprechend nach EEX und VNE vergütet.
    Bafa wird ja über den Erzeugungszähler abgerechnet.


    Ob das genau so stimmt bin ich mir nicht sicher, da ich hier auch jemanden habe der das machen wollte und der Netzbetreiber zickte rum wegen Datenschutz.
    Den der BHKWler könnte dadurch ja erfahren was der Mieter verbraucht hat....
    Dementsprechend wollten die vom Mieter eine schriftliche Genehmigung dafür ahben das der Datenschutz bei ihm nicht mehr gilt, das will der natürlich nicht.


    Also ich würde für diese bilanzielle Durchleitung deinen Netzbetrieber ansprechen, den der würde die Verbrauchsmengen entsprechend weitergeben müsse.
    Oha da gilt kein Datenschutz.... :-)_:-) Geht ja auch an ein "richtiges" Unternehmen, wir sind ja scheinbar keine....
    Der Netzbetreiber müsste alle Vorgaben zu der bilanziellen Durchleitung vorliegen haben.


    Wenn die alle Zicken kannst du natürlich klagen, aber einfacher wird es dann werden die Mieter ein eine eigene Unterverteilung zu packen.


    Hast du die Mieter den mal gefragt warum die mehr bezahlen wollen statt zu dir zu kommen?

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    ich hatte diesbezüglich keine Probleme mit den Mietern. Strompreis wie Reststrombezug und Erlaß der Grundgebühr hat gezogen. Den Verbrauch rechne ich über die Betriebskostenabrechnung ab ohne extra Vertrag, lediglich mit Nachtrag im Mietvertrag, daß der Strombezug genau so wie Heizung, u.s.w. als Betriebskosten mit abgerechnet wird.
    Sollte doch mal einer nicht mehr wollen, wird ein VNB-Zähler im Zählerschrank gesetzt und einfach umgeklemmt, hat anfangs ein bischen mehr Arbeit gemacht, so umgehe ich aber im Fall der Fälle den Ärger mit der bilanziellen Abrechnung.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Was ist denn ein VNB-Zähler?


    Ich habe diesen RA, der einen extra Vertrag haben möchte, den muß ich doch zufrieden stellen, ich glaub ich frag ihn mal, was er genau will, vielleicht ist das ja viel einfacher als gedacht.

  • guten Abend,


    ich glaube ihr macht euch zum Teil Probleme wo keine sind!


    Ich bin grad dabei meinen 5 + 6 Dachs in Betrieb zu nehmen.
    Ich frage die Mieter gar nicht, übernehme als Stromerzeuger der ich ja bin Kraft Gesetz den Hausanschluss und installiere meine eigenen Zwischenzähler!
    Die Mieter erhalten eine Info das sie künftig "Umweltfreundlichen" Strom der mittels KWK hergestellt wird erhalten. Sie tragen somit dazu bei die Co2 Belastung zu mindern!
    Und zu allem Überfluß ist der Preis der gleiche wie beim Netzbetreiber! Zusätzlich sparen sie die Grundgebühr und Zählermiete!!!


    Dies Vorgehen funktioniert bislang einwandfrei und hat 2 schicke Vorteile:


    1. bei KWK Störung mache ich kein Minus und kann im Sommer Problemlos das Produktionsdefizit durch Zukauf ausgleichen ...


    2. habe ich da ich ja ein KWK betreibe mit dem Netzbetreiber eine HT / NT Vereinbarung treffen können. In einem Fall habe ich ein Jahresbezugslimit von 100 000kw/h in NT ab 18.00 Uhr !!! Den Minderpreis gebe ich nicht weiter und habe damit eine zusätzliche Einnahme als Deckungsbeitrag!!!


    Also, nicht lange Mieter und EVU fragen sondern machen!!! Wir sind doch alle Stromproduzenten |__|:-)

    lieber nen Dachs mehr als einen zu wenig ...

    Einmal editiert, zuletzt von Kurtplz3 ()

  • Hallo,
    nun muss ich auch mal meinen Senf dazugeben.


    Im Vertragsentwurf fehlt mir definitiv die Angabe der Mehrwertsteuer. Die Stromlieferung ist keine Nebenleistung aus dem Wohnungsmietvertrag und somit solltest du auf die Umsatzsteuer hinweisen. Stichwort Vorsteuererstattung beim Einbau.


    Ansonsten habe ich die Vorlage für meine Zwecke angepasst und den ersten Mietern zur 'Ansicht' mitgegeben. :D


    Die Vertrags-PDF ist unten angehängt.

  • moin Leute !
    vorweg: Danke, für dieses klasse Forum !
    Habe da gleich mal eine Frage zum Thema:
    Muss man zwingend eine Meldung an die Bundesnetzagentur gem. § 5 EnWG verfassen, sofern man (privat o. gewerblich) Strom an seine Mieter verkauft ?
    Gruß

  • ... Frage ist geklärt. Bei geringen Verkaufsmengen so sagte mir der freundliche Herr von der Bundesnetzagentur reicht ein formloses Schreiben mit Angaben zur Anlage und Mieteranzahl aus.
    Die Anzeigepflicht ist somit erfüllt. :D
    Mir ist noch etwas anderes aufgefallen:
    Wo steht eigentlich, dass man nicht die EEG-Umlage für den anteilig verkauften Strom (an die Mieter) abführen muss ? ?(
    Gruß