BHKW gleichzeitig als Notstromaggregat einsetzen?

  • Hallo


    Einer unserer Kunden möchte ein Mini-BHKW in einem Pflegeheim installieren lassen. Im Bestand ist ein Notstromaggregat mit einer Generatorleistung von 20 kVA. Nun kam die Frage auf, ob man das neue BHKW nicht auch als Notstromaggregat nutzen kann. O.K, technisch mit entsprechender Batterieanlage sowie Notkühlung etc. wohl von Herstellerseite kein Problem. Aber macht das überhaupt Sinn?


    Die geplante BHKW-Anlage ist nämlich zur Grundlastabdeckung wesentlich kleiner ausgelegt. In diesem Zusammenhang stellen sich mir folgende Fragen:


    1) Werden solche Anlagen, die auch als Notstromaggregat genutzt werden überhaupt noch in irgendeiner Weise gefördert? (wärmegeführte Betriebsweise?)


    2) Welcher el. Generatorleistung entspricht die Angabe 20 kVA? Liegt die Anlage dann noch im Bereich Mini-BHKW?


    3) Geht die Überdimensionierung nicht zu Lasten der Laufzeit des BHKW´s?


    Viele Fragen, ich weiss. Wer kann hier helfen? ?(


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Moin Hemmi,


    die Antwort hast du dir eingentlich schon selber gegben, technisch ist das alles lösbar, nur wirtschaftlich ist das nicht immer der Erfolg.


    Ganz grob gesagt ist 18Kw die Leistung die sich hinter 20KVA verbirgt.


    Der mehr Invest für soche Analgen zerstöhrt meisten die Wirtschaftlichkeit. Inmeinen Augen ist es preiwerter ein Notstromaagi in endsprechender Größe dann zusätlich einzubauen der dann im Notfall läuft.


    Wir haben mehrer BHKW Module eingebaut die auch einen Netzersatzbetrieb realisieren, leider sind die Module dann als BHKW meistens zu groß und damit in der Wirtschaftlichkeit mehr als grenzwertig.


    Eine aussagekräftige Entscheidung muss sorgfälltig an dem vorhandenen Objekt geprüft werden

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Vielen Dank für Deine Antwort, GB1530 :thumbup:


    Na dann lag ich ja doch nicht so falsch. Letztlich ist es ja wohl auch so, dass ein BHKW kleine Grundlasten abfahren soll, ein Notstromaggregat dagegen den Gebäudebetrieb kurzfristig aufrechterhalten soll. Von daher völlig gegensätzliche Betriebsbedingungen.


    Das können wir dann wohl guten Gewissens vertreten, dass ein redundantes Notstromaggregat benötigt wird, außer man würde für bestimmte Stromverbraucher einen Lastabwurf vorsehen, was aber im konkreten Fall (alter Gebäudebestand) weder gewünscht noch realisierbar ist.