Hallo
Einer unserer Kunden möchte ein Mini-BHKW in einem Pflegeheim installieren lassen. Im Bestand ist ein Notstromaggregat mit einer Generatorleistung von 20 kVA. Nun kam die Frage auf, ob man das neue BHKW nicht auch als Notstromaggregat nutzen kann. O.K, technisch mit entsprechender Batterieanlage sowie Notkühlung etc. wohl von Herstellerseite kein Problem. Aber macht das überhaupt Sinn?
Die geplante BHKW-Anlage ist nämlich zur Grundlastabdeckung wesentlich kleiner ausgelegt. In diesem Zusammenhang stellen sich mir folgende Fragen:
1) Werden solche Anlagen, die auch als Notstromaggregat genutzt werden überhaupt noch in irgendeiner Weise gefördert? (wärmegeführte Betriebsweise?)
2) Welcher el. Generatorleistung entspricht die Angabe 20 kVA? Liegt die Anlage dann noch im Bereich Mini-BHKW?
3) Geht die Überdimensionierung nicht zu Lasten der Laufzeit des BHKW´s?
Viele Fragen, ich weiss. Wer kann hier helfen?
Vielen Dank für Eure Hilfe