Meine BHKW Endrechnung

  • Sorry, beim Obigen war ich im Fettnäppfchen - muß noch richtig lesen lernen... :@@-(


    Aber da könnt ihr mir gleich wieder helfen:
    Hab heute mit der Post den Vertragsentwurf zur Einspeisevergütung erhalten. Mich würden da mal eure Meinungen/Erfahrungen interessieren, bevor ich den unterschreibe... @:pille
    pamiru48


    SWG-Vertrag.pdf


    Zusatz-Anhänge SWG-Vertrag.pdf

  • Wie schon öfter im Forum gesagt, du brauchst da NIX zu unterschreiben. EINFACH SCHÖN ABHEFTEN !
    Einfach anrufen, schönen Dank sagen, aber das du laut KWK - Gesetz keine Vertrag brauchst, Sie aber trotzdem deinen Strom abzunehmen haben, du würdest ihnen dann die Rechnung schicken... :rtfm: Schonen Tag noch... FERTIG!!! :walklike:

  • Ich werfe dam mal ein.
    Also man hat durch die Aktuellen Gestze zum KWK keine Probleme seine Vergütung für den eingespeisten Strom zu bekommen.
    Also bestht keine Pflicht oder Notwendigkeit zu einem Vertragsabschluß.


    Daneben gibt es aber so Gemeinschaften wie in Wuppertal.
    Dort sind alle/viele BHKW Betreiber in einen Pool gegangen, es werdn jährlich die Vergütungssätze ausgehandelt,
    bisher waren die immer im Jahreschnitt nicht schlechter als jemand ohne Vertrag.
    Der Vorteil des Pools liegt ganz klar bei den Altanlagen, da dort diese natürlich die gleiche Vergütung erhalten wie die Neuanlagen.


    Ist immer eine Sache wie die Gemeinschaft sich zusammenschliesst.
    Als Einzelkämpfer hast du momentan keine Probleme, aber als Altanlage hast du dann nach 10 Jahren es viel schwerer.
    Wenn der Vertrag eine Verpflichtung über die 10 jahre enthalten würde, die dir wenn du jetzt einen vertrag abschliesst als Dank diesen Bonus nach 10 Jahren enthalten würde,
    sollte man unterzeichnen.
    Ansonsten ist es das persönliche befinden ob man Verträge braucht.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Also es gibt ein bisschen was Neues.


    Ich habe übers Wochenende nochmal mit jemandem gesprochen der sagte mir ich sollte vielleicht mal überall Wärmezähler zwischen dann überall Stromzähler zwischen machen und alles getrennt an die Mieter verkaufen damit ich den Dachs vielleicht endlich absetzen kann. Dann hatt er gemeint was er aber nicht genau wusste wie ist es wenn ich der "Firma" die ich ja dann anmelden muss den Raum im Haus vermiete dann könnte ich mir selber auch Wärme und Strom verkaufen und ich würde die vollen Steuern raus ziehen können. Geht sowas?


    MFG


    Marvin

  • Hallo Marvin,
    Grundsatz 1: Es geht alles ! Grundsatz 2 : Was kannst du besser erzielen ? :wissenschaftler: Ich praktiziere es folgender Maßen in "meinem" MFH :
    Einzelgewerbe hatte ich schon (kostet 20 € und einen steuerlichen Erfassungsbogen den du ausfüllen mußt), das ecopower 4.7 G habe ich in's Betriebsvermögen angemeldet und als Gewerbetreibender "angeschafft". Den Aufstellraum im KG (SoET meiner Frau) habe ich angemietet. Das spielt aber nur eine Rolle, wenn du in den "Genuß" von Gewerbe-steuern kommen solltest - was bei nur dem BHKW durch den Freibetrag (ich glaube 17.500 €) kaum erreichbar ist. Den Mieterstromverkauf solltest du auf jeden Fall anstreben. Wie juristisch umfassend - oder kompliziert - du das gestalten mußt, hängt vom "guten Verhältnis" mit den Mietern ab, einsparen wollen sie aber bestimmt ||_
    Ich nehme an, du willst Steuern absetzen - nicht den Dachs ??? :tanz: Da du vermietest, müßtest du zuerst klären, wem der Dachs gehört/gehören soll. Dann erkundigen, ob dein Meßstellenbetreiber die vorhanden Zähler übernehmen und für dich ablesen/abrechnen soll/kann/will. Ist letztlich vom Preis abhängig. Ich konnte dies erreichen mit dem Argument, das sie diese ohnehin nur ausbauen und wegwerfen, ich aber neue erwerben müßte. So einigten wir uns auf einen Preis von rd. 15 € Netto/Zähler und p.a. - für mich günstig. Muß jeder selbst kalkulieren ! Auf keinen Fall darfst du sog. "gefangenen Vereinbarungen" mit den Mietern abschließen, d.h. die Strom-Anbieter-Wahlfreiheit muß offen bleiben. Das bedeutet jedoch, wenn du über den Angebotspreis nicht alle überzeugen (und bei der Stange halten) kannst, ein separat zusätzliches Kabel, von dem du dann im Wechselfalle jeden betr. Mieter einspeisen (lassen) könntest. Jedoch wäre durch den Gestehungspreis vom BHKW von ungefähr 9 Cent/kWh der Spielraum gegeben... Also ausrechnen. Wirtschaftlicher wird das BHKW dadurch auf jeden Fall, denn du bekommst ja diesen (verkaufbaren) Mieterstrom wie eingespeist ver-gütet !!! Ich konnte noch zusätzlich (da von vornherein so konzipiert) eine 11%-Mod.-Umlage erheben. Das ist bei dir vermutlich nicht mehr möglich. @:pille
    So, nun kommt dein vermutliches Anliegen: Mit Aufnahme dieser (steuerlichen) Tätigkeit - FA-Bescheid abwarten, da ggfls. IST-Versteuerung zu wählen wäre - mußt du mit mtl. USt-VA beginnen, d.h. schön fleissig E/A erfassen, die MwSt. und USt herausnehmen und gegenüber stellen. Das trifft dann für dich selbst auch zu ! Du mußt deinen eigenen verbrauchten Strom steuerlich dann so behandeln, als wenn du ihn verkaufst hättest. Weiter ausführen darf ich nicht, sonst wird's Steuerberatung....
    Mit den Anschaffungskosten stehe ich im Moment mit dem FA auf einem "unterschiedlichem Standpunkt", da sie nur den Anteil entspr. Stromkennzahl zubilligen wollen. Spätestens hier ist der Punkt gekommen, wo du einen StB in's Boot holen solltest (Kosten sind absetzbar, nicht der StB ^^ ).
    Auf jeden Fall mußt du alles durchkalkulieren (lassen), damit der Ansatz richtig wird. Aus meiner Sicht mit 4,7 kW el. und 12 Mietern lohnt sich's - aber Kosten beachten !!!


