Frage zur KWK Zulassung

  • Hallo BHKW Freunde,


    schreibt der Gesetzgeber eigentlich vor, dass die Wärme an ein flüssiges Medium (wasser) abgegeben werden muß?
    Wenn ich eine Halle beheizen will und ich eh schon einen Motor habe der Luftkühlung besitzt,
    kann ich diese Luft dann direkt nutzen, oder kann der Gesetzgeber mangels exakter Wärmemengenbestimmung
    das BHKW ablehnen?
    Es müsste doch eigentlich kein Problem sein, den Gesamtwirkungsgrad zu bestimmen.
    Wenn der Elektrische Wirkungsgrad , mit der vom Abgaswärmetauscher an das Wasser
    abgegebenen Energie addiert wird, dann kann doch nur noch die Restwärme abzüglich der Strahlungsenergie, einen festen
    Wert ergeben, da ja die Luft ganz zum heizen eingesetzt wird. Oder unterliege ich da einem Denkfehler?


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Ist Deine Frage ernst gemeint??
    Eigendlich müßtest Du Dir die Sache selbst beantworten können - alle Gesetze und Verordnungen dazu sind doch bekannt!


    mfg


    Willst du mir die Frage beantworten, oder meine Unwissenheit hervorheben?
    Die gesetzliche Seite ist absolut neu für mich. Bisher drehte sich bei mir alles um die Technik.
    Mir ist Beamtensprache zu undurchsichtig, um mich................1h....2h....3h...


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo Algen zu Oel,


    zu deinen Fragen kann ich dir nur raten nutze folgende Brgriffe KWK Zuschlag, Energiesteuer, HZA, vNNE , Bafa, und noch ein gut gemeinter Tip ohne "Beamtendeutsch" funktioniert das nicht, wenn wir jeden neuen User immer wieder erneut erklären wie der Hase läuft gibt es keine anderen Themen mehr.


    Der §5 des momentan gültigen KWK Gesetzes ist schon relativ einfach zuverstehen .


    Die Suchfunktion des Forum ist auch super.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH