...aber erstmal nur -informativ-
Zur Vorgeschichte
- es ist seit langem bekannt,
dass die Steuerliche Betrachtung von BHKWs sehr unterschiedlich ausfällt.
Die Länder haben da unterschiedliche Richtlinie, ja selbst in einzelenen Finanzämtern wurde es recht unterschiedliche gehandhabt.
- diese steurliche ungerechtigkeit ist natürlich nicht hinnehmbar, und so haben einige Stellen, aber auch das Forum (mit mir als Petenten vor dem Petitiosausschuss im letzten Jahr) hier auf eine einwandfreie Lösung gedrängt
- dort , wurde mir vom zuständigen vertreter versichert, dass die Bundes- und Landesfinanzämter an einer einheitlichen Lösung arbeiten
- nun mahlen die Mühlen langsam,
und so kam es, dass in 2009 die Finanzämter eine Klatsche vor dem Oberfinanzhof bekamen...das Urteil hat unser user alikante inunserer database hinterlegt
Das Urteil stellte klipp und klar dar, dass ein BHKW-Betriebr selbst in einem EFH eine unternehmerische Tätigkeit ausübt (da halt regelmäßig Strom (und seis nur Überschussstrom) verkauft wird. Demzufolge gilt auch §15 des Umsatzsteuergesetzes.
Der besagte Paragrah, beinhaltet aber auch einige interessante Absätze
Wer mal reinschuan möcht, dass kann man z.B. über folgendem link
http://www.stb-mundorf.de/ustg/15.htm
so könnte, Absatz 1b evt. eine 100%ige Abzugsfähigkeit beschneiden,
oder auch eine Rechtsverordnung unter Absatz 5
oder...oder...oder
Bitte JETZT NICHT darüber groß diskutieren,
es wird erst Klarheit herrschen, sobald da ein echtes Rundschreiben mit der Klarstellung der Umsatzsteuerrechtlichen Betrachtung vom Dundesfinanzministerium und der Länder verfasst ist.
Hier ist meine Kenntnis,
dass dieses abschliessende Rundschreiben noch nciht raus ist
...aber, dass dies in absehbarer Zeit erfolgt (was auch immer absehbar ist...aber mein Gesprächspartner klang opimistisch)
Ich werde morgen nochmal ein Gespräch mit einer zuständigen Person im BMF haben udn erhoffe mir da eine klarere Aussagen, wann denn damit zu rechnen ist (...und villeicht kann man ja schon ein wenig Details entlocken)
Wir haben schon oft darüber diskutiert,
- ob man nicht es voll abzugsfähig gestalten kann
- ob, wenn es Anteilig ist...wie hoch der Anteil ist
- warum (wenn anteilige betrachutng) es nahc kwh abläuft, wo doch eine Veredlung stattfindet und eins der Produkte (der Strom) doch höherwerti ist
- und und und
...alles gute Argumente,
aber es hilft ncihts...es gilt, was das Finanzamt sagt
...die bisherigen Regelungen sind nicht unbedingt rechtssicher, denn es gab/gibt(?) eine ungleichbehandlung, und auch der oben zitierte Fall wurde vor Gericht als nciht statthaft angesehen.
Drum,
haltet Euch in den ganzen anderen Beiträägen ein wenig mit den steuerlichen Diskussionen zurück
keiner von uns kennt die zukünftige Verfahrensweise und kann damit wirklich sichere Info's liefern.
...wir werden hoffentlich bald mehr wissen