    Ich hoffe, konnte dir ein klein wenig helfen - oder Mut machen ? :hexe:
    Gruß, pamiru48


    PS: Max. einen Wärmezähler vor den Pufferspeicher !

  • Mit den Anschaffungskosten stehe ich im Moment mit dem FA auf einem "unterschiedlichem Standpunkt", da sie nur den Anteil entspr. Stromkennzahl zubilligen wollen. Spätestens hier ist der Punkt gekommen, wo du einen StB in's Boot holen solltest (Kosten sind absetzbar, nicht der StB ).

    @ pamiru Schön wenn Dein FA schon zu einer so weitreichenden Entscheidung gekommen ist. Mein Sachbearbeiter scheint über meinem Fall eingeschlafen zu sein, denn man hat seit Anfang Dezember nichts mehr von ihm gehört. Oder aber werden erst mal alle Fälle bearbeitet, wo Geld kassiert werden kann, um die tollen Konjunkturprogramme für die verarmten Großbanken und Großkonzerne bezahlen zu können. Denn meinen Einkommensteuerbescheid mit der Aufforderung zur Nachzahlung ist schon gekommen, mit dem bedauerlichen Hinweis, dass die über die Grundstücksgemeinschaft ( mit eigener Steuerr. u. anderem Bearbeiter ) entstandenen Verluste wegen der Mod. noch nicht berücksichtigt werden können, weil es eben dazu noch keinen Bescheid gibt. Genauso wenig gibt es für die eigens wegen dem BHKW gegründete GbR ( man ahnt es, auch mit eig. Steuernummer u. eig. Bearbeiter - aber alles das gleiche FA ) bisher einen Bescheid. |:-( |:-( |:-( Alles gleichzeitig eingereicht. :@@-(

  • Hallo - ich noch mal :pfeifen:
    Ich muß unbedingt zu meinem gestrigen Beitrag hinzufügen (hätte ich gleich machen sollen, sorry :strafe: ) :


    Alle in diesem Beitrag dargestellten Fakten waren mir nur möglich, u.a. durch diverse Hilfen hier aus dem Forum !!! :freunde: Dafür nochmals DANKE ! :sehrgut:
    Es sollte nicht der Eindruck entstehen, ich hätte die "Weisheit mit Löffeln gefressen"... :blush2: Ich kann auch in meinem Konstrukt Fehler haben, wird sich mit der Zeit erst herausstellen. Also bitte nicht 1 : 1 übernehmen - jeder Anwendungsfall hat seine eigenen Besonderheiten ! :rosabrille:
    Das mußte ich unbedingt noch nachreichen !
    pamiru48

  • Hey Leute ich melde mich auch mal wieder.


    War jetzt ein stressiges Jahr aber nun kann ich euch neuigkeiten berichten.


    Erstens: Ich habe es dem Finanzamt gemeldet und siehe da es hat sich auf jeden fall gelohnt.
    Zweitens: Ich habe mittlerweile das gefühl das irgendwas bei den ganzen Rohren falsch angeklemmt wurde!! Nach der ersten Pumpe steht die Temperatur bei 45 Grad!!! Ein raum weiter liegt die vorlauf Temperatur nur bei knapp 22 Grad. Mir scheint es als würde es am Wärmetauscher falsch angeklemmt sein weil über 20 Grad unterschiede finde ich doch schon enorm.


    Ich wollte jetzt mal einen Sachverständiger dazuziehen könnt ihr mir jemanden aus meiner Nähe empfehlen? Oder hat von euch jemand Ahnung davon und will mal drüber gucken?


    Mit freundlichen Grüßen


    Marvin